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174/2005
Stand: 24.06.2005
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Strahlenschutzexperte Thomauske muss Dienstgeheimnisse wahren

Umwelt/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Der zum 1. September 2003 aus leitender Stellung beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ausgeschiedene Beamte Bruno Thomauske hat bei seinem Ausscheiden eine Erklärung unterschrieben, Dienstgeheimnisse auch für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem BfS zu wahren. Thomauske war vom BfS zur Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH (VENE) gewechselt, welche die Kernkraftaktivitäten bei Vattenfall Europe bündelt, wie es in der Antwort der Bundesregierung ( 15/5791) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ( 15/4991) heißt. Thomauske sei jetzt technischer Geschäftsführer der VENE, die zusammen mit der E.ON Kernkraft GmbH an den Kernkraftwerken Krümmel, Brunsbüttel, Brokdorf und dem stillgelegten Kernkraftwerk Stade beteiligt sei. Alleinvertretungsberechtigte Gesellschafterin bei den Kernkraftwerken Krümmel und Brunsbüttel sei jeweils die VENE. Hier habe Thomauske auch die Strahlenschutzverantwortung. Zuletzt sei der Beamte in seiner Leitungsfunktion im BfS für alle Genehmigungsverfahren im nuklearen Entsorgungsbereich zuständig gewesen, vor allem für Standortzwischenlager- und Interimslagergenehmigungen sowie für Transportgenehmigungen nach dem Atomgesetz. Diese hätten zum Teil auch die in seinem jetzigen Verantwortungsbereich liegenden Kernkraftwerke betroffen. So habe das BfS im Juni 2003 die Genehmigung für das Interimslager im Kernkraftwerk Krümmel erteilt.

Bis zur Entbindung von seinen Funktionen am 4. Juli 2003 war Thomauske in leitender Funktion im BfS für Genehmigungsverfahren verantwortlich, so die Regierung. Daneben sei er Verfahrensführer für die Planfeststellungsverfahren Konrad und Gorleben (Niedersachsen), die bergrechtlich verantwortliche Person für das Erkundungsbergwerk Gorleben sowie die atom- und bergrechtlich verantwortliche Person für das Endlager Morsleben (Sachsen-Anhalt) gewesen. Thomauske habe seine im Amt erworbenen Kenntnisse in schriftlichen Beiträgen und Vorträgen verwertet. Eine Verwertung allgemein zugänglicher Kenntnisse, auch wenn es sich um spezielle Kenntnisse handele, stehe jedoch nicht im Widerspruch zum Beamtenrecht. Das BfS habe nach dem Wechsel Thomauskes zu Vattenfall seine Stabsstelle "Innenrevision/Korruptionsprävention" beauftragt, die Unterlagen der Genehmigungsverfahren für die Standortzwischenlager Brunsbüttel und Krümmel auf eine Einflussnahme durch Thomauske zum Vorteil oder Nutzen von Vattenfall zu überprüfen. Der im April des vergangenen Jahres vorgelegte Prüfbericht habe keine Hinweise auf eine unzulässige Einflussnahme ergeben. Ein Wechsel von Mitarbeitern aus leitenden Tätigkeiten der Atomaufsicht in die Energiebranche sei nicht unüblich, heißt es in der Antwort weiter.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_174/04
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