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140/2005
Stand: 19.05.2005
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Sozialabkommen im grenzüberschreitenden Güterverkehr unter der Lupe

Verkehr und Bauwesen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/VOM) Das von der Gemeinschaft der Europäischen Bahnen (CER) und der Europäischen Transportarbeitergewerkschaft (ETF) geschlossene Abkommen über die Arbeitsbedingungen von fahrendem Personal im internationalen Verkehr ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/5515). Die EU-Kommission habe einen Richtlinienvorschlag zu dieser Vereinbarung vorgelegt, mit der die Arbeitsbedingungen zum EU-Standard erklärt werden sollen. Private Schienengüterverkehrsunternehmen und die Europäische Schienenfrachtvereinigung (Erfa) kritisierten sowohl das Abkommen als auch seine Umsetzung durch eine EU-Richtlinie scharf. Bemängelt werde vor allem, dass Lokführer bereits nach einer Nacht im auswärtigen Einsatz zwingend wieder in den Genuss einer Ruhezeit zu Hause kommen müssten. Die Fraktion will wissen, welche Auswirkungen das Abkommen auf die Sicherheit von Arbeitsplätzen in diesem Bereich hat, ob es zur Flexibilisierung des Personaleinsatzes beiträgt und wie sich das Abkommen auf die Personalkosten im internationalen Schienenverkehr auswirken wird. Die Regierung soll sagen, ob die Rückführung des fahrenden Personals für die zweite Nacht bei einer modernen Form des grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehrs, bei dem keine Übergabe des Zuges an die benachbarte Staatsbahn stattfindet, möglich ist.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_140/07
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