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054/2005
Stand: 23.02.2005
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Experten-Mehrheit für längere Gültigkeit von Planfeststellungsbeschlüssen

Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (Anhörung)

Berlin: (hib/KOS) Überwiegend auf Zustimmung bei Sachverständigen stieß bei einer Anhörung des Verkehrsausschusses die Absicht eines vom Bundesrat vorgelegten Gesetzentwurfs ( 15/409), beim Bau von Bundesfernstraßen die Gültigkeit der Planfeststellungsbeschlüsse von jetzt fünf Jahren auf zehn Jahre zu verlängern. So wird aus Sicht von Ekhart Maatz vom nordrhein-westfälischen Verkehrsministerium Planungs- und Rechtssicherheit bei Projekten gewährleistet, deren Bau wegen Finanzierungsschwierigkeiten angesichts der angespannten Haushaltslage erst mit Verspätung begonnen werden kann oder unterbrochen werden muss. Allerdings wurde bei dem Hearing auch die Notwendigkeit einer solchen Änderung des Bundesfernstraßengesetzes bezweifelt. Zudem wurde kritisch gefragt, ob durch eine Zehn-Jahres-Frist die Interessen der von solchen Bauvorhaben betroffenen privaten Grundstückseigentümer nicht zu stark beeinträchtigt werden könnten. Hintergrund des Vorstoßes des Bundesrats sind die Finanzierungsprobleme bei Bundesfernstraßen und die juristische Unklarheit, ob Planfeststellungsbeschlüsse bei gestarteten, aber unterbrochenen Vorhaben aufgehoben werden können. Zudem entstehen für die Verwaltung Arbeitsaufwand und Kosten, wenn die bislang schon gegebene Möglichkeit genutzt wird, die Gültigkeit von Plänen über die Dauer von fünf Jahren hinaus zu verlängern.

Im Namen der Verkehrsministerien aller Bundesländer begrüßte Maatz den Gesetzentwurf, weil man heutzutage bei Beginn der Planung für ein Straßenvorhaben kaum noch wissen könne, wieviel Geld wann zur Verfügung stehen werde: "Die Anpassung des Planungsrechts ist die Konsequenz der haushaltsrechtlichen Wirklichkeit". Die Straßenbauverwaltung könne je nach Finanzlage flexibel reagieren, wenn ein Feststellungsbeschluss prinzipiell zehn Jahre in Kraft sei. Die Gültigkeit müsse indes auf diese Zeit begrenzt werden, eine eventuelle Ausdehnung um nochmals fünf Jahre lehnte Maatz ab. Dieses Modell "Zehn plus null" als optimales Konzept unterstützte auch Jürgen Kern vom hessischen Verkehrsressort. Die bislang häufig praktizierte Verlängerung der fünfjährigen Rechtskraft von Planfeststellungsbeschlüssen bedeute für die Verwaltung einen enormen Arbeitsaufwand.

Auch Eckart Hien, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, befürwortete die vom Bundesrat avisierte Neuregelung. Hien plädierte dafür, die Zehn-Jahres-Regelung über Bundesfernstraßen hinaus auch für andere Straßenprojekte einzuführen. Der Tübinger Rechtsprofessor Michael Ronellenfitsch betonte ebenfalls, bei Straßenprojekten seien die Belange der Eigentümer in der Rechtsprechung "fest verankert".

Der Würzburger Rechtsanwalt Helmut Holzapfel hingegen sieht mit Blick auf die Interessen betroffener Privateigentümer den Gesetzentwurf "verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt". Bei Straßenbauvorhaben könnten vom Beginn der Planung über langwierige Gerichtsverfahren bis hin zur Dauer des Feststellungsbeschlusses einschließlich der Bauarbeiten schon jetzt 15 bis 20 Jahre vergehen. Und in dieser Zeit schwebe "das Damoklesschwert" der Enteignung über den Bürgern, die überdies als Folge von Veränderungssperren ihren Besitz nur noch eingeschränkt nutzen könnten. Mit dem neuen Gesetz drohe die Gefahr, dass diese ohnehin schon sehr lange Phase noch weiter ausgedehnt werde.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_054/06
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