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038/2005
Stand: 10.02.2005
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Wechsel der Stasi-Unterlagenbehörde zum Kulturressort rückgängig machen

Inneres/Antrag

Berlin: (hib/WOL) Gegen den Wechsel des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (Stasi-Unterlagenbehörde) vom Innen- ins Kulturressort wendet sich die FDP mit einem Antrag ( 15/4728). Die Liberalen führen erhebliche rechtliche Bedenken gegen diese Organisationsverfügung des Bundeskanzlers an. So verstoße die Maßnahme gegen Paragraf 35 des Stasi-Unterlagengesetzes, wonach die Stasi-Unterlagenbehörde eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern sei. Wörtlich erklären die Abgeordneten im Antrag: "Der Wortlaut des Gesetzes ist eindeutig. Wer etwas anderes will, muss das Gesetz ändern." Auch das vom Bundesinnenminister angeführte Zuständigkeitsanpassungsgesetz ergebe "nichts anderes". Das Gesetz beziehe sich auf andere Fälle, bei denen die Änderung einer Behördenbezeichnung oder die Änderung der Zuständigkeit für eine bestimmte Aufgabe gemeint seien. Im konkreten Fall gehe es jedoch nicht um die Übertragung von Aufgaben in ein anderes Ressort, sondern vielmehr um den Wechsel einer Behörde von einem Ressort in ein anderes. Im Übrigen habe die gesetzliche Regelung zum Stasi-Unterlagengesetz "keineswegs nur deklaratorischen Charakter". Dies ergebe sich aus der Entstehungsgeschichte des Stasi-Unterlagengesetzes und aus den ausführlichen Erörterungen des Innenausschusses zur Verankerung der Stasi-Unterlagenbehörde. Die Frage sei dem Deutschen Bundestag seinerzeit so wichtig gewesen, dass er sich - anders als sonst üblich - entschlossen habe, die Zugehörigkeit einem bestimmten Geschäftsbereich gesetzlich zu regeln. Diese gesetzgeberische Grundentscheidung könne nicht vom Bundeskanzler durch eine Organisationsverfügung, sondern allein vom Deutschen Bundestag durch Gesetz geändert werden.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_038/02
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