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132/2005
Stand: 11.05.2005
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Koalition stimmt Änderung bei der akustischen Wohnraumüberwachung zu

Rechtsausschuss

Berlin: (hib/BOB) Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen hat der Rechtsausschuss am Mittwochvormittag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 15/4533) angenommen, mit dem bei der akustischen Wohnraumüberwachung der "absolut geschützte Kernbereich privater Lebensgestaltung" nicht angetastet werden darf. Die Regierung kommt damit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März vergangenen Jahres nach. CDU/CSU und FDP stimmten gegen den Entwurf. Am morgigen Donnerstag steht das Thema zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Die Sozialdemokraten betonten, man habe sich sehr eng an die Entscheidung des Verfassungsgerichts gehalten, das bis in Details hinein formuliert habe. Die akustische Überwachung des Wohnraums werde in Zukunft "sehr erschwert"; das Gericht habe das so gewollt. Man gehe davon aus, dass nur noch "in ganz expliziten Ausnahmefällen" die akustische Überwachung des Wohnraums möglich sei. Die CDU/CSU begrüßte, dass in den Regierungsentwurf die Anregung der Experten eingeflossen sei, bei Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften in bestimmten Fällen das Abhören von Wohnungen möglich zu machen. Im Übrigen warb die Union für ihren Änderungsantrag, nach dem die weitere Aufzeichnung von Gesprächen - trotz erster Anhaltpunkte für das Vordringen in den Kernbereich privater Lebensgestaltung - durch technische Hilfsmittel möglich bleiben soll und es dem anordnenden Gericht überlassen bleibe, über die Verwertbarkeit solcher Aufzeichnungen zu entscheiden. Der Antrag der Union wurde mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt.

Bündnis 90/Die Grünen machten deutlich, dass sie den "Großen Lauschangriff`" nach wie vor ablehnen. Das ursprüngliche Gesetz sei durch das Gericht "endlich verfassungsfest" gestaltet worden. Die Liberalen erklärten zur Begründung des von ihrer Fraktion vorgelegten Änderungsantrages unter anderem, das Gesetz enthalte kein Verbot für Gespräche, die dem Kernbereich privater Lebensführung zuzuordnen seien. Dem Urteil des Verfassungsgerichts sei damit nicht nachgekommen worden. Das Gericht habe dem staatlichen Zugriff eine "absolute Schranke" gesetzt. Die Regierung habe es in ihrem Gesetzentwurf unterlassen, dieses klare Verbot aufzunehmen. Der Antrag der Freien Demokraten komme dem Urteil des Verfassungsgerichts deswegen näher als der Regierungsentwurf.

Die Koalitionsfraktionen machten zur Erwiderung klar, dass es der Redner der Freien Demokraten selbst war, der seinerzeit als Parlamentarischer Staatssekretär im Justizministerium große Teile des Gesetzes zur Einführung des so genannten Großen Lauschangriffes formuliert habe. Wenn er diesen seit dem vergangenen Sonntag, an dem der FDP-Bundesparteitag seine Entscheidung gegen den Großen Lauschangriff getroffen habe, ablehne, sei das in höchstem Maße unglaubwürdig. Der Änderungsantrag der Liberalen wurde mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen im Ausschuss abgelehnt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_132/02
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