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154/2005
Stand: 03.06.2005
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Jede zweite Bankbeschwerde zu Gunsten des Kunden entschieden

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken (BdB) hat im Jahr 2003 fast die Hälfte der zulässigen Beschwerden zugunsten der Kunden entschieden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/5561) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/5498) mit. Von den 4.263 Beschwerden des Jahres 2004 seien inzwischen 2.521 abgeschlossen. Davon seien 1.612 zulässig gewesen und 920 zu Gunsten der Kunden entschieden oder einvernehmlich beigelegt worden. In 621 Fällen habe der Ombudsmann zu Gunsten der Bank entschieden, in 71 Fällen habe er einen Vergleich zwischen Kunde und Bank angeregt. 409 Beschwerden seien nicht weiter verfolgt oder zurückgezogen worden, 500 seien unzulässig gewesen. 21,5 Prozent der Beschwerden des Jahres 2004 hätten die Anlageberatung, 46,6 Prozent das Kreditgeschäft und 25,9 Prozent den Zahlungsverkehr und die Kontoführung betroffen. 230 Beschwerden seien eingegangen, weil ein "Girokonto für jedermann" versagt worden sei. Davon hätten sich allerdings nur 135 Eingaben gegen private Banken gerichtet. Von den inzwischen 126 abgeschlossenen Beschwerdeverfahren seien 87 bereits im Vorfeld zu Gunsten des Kunden beigelegt worden, ohne dass die Ombudsmänner tätig werden mussten. In 39 Fällen habe der Ombudsmann entschieden, und zwar 22 Mal zu Gunsten des Kunden und zwölf Mal zu Gunsten der Bank. In vier Fällen habe es einen Vergleich gegeben.

Beim Verband deutscher Hypothekenbanken wird nach Regierungsangaben im Schnitt ein Drittel der Beschwerden entweder im Vorfeld von der Bank erledigt oder vom Ombudsmann ganz oder teilweise zu Gunsten der Kunden entschieden. Beim Bundesverband öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) würden 40 Prozent der Fälle positiv und 60 Prozent negativ im Sinne des Beschwerdeführers geschlichtet. Beim VÖB seien im vergangenen Jahr 1.514 Fälle und bis zum 18. Mai dieses Jahres 720 Fälle zu schlichten gewesen. Den größten Raum nähmen das Girokonto für jedermann, die Kontoführung, der Zahlungsverkehr und Hypothekarkredite ein.

Bei den Volks- und Raiffeisenbanken werde etwa ein Drittel der eingereichten Beschwerden nicht weiter verfolgt oder zurückgezogen, die anderen könnten zumeist in einem Vorprüfungsverfahren beigelegt werden. Bei den übrigen, dem Ombudsmann vorgelegten Fällen werde etwa die Hälfte zu Gunsten des Kunden entschieden. 27 Prozent der Beschwerden hätten sich auf das Wertpapiergeschäft, 24 Prozent auf das Kreditgeschäft, 19 Prozent auf die Kontenführung sowie neun Prozent auf das Girokonto für jedermann bezogen.

Bei den Sparkassen gibt es der Antwort zufolge regionale Unterschiede im Hinblick auf das Thema "Girokonto für jedermann". Zwischen 30 und 60 Prozent der Fälle führten nach einem Schlichtungsverfahren dazu, dass ein solches Konto eröffnet oder beibehalten werden kann.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_154/02
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