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056/2005
Stand: 24.02.2005
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Bundestag und Bundesrat stärker in EU-Angelegenheiten einbinden

Europa/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/WOL) Einen Gesetzentwurf über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Deutschen Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union haben die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt ( 15/4925). Die Initiative bezieht sich auf das Inkrafttreten der Europäischen Verfassung und wird am Donnerstag gemeinsam mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ratifizierung der Europäischen Verfassung ( 15/4900), dem Gesetzentwurf der CDU/CSU zur Ausweitung der Mitwirkungsrechte des Bundestages in EU-Angelegenheiten ( 15/4716) sowie zwei weiteren Anträgen der Koalition ( 15/4936) und der FDP ( 15/4937) in erster Lesung beraten. Mit ihrer Vorlage wollen die Koalitionsfraktionen die direkten Mitwirkungsmöglichkeiten des Bundes und der Länder bei der Behandlung und Entscheidung von Gesetzgebungsakten der Europäischen Union stärken. Auch die Rolle der Bundesregierung wird in diesem Zusammenhang festgelegt. Danach sollen Bundestag und Bundesrat unter anderem in ihren Geschäftsordnungen über eine Abgabe von Stellungnahmen oder Klagen zur Wahrnehmung der Subsidiarität entscheiden. Mit Maßgabe der Verhältnismäßigkeit gegenüber der Gesamt-EU soll damit die Verantwortlichkeit untergeordneter gesellschaftlicher Strukturen (Familie, Kommune, Bundesland) für bestimmte gesellschaftspolitische Bereiche sichergestellt werden.

Geregelt werden soll außerdem auch die so genannte "Brückenklausel" beim Übergang von Entscheidungen der EU von der bisherigen Einstimmigkeit zur der in der EU-Verfassung vorgesehenen qualifizierten Mehrheit für eine Beschlussfassung im Europäischen Rat. Im Weiteren konkretisiert der Gesetzentwurf bestimmte Verfahren, wie etwa die Behandlung von Unterrichtungen über Inhalte, Zielsetzung und Erlass von geplanten Rechtsakten der EU. Das betrifft sowohl den erforderlichen zeitlichen Vorlauf wie auch die Widerspruchsmöglichkeiten von Parlament oder Länderkammer. In der Begründung wird dazu unter anderem dargelegt, der Handhabbarkeit und der Klarheit von Regelungen werde im Interesse der gesamtstaatlichen Verantwortung von Bundestag und Bundesrat der Vorzug gegeben. Während etwa bei der Subsidiaritätsprüfung für jeden EU-Gesetzgebungsentwurf sowohl Bundestag wie auch Länderkammer eigenständig agieren sollen, müsse das Widerspruchsrecht gemeinsam ausgeübt werden, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_056/02
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