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124/2005
Stand: 28.04.2005
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Wegfall der Datenerfassung ist ein Vorteil der elektronischen Steuererklärung

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Einspareffekte durch die elektronische Steuererklärung ergeben sich durch den Wegfall der Datenerfassung, die erhöhte Datenqualität sowie das Risikomanagement, welches mit der elektronischen Steuererklärung möglich wird. Diese Auffassung vertritt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/5307) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 15/5162). Angaben der Länder zu den bereits erzielten bzw. erwarteten Einsparungen lägen der Bundesregierung im Übrigen nicht vor. Die Regierung weist darauf hin, "Elster" sei das Verfahren der Finanzverwaltungen zur elektronischen Übermittlung der für die Besteuerungsverfahren erheblichen Daten und keine Software. Die Nutzung einer bestimmten Software oder eines bestimmten Betriebssystems werde nicht vorgegeben. Etwa 1.300 Softwarehersteller, darunter alle marktbeherrschenden Firmen, hätten die im Rahmen des Projektes "Elster" zur Verfügung gestellten Programmschnittstellen in ihre Steuerprogramme eingebunden. Für die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen aus Linux- oder anderen Systemumgebungen stelle die Finanzverwaltung sowohl allgemeine XML-Datenschnittstellen als auch eine plattformunabhängige Programmschnittstelle (Software) "Coala" zur Verfügung. Nach den der Bundesregierung vorliegenden Angaben besaßen im vergangenen Jahr rund 96 Prozent der Unternehmen einen Internetzugang. Bei den Unternehmen mit bis zu 200 Beschäftigten liege die Quote bei über 90 Prozent, mit steigender Tendenz. Die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen setze nur geringe Kenntnisse im Umgang mit Personalcomputern voraus. So werde beispielsweise der Nutzer von "ElsterFormular" durch die Installation sowie die Eingabe der Steuererklärung geführt. Bei technischen Probleme stehe unter anderem eine kostengünstige Hotline zur Verfügung.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_124/05
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