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132/2005
Stand: 11.05.2005
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Änderungen bei den Gesetzen der Absatz- und Holzabsatzfonds bewilligt

Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

Berlin: (hib/SAS) Die Zahl der Mitglieder des Verwaltungsrates des Absatzfonds soll von 23 auf 20 reduziert werden. Weitere Veränderungen des vom Verbraucherschutzausschuss am Mittwochvormittag beschlossenen Gesetzentwurfs zur Änderung des Absatzfonds- und Holzabsatzfondsgesetzes ( 15/4641) betreffen die Entflechtung der personellen Verbindung der Vertretung des Absatzfonds im Aufsichtsrat der Centralen Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) sowie die Erstattung von Personal- und Sachkosten an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Anders aber als im Gesetzestext ursprünglich vorgesehen, soll der Holzabsatzfonds der BLE Personal- und Sachkosten nun erst im Jahr 2007 erstatten. Eine entsprechende Änderung setzten die Koalitionsfraktionen auf Antrag durch. Auch wolle man die Bundesregierung ermächtigen, die Bagatellgrenze anzuheben, mit der der Verwaltungsaufwand bei der Abgabenerhebung niedrig gehalten werden soll. Gegenwärtig werden keine Abgaben nach dem Holzabsatzfondsgesetz erhoben, wenn der Betrag im Kalenderjahr 10 Euro nicht überschreitet. In einem einstimmig beschlossenen Entschließungsantrag hatten sich SPD und Bündnis 90/Die Grünen zudem dafür ausgesprochen, die Arbeit der für die Beitragserhebung zuständigen BLE von unabhängiger Stelle evaluieren zu lassen. Außerdem halten die Fraktionen eine Prüfung für notwendig, ob mit einer Meldepflicht der beitragspflichtigen Unternehmen die Arbeit der BLE derart vereinfacht werden könne, dass Kosten gesenkt oder die Einnahmen der Fonds vermehrt werden.

Ohne Zustimmung blieb ein Änderungsantrag der CDU/CSU, in dem sich die Fraktion für die Beibehaltung von 23 Mitgliedern im Verwaltungsrat des Absatzfonds stark machte. Dies war einer der zentralen Punkte, den die Opposition monierte. Auch der Bundesrechnungshof habe schon auf die bei einem Stimmenpatt entstehenden Probleme in Zusammenhang mit 20 Mitgliedern im Verwaltungsrat aufmerksam gemacht. Darüber hinaus befänden sich nach Regierungsplänen die Beitrag zahlenden Mitglieder in der Minderheit. Sie wertete dies als ein "Signal der Bevormundung". Dem hielten die Koalitionsfraktionen entgegen, dass der Verwaltungsrat des Absatzfonds lange Jahre mit nur 18 Mitgliedern arbeitsfähig gewesen sei und es Sinn mache, das Gremium zu verkleinern. Während sich die Abgeordneten in der Frage der Notwendigkeit eines zentralen Marketings für die Landwirtschaft, das national wie auch international in Erscheinung trete, einig waren, blieb die Frage strittig, ob nachwachsende Rohstoffe in das Marketing einzubeziehen seien.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_132/05
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