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025/2005
Stand: 26.01.2005
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FDP fordert sichere Rechtsgrundlage für genetische Reihenuntersuchungen

Recht/Antrag

Berlin: (hib/BOB) Die FDP fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf in das Parlament einzubringen, der eine Rechtsgrundlage für genetische Reihenuntersuchungen zur Aufklärung schwerer Verbrechen vorsieht. Dazu hat die Fraktion einen Antrag ( 15/4695) vorgelegt. Danach bedarf es nach Auffassung der FDP einer richterlichen Anordnung, wenn ein Massentest von Personengruppen, die sich nach abstrakt festgelegten Kriterien ohne konkreten Tatverdacht gegenüber einzelnen zusammensetzen, erfolge. Die Liberalen stellen dazu fest, dass die Teilnahme an einem Reihentest bisher formal freiwillig ist. Auch die Regierung verkenne jedoch nicht, dass mit solchen Reihentests in der Praxis ein nicht unerheblicher Druck erzeugt werden könne, sich der Teilnahme an der Maßnahme nicht zu entziehen. Das habe sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP deutlich gemacht. Die Weigerung zur Abgabe einer Speichelprobe habe in Einzelfällen zur Begründung eines vorher nicht vorhandenen Tatverdachts geführt. Dadurch würde die Unschuldsvermutung umgekehrt.

Die Liberalen erwarten ferner, dass das Gesetz abschließend die Straftatbestände festlegt, für deren Aufklärung ein Reihentest eingesetzt werden darf. Die erhobenen Daten seien unmittelbar zu löschen, wenn sie für das Anlassstrafverfahren nicht mehr erforderlich sind. Die Daten dürften nicht in verfahrensübergreifende DNA-Dateien gespeichert werden und auch nicht mit solchen Datenbeständen abgeglichen werden, so die FDP. Auch das Bundesverfassungsgericht habe festgestellt, dass die Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters in das vom Grundgesetz verbürgte Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingreift.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_025/06
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