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043/2005
Stand: 16.02.2005
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Reiseveranstalter sollen bei Vertragsabschluss Luftfahrtunternehmen benennen

Ausschuss für Tourismus

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat den Ausschuss für Tourismus am Mittwochnachmittag über Pläne der EU-Kommission unterrichtet, die Reiseveranstalter dazu zu verpflichten, den Kunden bei Buchungen das ausführende Luftfahrtunternehmen zu benennen. Der Beschluss in der Kommission werde für den heutigen Mittwoch erwartet, berichtete die Regierung. Allerdings liege bislang noch keine Rückmeldung vor. Den Angaben zufolge strebt Brüssel an, sowohl bei Flugpauschalreiseverträgen als auch bei Luftbeförderungsverträgen zugunsten der Flugreisenden umfassende Transparenz über die Identität des Luftfahrtunternehmens sowie etwaige Sicherheitsmängel dieses Unternehmens zu schaffen. Dies solle dadurch erreicht werden, dass der den Pauschalreisevertrag abschließende Reiseveranstalter oder der vertragliche Luftfrachtführer verpflichtet wird, den Fluggast bei Vertragsabschluss zu informieren. Die Bundesregierung begrüße das Ziel grundsätzlich, könne sich jedoch im Einzelnen erst äußern, wenn der Kommissionsvorschlag vorliegt. Die SPD-Fraktion stellte die Frage, ob es realisierbar sei, diese Angaben bereits bei Vertragsabschluss zu machen. Auf die Frage der Union nach der Stellungnahme der betroffenen Branche berichtete die Regierung, der Deutsche Reisebüro-Verband habe eine Reihe von kritischen Anmerkungen zu dem Vorhaben eingereicht.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_043/01
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