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015/2005
Stand: 19.01.2005
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Absatzfonds und Holzabsatzfonds sollen Bundesanstalt Kosten erstatten

Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/ELR) Der Absatzfonds und der Holzabsatzfonds sollen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Personal- und Sachkosten erstatten, die ihr für die Erhebung von Beiträgen entstehen. Darauf zielt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 15/4641) ab. Der Absatzfonds und der Holzabsatzfonds haben zum Zweck, die deutsche Land- und Ernährungswirtschaft sowie die deutsche Forst- und Holzwirtschaft in ihrer Konkurrenz zu anderen Agrar- und Holzexportländern zu stärken. Um einen "Gesamtauftritt" der deutschen Landwirtschaft und der deutschen Holzwirtschaft im In- und Ausland zu gewährleisten, sind beide durch das Absatzfondsgesetz und das Holzabsatzfondsgesetz verpflichtet, flächendeckend Sonderabgaben zu zahlen. Würde man darauf verzichten, entfiele ein "wichtiges Instrument", um deren Marktstellung und die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Diese Sonderabgaben werden von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung erhoben. Die Erstattung dieser Kosten soll aus dem jeweiligen Abgabenaufkommen vorgenommen werden und beliefen sich jährlich auf rund 2,6 Millionen Euro. Dadurch würde der Bundeshaushalt entlastet, aus dem die Verwaltungskosten der Bundesanstalt finanziert werden. Der Bundesrat lehnt in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Regierung sowohl eine Änderung der Vertretung des Absatzfonds im Aufsichtsrat der Centralen Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) als auch die Erstattung der tatsächlichen Personal- und Sachkosten ab. Die geplante Entflechtung der Gremien würde Mitspracherecht und Einflussmöglichkeiten der beitragspflichtigen Landwirte reduzieren. Darüber hinaus sei eine Verringerung der dem Absatzfonds und dem Holzabsatzfonds zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel kontraproduktiv, da sich die deutsche Landwirtschaft in einem schwierigen ökonomischen Umfeld positionieren müsse und vor großen Herausforderungen stehe. Den beiden Fonds solle freigestellt werden, wen sie mit der Beitragserhebung beauftragen wollen, so der Bundesrat. Die Regierung macht in ihrer Gegenäußerung dazu deutlich, der Gesetzentwurf ziele nicht darauf ab, die Kräfteverhältnisse im Verwaltungsrat des Absatzfonds zu verändern, sondern die Gefahr von Interessenkollisionen auszuschließen, die im gleichzeitigen Wahrnehmen von Kontrollfunktionen im Verwaltungsrat des Absatzfonds und Aufsichtsrates der CMA begründet sei. Des Weiteren sei es sachgerecht, die Abgabenzahler auch mit den Erhebungskosten zu belasten, da ein funktioneller Zusammenhang bestehe. Der Bitte des Bundesrates, den Fonds die Abgabenerhebung freizustellen, setzt die Regierung ebenfalls Einwände entgegen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_015/04
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