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051/2005
Stand: 22.02.2005
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Im Bundestag notiert: Änderungen des Haushaltsgrundsätzegesetzes und der Bundeshaushaltsordnung

Haushalt/Antrag

Berlin: (hib/MIK) Die Rolle des Parlaments als Haushaltsgesetzgeber soll wieder gestärkt werden. Dies fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag ( 15/4853). Deshalb soll die Bundesregierung einen Gesetzentwurf mit Änderungen des Haushaltsgrundsätzegesetzes und der Bundeshaushaltsordnung vorlegen mit dem Ziel, dass Kreditermächtigungen aus dem Vorjahr nur dann in Anspruch genommen werden können, wenn die für das laufende Haushaltsjahr veranschlagte Ermächtigung zur Nettokreditaufnahme verbraucht ist. Bisher dürfen nach Angaben der Fraktion nicht ausgeschöpfte Kreditermächtigungen (Restkreditermächtigung) im folgenden Haushaltsjahr in Anspruch genommen werden. Dies hat im Ergebnis dazu geführt, dass die Restkreditermächtigung im Haushaltsjahr 2005 auf rund 19 Milliarden Euro angewachsen sei.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_051/04
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