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164/2005
Stand: 15.06.2005
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Jugendliche sollen schon mit 17 Jahren einen Führerschein machen dürfen

Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Berlin: (hib/CHE) Unter bestimmten Bedingungen sollen Jugendliche bereits mit 17 Jahren die Möglichkeit haben, einen Führerschein zu machen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ( 15/5315) beschloss der Ausschuss für Verkehr und Bauwesen am Mittwochvormittag bei Enthaltung der FDP.

Der Gesetzentwurf sieht vor, durch ein Konzept des "Begleiteten Fahrens ab 17" das Unfallrisiko unter Fahranfängern deutlich zu senken. Derzeit gehöre diese Gruppe sehr häufig zu den Hauptverursachern von Unfällen mit Personenschaden, heißt es in dem Entwurf. An mehr als 20 Prozent aller Unfälle mit Personenschaden seien im Jahr 2003 18- bis 24-Jährige als Fahrzeugführer beteiligt gewesen, so die weitere Begründung. "Wenn wir nur einen Unfall vermeiden", so die Auffassung der SPD-Fraktion, "dann haben wir etwas Gutes getan". Dieser Meinung schloss sich auch die CDU/CSU-Fraktion an.

"Begleitetes Fahren ab 17" setzt voraus, das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis unter gewissen Auflagen durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Verordnungsweg abzusenken. Im Zentrum steht dabei die Auflage, das Fahrzeug nur in Begleitung einer namentlich genannten Person führen zu können. Der Koalition geht es vor allem darum, die Anforderungen an die Begleitperson rechtlich zu fixieren und diese bundeseinheitlich verbindlich festzulegen. Mit dem Entwurf soll das Ministerium ermächtigt werden, genaue Regelungen hinsichtlich des Alters, des Führerscheinbesitzes und der Belastungen mit Eintragungen im Verkehrszentralregister der Begleitperson zu formulieren. Die SPD verwies in diesem Zusammenhang auf ein Modellprojekt in Niedersachsen, in dem ein solches begleitetes Fahren bereits möglich ist, allerdings "ohne jede rechtliche Regelung". Mit ihren Plänen strebt die Koalition an, diese rechtliche Lücke zu schließen. Sie betont in ihrer Begründung, dass die Begleitpersonen nicht den Status eines Ausbilders annehmen sollen. Vielmehr sollen sie lediglich Beifahrer ohne besondere Aufgaben sein. "Die Ausbildung obliegt auch beim Modell des "Begleiteten Fahrens ab 17" ausschließlich dem Berufsstand der Fahrlehrer, heißt es dort.

Die Bündnisgrünen betonten, ihre anfängliche Skepsis gegenüber dem Projekt aufgegeben zu haben: "Die Regelungen sind sinnvoll und wir unterstützen diese mit vollem Herzen". Grundsätzliche Zustimmung signalisierte auch die FDP: "Das ist der richtige Weg in diesem Zusammenhang". Allerdings sah man noch rechtlichen Nachbesserungsbedarf.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_164/01
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