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097/2005
Stand: 06.04.2005
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Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA "nicht realistisch"

Wirtschaft und Arbeit/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hält ein Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA für "nicht realistisch". Dies betont sie in ihrer Antwort (15/5201) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/5163). Ein solches Abkommen würde nach ihrer Einschätzung von anderen Ländern als Abwendung der beiden weltgrößten Handelspartner vom multilateralen Handelssystem aufgenommen. Es würde die Welthandelsorganisation (WTO) schwächen und auf absehbare Zeit alle Bemühungen zur multilateralen Handelsliberalisierung beeinträchtigen. Ferner würde es an den Erfordernissen der transatlantischen Handelsbeziehungen vorbei gehen. Beschränkungen im Handel zwischen der EU und den USA ergäben sich weniger aus der Höhe der Zollsätze. Vielmehr lägen sie im "regulatorischen" Bereich, der unterschiedliche Bestimmungen wie Industrienormen, öffentliches Beschaffungswesen, Gesundheits- und Verbraucherschutz sowie innere und äußere Sicherheit umfasse. Derartige Beschränkungen könnten in einem überschaubaren Zeitraum von wenigen Jahren nicht beseitigt werden, zumal die Regeln in erheblichem Umfang von Behörden erlassen würden, die nicht an Weisungen der US-Regierung gebunden sind.

Im Übrigen könnte vor allem der Agrarhandel zwischen den USA und der EU nicht einem Freihandelsregime unterworfen werden, da die agrarhandelspolitischen Interessen sowohl der EU als auch der USA die Interessen anderer wichtiger Handelspartner in Lateinamerika, Afrika und Asien berücksichtigen müssten, heißt es in der Antwort weiter. Die Vorgabe der WTO, wonach Freihandelsabkommen annähernd den gesamten bilateralen Handel zwischen den vertragsschließenden Staaten erfassen müssten, wäre nach Angaben der Regierung daher kaum einzuhalten. Sie hält es vielmehr für vordringlich, auf genau definierten Einzelfeldern der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit den USA voranzukommen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_097/04
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