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097/2005
Stand: 06.04.2005
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Einführung eines Digitalfunks für Sicherheitsbehörden als "Rumpfnetz"

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Das vom Bundesinnenminister auf den Innenministerkonferenz des Bundes und der Länder vorgestellte Konzept eines "Rumpfnetzes" für den sicheren Digitalfunk aller Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ist ausdrücklich auf die Einführung eines Gesamtnetzes in Deutschland ausgerichtet. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort ( 15/5186) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 15/5061). Mit der Konkretisierung des Konzeptes sollten "überzogene Kostenforderungen" und die bisherige "Blockadestellung" beendet werden. Die Länder erhalten damit nun die Möglichkeit, Rumpfnetz entsprechend der von ihnen geltend gemachten Forderungen auf eigene Kosten zu erweitern, heißt es in der Antwort. Das Rumpfnetz basiere auf der Funknetzplanung eines flächendeckenden einheitlichen Digitalfunks und versorge als funktionsfähiges Kernnetz bereits rund 50 Prozent der Fläche eines jeden Bundeslandes mit digitalem Handsprechfunk, einschließlich der besonderen Ballungsgebiete. Die Regierung erklärt, der Bundesinnenminister habe den Innenministern der Länder anlässlich der Innenministerkonferenz im Februar 2005 das Konzept unter Berücksichtigung des von der Gruppe "Anforderungen an das Netz" (GAN) erarbeiteten Standards vorgestellt. Von den Landesinnenministern sei dem Vorschlag des Bundes bei Enthaltung von Brandenburg, Hessen und Thüringen zugestimmt worden.

Die Ministerpräsidentenkonferenz der Länder habe ebenfalls empfohlen, den Beschluss zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Damit sei die grundsätzliche Bereitschaft bekundet worden, bis Dezember 2010 ein Gesamtnetz zu errichten. Bei der Umsetzung trage der Bund die Kosten für Errichtung und Betrieb des Rumpfnetzes, während die Länder in der Pflicht seien, die Kosten für die Erweiterung und die dadurch verursachten Betriebskosten zu übernehmen. Wenn das Rumpfnetz bereits errichtet sei, die Erweiterungen durch das jeweilige Land aber noch ausstehen sollten, werde das Rumpfnetz gegen Kostenbeteiligung des Landes mitgenutzt werden können, heißt es. Das Rumpfnetz werde insofern als "Naturalleistung" des Bundes in das Gesamtnetz der BOS in Deutschland eingebracht. Die Bundesregierung betont in der Antwort, das vorgestellte Konzept ziele ausdrücklich auf die Einführung eines Gesamtnetzes für alle BOS des Bundes und der Länder. Bei der Einrichtung oder dem Betrieb des Rumpfnetzes sei "eine Anbindung an separate Teilnetze nicht vorgesehen". Dies wäre weder technisch noch wirtschaftlich sinnvoll und widerspräche den Zielen der Dachvereinbarung, heißt es in der Antwort.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_097/02
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