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158/2005
Stand: 09.06.2005
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Unternehmensnachfolge durch Änderungen im Erbschaftsteuerrecht sichern

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Zum Erhalt und der Sicherung von Arbeitsplätzen schlägt der Bundesrat vor, dass Firmen, vor allem mittelständische Familienbetriebe, deren Vermögen sich in der Hand einer oder weniger Personen befindet, von der Erbschaft- und Schenkungssteuer entlastet werden. Die Länderkammer hat dazu einen Gesetzentwurf ( 15/5604) eingebracht.

Diese Regelung sei an die Bedingung geknüpft, dass das Unternehmen durch den Tod des bisherigen Inhabers oder zu Lebzeiten auf einen oder mehrere Nachfolger übergeht und diese die Firma fortführen. Der Bundesrat schlägt deshalb vor, die auf produktiv eingesetztes Vermögen entfallende Erbschaftsteuer solle, soweit der Betrieb fortgesetzt werde, über einen Zeitraum von zehn Jahren gestundet und in gleich bleibenden Jahresraten unter der Voraussetzung der Betriebsfortführung gänzlich erlassen werden. Vermögen, das der Produktion von Waren oder Dienstleistungen diene, werde von der Erbschaftsteuer entlastet, da hierdurch volkswirtschaftliche Leistungen und Arbeitsplätze geschaffen und garantiert würden. Übersteige der Wert des auf den Nachfolger übergehenden Betriebsvermögens den Betrag vom 100 Millionen Euro, werde die Erbschaftsteuerfreistellung nicht gewährt. Der Ausfall der Erbschaftsteuer solle durch die Erhöhung des steuerpflichtigen Anteils für Ausschüttungen der Kapitalgesellschaften nach dem 1. Januar 2006 von heute 50 auf dann 57 Prozent gegenfinanziert werden.

Die vorgeschlagene Regelung diene auch dazu, familiengeführte Unternehmen von den Unwägbarkeiten eines Mittelentzugs durch die Erbschaft- und Schenkungsteuer zu befreien, denen große Aktiengesellschaften und Konzerne nicht ausgesetzt sind. Sie solle insoweit die Chancengleichheit mittelständischer Unternehmen gegenüber Großunternehmen wieder herstellen. Eine entsprechende Regelung trage dem Umstand Rechnung, dass die Eigenkapitalausstattung mittelständischer Unternehmen vielfach unzureichend ist und die Möglichkeiten eingeschränkt sind, Fremdkapital zu tragbaren Bedingungen zu erhalten. Gerade mittelständische Unternehmen erhielten auch in Krisenjahren überdurchschnittlich viele Arbeits- und Ausbildungsplätze und trügen in erheblichem Umfang zum Wachstum bei.

Die Bundesregierung äußert sich in ihrer Stellungnahme einverstanden mit der Zielsetzung des Entwurfs, nicht aber mit der Finanzierung. Sie werde sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren dafür einsetzen, dass der bei der Umsetzung des Gesetzes zu erwartende nicht unerhebliche Verwaltungs- und Vollzugsaufwand verringert werden könne, ohne die Zielsetzung der vorgesehenen Entlastung zu beeinträchtigen. Die vorgeschlagene Gegenfinanzierung durch die Erhöhung der Einkommensteuer auf ausgeschüttete Gewinne von Kapitalgesellschaften lehnt die Regierung ab. Aus ihrer Sicht sollte ein Ausgleich im Bereich der den Ländern allein zustehenden Steuern vorgenommen werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_158/01
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