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212/2005
Stand: 26.09.2005
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Beteiligung der Bundeswehr im Sudan weiter ermöglichen

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/BOB) Die Bundeswehr soll mit bis zu 75 Soldaten ihre Beteiligung an der Friedensmission der Vereinten Nationen im Sudan (UNMIS) weitere sechs Monate fortsetzen können. Dies ist Inhalt eines Antrages der Bundesregierung ( 15/5997). Der Einsatz werde ohne inhaltliche Änderungen des Beschlusses vom 22. April dieses Jahres erfolgen. Ziel der Mission bleibt nach wie vor die Überwachung des Friedensvertrages des von der Regierung in Khartum und der Südsudanesischen Volksbefreiungsbewegung (SPLM/A) geschlossenen Friedensvertrages. Diese Zusatzausgaben für die Verlängerung des Einsatzes würden für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten rund 2,3 Millionen Euro betragen. Wie die Regierung erläutert, seien die Bemühungen der Vereinten Nationen im Sudan "spürbar vorangekommen". Dies zeige insbesondere die Verabschiedung der sudanesischen Interimsverfassung, die Vereidigung des Präsidenten Omar Hassan Ahmad al-Bashir und der Vizepräsidenten sowie die Aufhebung des Ausnahmezustandes in weiten Teilen des Sudans. Mit der Entflechtung von Regierungstruppen und Truppenteilen der SPLM/A sei begonnen, die Aufstellung von gemeinsamen militärischen Verbänden sei initiiert worden. Zwar hätten sich beide Seiten ausdrücklich zur Fortsetzung des Friedensprozesses bekannt, doch könnten im Zuge der anstehenden Regierungsbildungen in Khartum und im Süden interne Machtkämpfe wieder an Bedeutung gewinnen. Weiterhin ungeklärte Fragen der Integration, so die Bundesregierung, insbesondere der regierungsnahen südlichen Milizen, würden darüber hinaus das Potenzial für eine Spaltung des Südens in sich bergen und bedrohten somit direkt den Fortgang des Friedensprozesses. Die Präsenz von UNMIS würde eine Rückkehr zur militärischen Option für die südlichen Milizen bzw. weitere Konfliktparteien erheblich erschweren und damit den Anreiz zur Integration in den Friedensprozess erhöhen. Wie die Regierung weiter schreibt, werde die Fortsetzung des Nairobi-Friedensprozesses (in der kenianischen Hauptstadt wurde im Januar dieses Jahres das Friedensabkommen unterzeichnet) mit Hilfe der internationalen Gemeinschaft auch für die Lösung des sudanesischen Konflikts in Darfur von "entscheidender Bedeutung" sein. Die Regierung hat den Antrag auf eine Verlängerung des Mandats in einem so genannten "vereinfachten Zustimmungsverfahren" gestellt. Das Parlamentsbeteiligungsgesetz sieht vor, dass der Antrag an die Vorsitzenden der Fraktionen, die Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses und des Verteidigungsausschusses sowie die Obleute verteilt und als Bundestagsdrucksache allen Abgeordneten zugänglich gemacht wird. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn nicht innerhalb einer gewissen Frist eine Fraktion oder fünf Prozent aller Bundestagsabgeordneten widersprechen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_212/01
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