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222/2005
Stand: 07.11.2005
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Im Bundestag notiert: überplanmäßigen Ausgabe

Haushalt/Unterrichtung

Berlin: (hib/MIK) Einer überplanmäßigen Ausgabe bis zur Höhe von 3 Milliarden Euro für das Arbeitslosengeld II (Alg II) hat der Bundesfinanzminister zugestimmt. Laut Unterrichtung durch die Bundesregierung ( 16/25) war der im Bundeshaushalt für Alg II veranschlagte Ansatz in Höhe von 14,6 Milliarden Euro bereits am 1. Juli 2005 durch Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe auf 22,6 Milliarden Euro erhöht worden. Die erneute überplanmäßige Ausgabe sei unvorhergesehen gewesen, da bei der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2005 rund 2,25 Millionen Bedarfsgemeinschaften im Jahresdurchschnitt geschätzt worden seien, nun müsse von rund 3,17 Millionen Bedarfsgemeinschaften ausgegangen werden. Die durchschnittlichen Geldleistungen pro Bedarfsgemeinschaft liegen bei monatlich rund 572 Euro statt der geschätzten 484 Euro, heißt es in der Unterrichtung weiter.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_222/04
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