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177/2005
Stand: 29.06.2005
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Breite Mehrheit für Reihengentests zur Aufklärung von Verbrechen

Rechtsausschuss

Berlin: (hib/BOB) Eine breite Mehrheit hat am Mittwochvormittag im Rechtsausschuss einer gesetzlichen Regelung für so genannte Reihengentests zur Aufklärung von Verbrechen zugestimmt. In dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ( 15/5674) ist vorgesehen, dass eine freiwillige Mitwirkung der betroffenen Personen ebenso erforderlich ist wie die vorherige richterliche Anordnung. SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen votierten für den Entwurf, die FDP enthielt sich der Stimme.

Weiterhin sollen die Anwendungsmöglichkeiten der DNA-Analyse für Zwecke künftiger Strafverfahren erweitert werden. Der Richtervorbehalt für die molekulargenetische Untersuchung von aufgefundenen Spuren soll gestrichen werden. Auch soll künftig keine gerichtliche Entscheidung mehr erforderlich sein, wenn die betroffenen Personen mit einer DNA-Analyse einverstanden sind. Ferner ist eine Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft und ihres Ermittlungspersonals für die Anordnung der Entnahme von Körperzellen und deren molekulargenetischer Untersuchung vorgesehen. Zudem sollen die Voraussetzungen für eine DNA-Analyse zu Zwecken künftiger Strafverfolgung dahingehend erweitert werden, dass die Maßnahme auch bei Beschuldigten zulässig wird, die wiederholt Straftaten - auch von jeweils nicht erheblicher Bedeutung - begangen haben oder diese voraussichtlich begehen werden.

Die CDU/CSU begrüßte den Gesetzentwurf der Koalition. Ihr Sprecher erklärte wörtlich: "Er bringt uns rechtsstaatlich voran." Bündnis 90/Die Grünen erklärten, ihnen sei wichtig, dass die Gleichstellung des herkömmlichen Fingerabdrucks mit dem genetischen Material vermieden worden sei. Ferner sei es von Bedeutung, dass das Massen-Screening nur unter "strengen Voraussetzungen" zulässig sei. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte unterstütze dies. Gleicher Ansicht war die FDP. Ihre Enthaltung begründete sie damit, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes seien

nicht vollständig umgesetzt worden. Zum Beispiel könne ein permanentes Schwarzfahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln Anlass für eine Speicherung genetisch erhobenen Materials sein. Der Antrag der Liberalen ( 15/4695), der ebenfalls eine Rechtsgrundlage für genetische Reihenuntersuchungen zur Aufklärung schwerer Verbrechen forderte, wurde mit den Stimmen des gesamten übrigen Ausschusses abgelehnt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_177/01
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