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239/2005
Stand: 02.12.2005
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Regierung will Arbeitslosengeld II in Ost- und Westdeutschland angleichen

Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will die Regelleistung beim Arbeitslosengeld II in den neuen Bundesländern von 331 Euro auf 345 Euro anheben und damit an das Niveau in den westlichen Bundesländern angleichen. Es komme ein Inkrafttreten zwischen dem 1. Mai und dem 1. Juli 2006 in Frage, heißt es in einem Gesetzentwurf zur Änderung des zweiten Buches Sozialgesetzbuch ( 16/99). Für die öffentlichen Haushalte seien dadurch Mehrbelastungen von rund 260 Millionen Euro jährlich zu erwarten, wovon etwa 220 Millionen Euro vom Bund und 40 Millionen Euro von den Kommunen übernommen werden müssten. Mit der bisherigen Regelung unterschiedlicher Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für Arbeitsuchende in Ost- und Westdeutschland sollten die Unterschiede in der Verbrauchsstruktur und im privaten Konsumverhalten berücksichtigt werden, heißt es in dem Entwurf. Der Ombudsrat, der die Regierung bei der Umsetzung der Hartz-IV-Regelungen berät, habe in seinem Zwischenbericht vom Juni dieses Jahres darauf hingewiesen, dass die um 14 Euro niedrigere Regelleistung für die ostdeutschen Länder nicht mit Hinweis auf niedrigere Nettoeinnahmen, geringere Lebenshaltungskosten und unterschiedliches Verbrauchsverhalten zu rechtfertigen sei. Eine bundeseinheitliche Regelleistung fördere die Bereitschaft der Arbeitsuchenden, eine Tätigkeit im gesamten Bundesgebiet aufzunehmen, unabhängig von den bisher regional unterschiedlichen Regelleistungen. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme erklärt, mit der geplanten Erhöhung der Leistungen für die neuen Länder werde die Systematik durchbrochen, wonach sich die Höhe der Leistung an den Veränderungen des aktuellen Rentenwertes zu orientieren habe. Er empfahl, die Änderung zurückzustellen, bis die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe für das Jahr 2003 ausgewertet ist. Diesen Vorschlag hat die Regierung in ihrer Gegenäußerung abgelehnt. Nach ihrer Auffassung wird die Systematik nicht durchbrochen. Auch die Veränderungen anhand des aktuellen Rentenwertes würden von der geplanten Angleichung nicht berührt.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_239/01
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