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139/2005
Stand: 18.05.2005
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Keine "Task Force" für Schuldner- und Insolvenzberatung geplant

Familie/Antwort

Berlin: (hib/MMÜ) Der Einsatz einer "Task Force" nach britischem Vorbild zur Schuldner- und Insolvenzberatung ist laut Antwort der Bundesregierung ( 15/5439) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/5289) nicht geplant. Stattdessen seien in Deutschland ressortübergreifend insgesamt sechs Bundesministerien für die Koordinierung des Themas "Überschuldung" zuständig. Hierzu gehören nach Angaben der Regierung unter anderem die Ermittlung der Anzahl der überschuldeten Haushalte durch das Bundesfamilienministerium, die Regelung des Insolvenzrechts durch das Bundesjustizministerium oder die Verbraucheraufklärung durch das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft. Diese Maßnahmen sowie der "Nationale Aktionsplan zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung" würden sich nicht erheblich von den Tätigkeiten einer britischen "Task Force" unterscheiden. Zudem hält die Bundesregierung "vergleichbare Kooperationen auf Landes- und Kommunalebene" für effizienter. Sie ruft die Finanzwirtschaft, die Telekommunikationsbranche sowie den Handel auf, sich an dieser "gesamtgesellschaftlichen Aufgabe" zu beteiligen.

Weiterhin erklärt die Bundesregierung, dass sich nach einjähriger Schuldnerberatung der Anteil der überschuldeten Haushalte, die keiner Beschäftigung nachgehen, seit 1999 von 49 Prozent auf 39 Prozent verringert hat. Dagegen sei der Anteil der Überschuldeten, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, von 27 Prozent auf 46 Prozent gestiegen. Jedoch habe die Gläubigerzahl um ein Fünftel reduziert sowie die durchschnittliche Schuldensumme von 51.000 Euro auf 43.000 Euro gesenkt werden können. Dennoch seien die Mittel der Bundesländer für die Schuldnerberatungsstellen in den vergangenen Jahren weiter gekürzt worden, sodass 2002 nur zwölf Prozent der Überschuldeten Zugang zu einer Schuldnerberatung gehabt hätten. Als Hauptursachen für Überschuldung benennt die Bundesregierung Arbeitslosigkeit, Scheidung oder eine gescheiterte Selbstständigkeit. Ebenso herrsche in vielen Familien mangelndes Wissen über das Konsumverhalten vor. Dadurch eigneten sich bereits Kinder einen fehlerhaften Umgang mit Geld an.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_139/07
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