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233/2005
Stand: 28.11.2005
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Bericht zur Überwachung von Journalisten durch den BND vorlegen

Inneres/Antrag

Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Parlament und der Öffentlichkeit "unverzüglich" einen Zwischenbericht über die Beobachtung von Journalisten durch den Bundesnachrichtendienst (BND) vorzulegen. Auch soll über die Anwerbung, Führung und Vergütung von Journalisten in Deutschland durch den BND berichtet werden. Dies fordern die Bündnisgrünen in einem Antrag ( 16/85). Die Abgeordneten verweisen auf einen einstimmigen Beschluss des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG) am 21. November dieses Jahres, wonach der BND seine Befugnisse und Maßnahmen zum Schutz seiner Mitarbeitern, Einrichtungen und Quellen "überschritten" habe. Zur unverzüglichen und gründlichen Aufklärung habe das PKG daher beschlossen, einen Sachverständigen mit der Untersuchung zu beauftragen. Die Fraktion verweist in diesem Zusammenhang nun auf Medienberichte, wonach eine BND-Einheit seit Anfang der 90er Jahre mehrfach Journalisten heimlich überwachte, was auch im privaten Bereich zu intensiver Beschattung beziehungsweise zu Videoüberwachungen führte.

Außerdem habe der Bundesnachrichtendienst "mindestens bis 1998" zwei ehemalige "Focus"-Journalisten mit Geld und anderen Vorteilen veranlasst, verdeckte Informationen über ehemalige Kollegen in den Magazinen "Focus" und "Der Spiegel" zu beschaffen. Einer dieser beiden Journalisten soll zu DDR-Zeiten als Offizier der Stasi-Lauschabteilung tätig gewesen, der andere seit Anfang 1980 vom BND als Quelle geführt worden sein. Die Bündnisgrünen wollen nun wissen, welche Kenntnis die Leitung des BND und das Kanzleramt von diesen Vorgängen hatten und wie die Bundesregierung diese Vorgänge rechtlich und politisch bewertet. Dazu sei auch darzulegen, welche Konsequenzen gezogen werden müssen, um künftige Wiederholungen solcher Vorgänge "verlässlich" auszuschließen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_233/01
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