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081/2005
Stand: 16.03.2005
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OECD: Hohe Regelsteuersätze können Investoren abschrecken

Finanzausschuss (Anhörung)

Berlin: (hib/VOM) Aus Sicht der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sprechen gewichtige Argumente dafür, dass der hohe deutsche Körperschaftsteuersatz die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt. Diese Auffassung vertrat der Abteilungsleiter für Steuerpolitik bei der OECD, Christopher Heady, am Mittwochvormittag im Finanzausschuss. Die Abgeordneten befassten sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit OECD-Vertretern mit der Unternehmensteuerbelastung im internationalen Vergleich und mit der Bekämpfung von unfairem Steuerwettbewerb.

Nach Ansicht Headys dürften einige Unternehmen schon allein durch den hohen Regelsteuersatz davon abgehalten werden, Deutschland als Standort in Betracht zu ziehen, ohne dass der effektive, also der tatsächlich gezahlte Steuersatz eingehend geprüft wird. Hinzu komme, dass der Anreiz, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen, um Gewinne, nicht aber die Produktion selbst ins Ausland zu verlagern, von der Differenz zwischen dem Regelsteuersatz in Deutschland und in anderen Ländern abhänge. Drittens bedeute das Nebeneinander von hohem Regelsteuersatz und niedrigem effektiven Steuersatz, dass es Steuervergünstigungen gebe, die Investitionsentscheidungen verzerrten. Um den Standort Deutschland für Unternehmen attraktiv zu machen, müssten diese Steuervergünstigungen reduziert und die dadurch erzielten Steuermehreinnahmen genutzt werden, um den Regelsteuersatz zu senken. Das Verhältnis der Steuern zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) sei in Deutschland mit 21,5 Prozent im Jahr 2002 relativ niedrig gewesen, wenn man die Sozialversicherungsbeiträge ausklammere, so Heady. Innerhalb der OECD betrage die durchschnittliche Steuerquote 27 Prozent, innerhalb der 15 alten EU-Staaten 29,2 Prozent. Headys Kollege Eckhard Wurzel, Leiter des Deutschlandreferates in der volkswirtschaftlichen Abteilung, nannte es "merkwürdig", wenn Deutschland mit die niedrigste Steuerquote in der OECD, bezogen auf das BIP, habe, der aber hohe Regelsteuersätze gegenüberstünden. Die "Brücke" seien die vielen Steuerausnahmen, die zu Verzerrungen im Steuersystem führten. Heady unterstrich auch, dass sich die OECD nie für eine Harmonisierung der Körperschaftsteuer ausgesprochen habe, weil hier die Aussicht auf einen Konsens sehr gering sei. Der OECD gehe es vielmehr darum, dass unterschiedliche nationale Steuersysteme nebeneinander bestehen können, ohne dass diese Handels- und Investitionshindernisse auf internationaler Ebene verursachen. Zur Beseitigung wettbewerbsverzerrender Steuerpraktiken berichtete Grace Perez-Navarro, Vizedirektorin im Steuerpolitik-Zentrum der OECD, dass aufgrund der Globalisierung die Steuersätze generell gesunken und die Bemessungsgrundlagen erweitert worden seien. Seit 1998 koordiniere die OECD Aktionsprogramme mit dem Ziel, wettbewerbsverzerrende Steuerpraktiken zu beseitigen. Sie erwarte davon ein effektives Netzwerk bilateraler Abkommen über Informationsaustausch. Steuerhinterzieher sollten nicht die Möglichkeit haben, sich hinter ausgeklügelten Konstruktionen zu verstecken, um die wahren Besitzverhältnisse der Anleger zu verschleiern. Inzwischen hätten sich 33 Staaten verpflichtet, die Transparenz zu verbessern und einen Informationsaustausch einzurichten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_081/03
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