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022/2005
Stand: 24.01.2005
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Öffentliche Anhörung zur Neuordnung des Pfandbriefrechts

Finanzausschuss

Berlin: (hib/VOM) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuordnung des Pfandbriefrechts ( 15/4321) steht im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch, dem 26. Januar. Geladen sind 22 Sachverständige, unter anderem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bankenverbände, die Deutsche Bundesbank sowie die DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG. Die Regierung beabsichtigt mit dem Gesetzentwurf allen Kreditinstituten die Ausgabe von Pfandbriefen zu ermöglichen, wenn sie bestimmte gesetzliche Qualitätsanforderungen erfüllen. Dazu soll das Pfandbriefgeschäft als Bankgeschäft definiert werden, dessen Betrieb eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht voraussetzt. Die Anhörung beginnt um 14 Uhr im Saal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses und soll bis 16.30 Uhr dauern.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_022/02
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