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003/2005
Stand: 04.01.2005
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Geltungsdauer von Planfeststellungsbeschlüssen beim Straßenbau thematisiert

Verkehr und Bauwesen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/SAS) Die Geltungsdauer von Planfeststellungsbeschlüssen beim Bundesfernstraßenbau steht im Mittelpunkt einer Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/4526). Die Unionsfraktion stellt in Frage, ob die bisherige Geltungsdauer von fernstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlüssen von bislang fünf Jahren der gravierend veränderten Finanzierungssituation im Bundesfernstraßenbau noch gerecht wird. Die Abgeordneten wollen in diesem Zusammenhang wissen, wie hoch derzeit die Summe der voraussichtlichen Aufwendungen für alle bestandskräftigen, aber noch nicht begonnenen Vorhaben ist, und wie viel Geld für alle im Verfahren befindlichen, aber noch nicht bestandskräftigen Maßnahmen des Aus- und Neubaus von Bundesfernstraßen bereitsteht. Von Interesse ist auch, wie viele Vorhaben mit welchem Finanzbedarf in den Jahren 2005 bis 2007 angepackt werden, wenn nicht das Baurecht verfallen soll. Außerdem soll die Bundesregierung sagen, wie in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit dem Verfall von Baurecht umgegangen wird.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_003/08
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