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082/2005
Stand: 16.03.2005
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Abschreibungsbedingungen für Systemsoftware erläutern

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/VOM) Die FDP will von der Bundesregierung wissen, auf welcher Grundlage die Entscheidung der Finanzverwaltung basiert, künftig eine Abschreibungsfrist von zehn Jahren für Systemsoftware einzuführen. Wie es in einer Kleinen Anfrage ( 15/5062) heißt, planen die Finanzverwaltungen von Bund und Ländern, diese Nutzungsdauer festzulegen. Hinzu komme, dass künftig auch die Kosten für Installation und Anwenderschulung sowie die Arbeit betriebseigener Administratoren an dem neuen System abgeschrieben werden müssten. Für die FDP stellt eine solche Frist ein "erhebliches Investitionshindernis" dar. Es sei zu befürchten, dass sich die Investitionen an der gesetzlich vorgegebenen Abschreibungsfrist orientieren und damit die Investitionsbereitschaft der Unternehmen erheblich gebremst werde. Die Regierung soll unter anderem sagen, was die Finanzverwaltung dazu veranlasst hat, von der bisherigen Praxis einer zeitgleichen Abschreibung von Systemsoftware und der Hardware abzurücken. Gefragt wird überdies, was die Regierung veranlasst hat, die bisherige Möglichkeit aufzugeben, Kosten für die Anschaffung von Systemsoftware sofort abschreiben zu können. Schließlich soll die Regierung sagen, ob sie durch die Änderung der Abschreibungsbedingungen höhere Verwaltungskosten für die Unternehmen erwartet.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_082/06
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