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120/2005
Stand: 25.04.2005
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Vorschlag für steuerliche Förderung von Russpartikelfiltern vorlegen

Umwelt/Antrag

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung soll gemeinsam mit den Ländern einen abgestimmten Vorschlag für eine aufkommensneutrale, steuerliche Förderung von Russpartikelfiltern vorlegen. Zusammen mit der Industrie soll sie des Weiteren die Forschung und Entwicklung beim Einsatz alternativer Antriebsformen und Kraftstoffe vorantreiben. Zu dieser Forderung veranlasst sieht sich die CDU/CSU-Fraktion in ihrem Antrag ( 15/5330) durch die EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinien und dabei insbesondere die so genannten Feinsteinstaubrichtlinie. Nach dieser Luftreinhalterichtlinie dürfe seit dem 1. Januar 2005 Feinstaub nur noch mit einer Körnchengröße von 10 Mikrometern an höchstens 35 Tagen im Jahr einen Grenzwert von 50 Mikrogramm pro Kilometer Luft überschreiten. Für das Jahr 2010 setze die Luftreinhalterichtlinie die Zahl der zulässigen Überschreitungen der Tagesmittelwerte für Feinstaub auf sieben Tage herab. Für die Union ist bereits heute abzusehen, dass diese Grenzwerte für das Jahr 2010 nicht eingehalten werden können, wenn nicht die erforderlichen Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffbelastung in der Luft ergriffen werden. Sie plädiert in ihrem Antrag allerdings dafür, die zu ergreifenden Maßnahmen nicht nur einseitig auf den Verkehrssektor zu konzentrieren, sondern auch die privaten Haushalte bei der Verringerung der Schadstoffbelastungen einzubeziehen. Um die Belastung der Luft mit Stickstoffoxid, Blei oder Partikeln zu reduzieren, fordert sie von der Regierung des Weiteren, ein "schlüssiges Gesamtkonzept" vorzulegen sowie einen konkreten Zeitplan für dessen Umsetzung zu präsentierten.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_120/02
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