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169/2005
Stand: 20.06.2005
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Bundesrat will Zeugnisverweigerungsrecht für Verlobte abschaffen

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Der Bundesrat will das Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht für Verlobte abschaffen. Die Länderkammer hat dazu einen Gesetzentwurf ( 15/5659) vorgelegt. Die missbräuchliche Inanspruchnahme des Zeugnisverweigerungsrechts für Verlobte habe sich in den letzten Jahrzehnten zunehmend zu einem Hindernis für eine effektive Strafverfolgung und für die Wahrheitsfindung in gerichtlichen Verfahren entwickelt, heißt es zur Begründung. Das Bestehen eines Verlöbnisses könne von Strafverfolgungsbehörden und Gerichten "kaum überprüft werden". Deshalb werde ein Verlöbnis vielfach zu Unrecht behauptet, um missliebige Aussagen zu vermeiden. Folge sei, dass Täter nicht belangt werden könnten, weil sich Hauptbelastungszeugen auf ein Verlöbnis mit dem Beschuldigten berufen.

In ihrer Stellungnahme erklärt die Bundesregierung, für die Zunahme des Missbrauchs von Verlöbnissen lägen ihr "keine rechtstatsächlichen Erkenntnisse" vor. Die Initiative der Länderkammer beschränke sich insoweit auf eine Behauptung; "belastbare Tatsachen" dafür fehlten. Die Regierung erklärt weiter: "Sollte ein wirkliches Bedürfnis belegt werden können, müsste sorgfältig überlegt werden, auf welche Weise eine sachgerecht Neugestaltung im Kontext der Zeugnisverweigerungsrechte aus persönlichen Gründen erfolgen kann."

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_169/01
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