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176/2005
Stand: 29.06.2005
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Deutschland auf Rang sechs im weltweiten Energieverbrauch

Umwelt/Antwort auf Große Anfrage

Berlin: (hib/JAD) In der Rangfolge der Länder, die weltweit den höchsten Energieverbrauch verzeichnen, liegt Deutschland mit 3,4 Prozent des Weltenergieverbrauchs auf Platz 6 hinter den USA (22,4 Prozent), China (12 Prozent), Russland (6 Prozent), Indien (5,3 Prozent) und Japan (5,1 Prozent). Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/5809) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/3740). Die Regierung bezeichnet die Bekämpfung des weltweiten Klimawandels als eine der zentralen Herausforderungen für das 21. Jahrhundert. Deshalb zielt die internationale Klimapolitik darauf ab, den Anstieg der globalen Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre mittel- bis langfristig so zu begrenzen, dass die sich daraus ergebenden Folgen für den Klimawandel für Mensch und Tier erträglich bleiben, heißt es. Ziel der Bundesregierung sei daher die Umsetzung einer nachhaltigen Energieversorgung, die wesentlich auf Einsparung, Steigerung der Effizienz und den Ausbau erneuerbarer Energien bei gleichzeitigem Ausstieg aus der Kernenergie setze.

Bis 2010 sollte laut Koalition der Anteil erneuerbarer Energien (EE) auf mindestens 12,5 Prozent und bis zum Jahr 2020 auf mindestens 20 Prozent erhöht werden. Zur Mitte des Jahrhunderts sollten EE rund die Hälfte des gesamten Energieverbrauchs decken. Um eine solche Entwicklung zu verwirklichen, benötigten die EE jetzt noch Unterstützung. Das Ziel der Bundesregierung bestehe darin, dass die EE wettbewerbsfähig werden und sich eigenständig am Markt behaupten können. Beim Einsatz fossiler Energien werde dem Klimaschutz durch verbesserte und neue Kraftwerkstechnologien Rechnung getragen. Außerdem verfolge man weitere Anstrengungen zur Verbesserung der bereits hohen Energieeffizienz in allen Bereichen. Bis zum Jahr 2020 solle die Energieproduktivität, bezogen auf 1990, verdoppelt werden.

Die Bundesregierung erwartet, dass auch andere Industriestaaten zur Minderung von Treibhausgasemissionen vergleichbare Anstrengungen unternehmen, so dass der deutschen Wirtschaft keine Nachteile im Internationalen Wettbewerb entstehen sollen. Sie verweist auf das Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls im Februar dieses Jahres. Die Minderungspflichten seien im Rahmen des Emissionshandels verbindlich geregelt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_176/04
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