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088/2005
Stand: 21.03.2005
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Union will Regelung für Patentverwertung der Hochschulen modifizieren

Bildung und Forschung/Antrag

Berlin: (hib/BES) Die Union strebt eine Änderung der Patentverwertung der Hochschulen in Zusammenhang mit der Drittmittelforschung an. Dazu hat sie einen Antrag ( 15/5023) vorgelegt. Zur Begründung führt sie an, durch die Abschaffung des so genannten Hochschullehrerprivilegs 2002 entstünden "erhebliche Behinderungen" vor allem bei kostenintensiven Vorhaben, die in Zusammenarbeit - vor allem finanzieller Art - mit der Industrie zustande kommen. Nach der neuen Rechtslage dürften Professoren, Dozenten und wissenschaftliche Angestellte an Hochschulen nicht mehr frei über ihre Erfindungen verfügen, sondern seien verpflichtet, diese der Hochschule als ihrer Arbeitgeberin zu melden, schreibt die Union in einem Antrag. Die Verwertung von diesen Forschungsergebnissen erfolge jetzt in Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen und so genannten Patent- und Verwertungsagenturen (PVA). Die nach einer Übergangsfrist nun erforderliche Einbeziehung der Hochschule und damit der für sie tätigen PVA in das vertragliche Verhältnis mit den industriellen Auftraggebern oder Kooperationspartnern habe die Vertragsgestaltung erschwert und zu einer erheblichen Verlängerung der Verfahrensdauer geführt. Die Folge davon sei eine Verunsicherung der Industrie, auf deren Beteiligung bei praxisorientierten Forschungsprojekten wiederum die Hochschulen angewiesen seien. Die CDU/CSU fordert in diesem Zusammenhang die Bundesregierung auf, alle notwendigen rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Hochschulen bei der Auftragsforschung ihre Rechte an den Forschungsergebnissen vorab an den Drittmittelgeber abtreten könnten. Dies würde die Kooperation bei Forschungsprojekten erleichtern und dadurch helfen, mehr Projekte ins Leben zu rufen. Die Regierung solle zudem bis Mitte des Jahres einen detaillierten Bericht über die Wirtschaftlichkeit der geförderten PVA und die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, PVA und Drittmittelgebern vorlegen. Zum gleichen Zeitpunkt erwartet die Union ein Finanzierungskonzept der Regierung als Förderrichtlinie für eine effiziente Förderung und Weiterentwicklung der PVA. Dieses Konzept solle geeignete Anreize für die PVA schaffen, sich verstärkt auf die Eigenerfindungen der Hochschulen zu konzentrieren und nicht in bestehende Aufträge zwischen den Hochschulen und der Industrie einzugreifen. Die Förderung soll aus der Sicht der CDU/CSU stufenweise zurückgeführt und spätestens im Jahr 2010 auslaufen. Dann solle der Markt über den Bestand der einzelnen PVA entscheiden.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_088/02
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