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040/2005
Stand: 16.02.2005
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Experten fordern Zentralisierung der Saatgutanerkennung in Deutschland

Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (Anhörung)

Berlin: (hib/HAU) Im Rahmen der Diskussion über die Vereinfachung des Saatgutrechts herrscht unter den Experten Einigkeit in der Forderung nach einer Zentralisierung der Saatgutanerkennung. Dies wurde anlässlich einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft am Mittwochvormittag deutlich. Grundlage der Veranstaltung war ein Bericht der Bundesregierung über die Ergebnisse einer Prüfung des Saatgutrechts ( 15/2381). Darin empfiehlt die Regierung eine Reihe von Vereinfachungen. So sollten die Normen für die Anforderung an den Feldbestand und die Beschaffenheit des Saatguts herabgesetzt, der Umfang vorgeschriebener Nachprüfungen des in den Verkehr gebrachten Saatguts verringert und die Zahl der Arten im Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz reduziert werden. Christian Schröder vom Bundesverband Deutscher Saatguterzeuger unterstützt die Reduzierung der derzeit 18 Anerkennungsstellen für Saatgut. Die Konzentration auf nur eine Anerkennungsstelle sei jedoch zu weitgehend, da die sehr unterschiedlichen Strukturen in der Saatguterzeugung mindestens drei Anerkennungsstellen in Deutschland erforderten. Abgelehnt wird hingegen die Herabsetzung der Anforderungen an den Feldbestand und die Beschaffenheit des Saatguts. Die über den EU weit geltenden Saatgutnormen liegenden deutschen Qualitätsnormen seien in der Vermarktung sehr hilfreich. Die Reduzierung der Arten sei jedoch nicht sinnvoll. Damit, so Schröder, hemme man den züchterischen Fortschritt. Für den Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter betonte Ferdinand Schmitz die Bedeutung der staatlichen Saatgutanerkennung. Die vielen verschiedenen Behörden seien jedoch nicht mehr zeitgemäß, kritisierte er. Benötigt werde eine Zentralisierung mit "wohlverstandener Arbeitsteilung" zwischen Bund und Ländern. Ebenso wie Schröder sprach er sich gegen eine Absenkung der deutschen Normen auf EU Niveau aus. Davon sei keine signifikante Vereinfachung zu erwarten, ein Qualitätsverlust hingegen nicht auszuschließen. Auch aus der Sicht von Bernd Lüttgens vom Deutschen Bauernverband sind Vereinfachungen nur bei Qualitätserhaltung sinnvoll. Die Qualität des Saatgutes sei für die deutsche Landwirtschaft Grundlage für eine hochwertige Erzeugung. Als "wenig sinnvoll" bezeichnete er Bestrebungen, bestimmte hoheitliche Aufgaben zu privatisieren. Dies trage nicht zu einer glaubhaften und transparenten Qualitätsbestimmung bei. Henning Ehlers vom Deutschen Raiffeisenverband sprach sich für eine Vereinfachung der Saatgutanerkennung aus. Dies sei durch eine Zentralisierung der Sortenzulassung und einer Reduzierung der Nachprüfungen zu erreichen. Bedenken habe man hingegen bei der Reduzierung der Arten und dem Verzicht der Sortenzulassung. Dies führe zu "Einfalt statt Vielfalt" in der Züchtung. Rechtsanwalt Matthias Miersch aus Hannover sprach sich für die Beibehaltung der staatlichen Kontrolle bei der Saatgutanerkennung aus. Angesichts der zu erwartenden Steigerung des Anteils an gentechnisch verändertem Saatgut und den damit verbundenen Haftungsfragen würden staatliche Zertifizierungssysteme an Bedeutung gewinnen. Henning Alvermann betonte, aus privatwirtschaftlicher Sicht sei eine Harmonisierung der Anerkennungsverfahren unter den verschiedenen Bundesländern sehr wünschenswert. Dabei müsse es um eine Vereinfachung, nicht aber um eine Abschaffung der Anerkennungsnormen gehen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_040/02
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