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052/2005
Stand: 23.02.2005
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Versicherungen sollen Vorerkrankungen nur der letzten fünf Jahre abfragen

Petitionsausschuss

Berlin: (hib/MIK) Krankenversicherungen sollen bei Vertragsabschluss die Vorerkrankungen nur der letzten fünf Jahre abfragen können. Dafür hat sich der Petitionsausschuss am Mittwochmorgen eingesetzt und die entsprechende Eingabe einstimmig an das Bundesministerium der Justiz (BMJ) "als Material" überwiesen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" gegeben. Fragen nach der vormaligen Ablehnung bei anderen Versicherern sollten generell verboten werden, fordert der Petent weiter. Auch sollte den Versicherern untersagt werden, personenbezogene Daten und anonymisierte Antragsdaten länger als fünf Jahre nach Ablehnung des Antrags oder der Kündigung einer Police zu speichern und zu bearbeiten. Der Petent begründet seine Forderungen damit, dass Versicherer nicht bereit seien, mit Psychiatrie- und Psychotherapie-Patienten private Kranken-, Risikolebens- und Berufsunfähigkeitspolicen abzuschließen, da sie das Schadensrisiko selbst nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung und fünf Jahren Behandlungsfreiheit für unkalkulierbar hielten. Diese Patientengruppe sei somit versicherungsrechtlich nicht geschützt und werde zudem diskriminiert. Die Angst, nach der Konsultation eines Psychiaters oder eines Psychotherapeuten nicht länger als versicherungsfähig zu gelten, stehe dem Therapie-Erfolg entgegen und baue sich als Hürde vor die Aufnahme einer Behandlung auf, so der Petent. Bei der vom Petitionsausschuss eingeleiteten parlamentarischen Prüfung, führte das BMJ aus, dass gegen das vorgeschlagene eingeschränkte Fragerecht des Versicherers wegen des verfassungsrechtlich geschützten Grundsatzes der Vertragsfreiheit "erhebliche Bedenken" bestünden. Auch bestehe die Gefahr, dass der Versicherer das zu versichernde Risiko nicht mehr einschätzen und deswegen keine risikoadäquate Prämie berechnet werden könne. Die dadurch entstehenden Verluste müssten andere Versicherungsnehmer übernehmen, was zu einer Ungleichbehandlung der Versicherten führe. Zudem seien aus Gründen der Gleichbehandlung auch andere Personengruppen mit vergleichbaren Vorerkrankungen ebenfalls zu privilegieren. Eine derartige Bevorzugung von Personengruppen hebele aber die für die private Versicherung wesentliche Risikoprüfung aus - unter Umständen bis hin zur Systemaufgabe. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft führt in seiner Stellungnahme aus, dass es durchaus Möglichkeiten gebe, entsprechende Verträge abzuschließen. Trotz aller Bedenken hielten es die Mitglieder des Petitionsausschusses jedoch für wichtig, dass die Vorschläge gründlich zu prüfen und in die Überlegungen zur möglichen Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes einbezogen werden sollten.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_052/01
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