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004/2005
Stand: 04.01.2005
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Bundeswehrliegenschaften werden auf Eignung für Windenergiebetrieb geprüft

Verteidigung/Antwort

Berlin: (hib/BOB) 30 Liegenschaften der Bundeswehr, die für eine Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) in Frage kommen, werden durch die Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb mbH (g.e.b.b.) derzeit näher geprüft. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/4562) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 15/4270) mit. Die Standorte müssten mit der militärischen Nutzung vereinbar sein. Die durchschnittliche Windgeschwindigkeit von mindestens fünf Meter pro Sekunde, gemessen in 50 Meter Höhe, müsse erreicht werden. Darüber hinaus sei die Zufahrtsmöglichkeit für Transport und Wartung der WEA erforderlich. Die Übereinstimmung mit dem Bauplanungsrecht nach dem Baugesetzbuch und die Erfüllung von natur- und umweltrechtlichen Vorschriften müssten ebenso stimmen. Nach Mitteilung der Regierung sei es beabsichtigt, Teilflächen von Bundeswehrliegenschaften zur Errichtung von WEA an die Betreiber zu verkaufen und zu verpachten. Die g.e.b.b. beabsichtige nicht, als Investor und Betreiber von Windkraftanlagen auf Bundeswehrliegenschaften zu fungieren.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_004/02
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