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209/2005
Stand: 16.09.2005
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Weniger akustische Wohnraumüberwachung in 2004

Inneres/Unterrichtung

Berlin: (hib/BOB) Im Jahr 2004 sind insgesamt elf Wohnungen in sechs Bundesländern sowie in der Zuständigkeit des Generalbundesanwalts akustisch überwacht worden. Dies geht aus einem Bericht der Bundesregierung hervor ( 15/5971). Der Trend ist damit stark rückläufig. Der Unterrichtung zufolge dauerte der längste Überwachungszeitraum 315 Tage an und lag in der Zuständigkeit des Landes Rheinland-Pfalz (Straftaten nach dem Ausländer- sowie dem Asylverfahrensgesetz). 61 Tage lang wurde eine Wohnung wegen Bildung terroristischer oder krimineller Vereinigungen im Zuständigkeitsbereich des Generalbundesanwalts überwacht. Auch in Bayern wurde eine Wohnung 51 Tagen abgehört. Der längste Überwachungszeitraum in Nordrhein-Westfalen dauerte 46 Tage. Anlass zur Anordnung einer Überwachung waren in drei Fällen Ermittlungen wegen des Mordes oder Totschlags, in jeweils zwei Fällen Verfahren nach dem Ausländer- oder dem Asylverfahrensgesetz, nach dem Betäubungsmittelgesetz und wegen Bestechlichkeit oder Bestechung. In jeweils einem Fall kam es zur akustischen Wohnraumüberwachung wegen Straftaten nach dem Waffengesetz, Außenwirtschaftsgesetz sowie dem Kriegswaffenkontrollgesetz und nach der Bildung terroristischer oder krimineller Vereinigungen. Relevanz für das gerichtliche Verfahren hatte die Überwachung in sechs Fällen. Die Gesamtkosten der Wohnraumüberwachungen betrugen laut Aufstellung fast 211.000 Euro. In einem Fall sind die Kosten laut Mitteilung der Polizei nicht abgrenzbar. Im Fall des Generalbundesanwalts sind die Kosten derzeit noch nicht bezifferbar. Die Anzahl der von der Überwachung betroffenen Personen wird mit insgesamt 51 beziffert, die Zahl dabei abgehörter Nichtbeschuldigter mit fünf Personen angegeben. In drei Fällen seien Betroffene nicht benachrichtigt worden.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_209/01
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