Deutscher Bundestag
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15. Wahlperiode
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   175. Sitzung

   Berlin, Donnerstag, den 12. Mai 2005

   Beginn: 9.00 Uhr

   * * * * * * * * V O R A B - V E R Ö F F E N T L I C H U N G * * * * * * * *

   * * * * * DER NACH § 117 GOBT AUTORISIERTEN FASSUNG * * * * *

   * * * * * * * * VOR DER ENDGÜLTIGEN DRUCKLEGUNG * * * * * * * *

Präsident Wolfgang Thierse:

Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sitzung ist eröffnet.

   Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 auf:

Eidesleistung des Wehrbeauftragten

   Der Deutsche Bundestag hat in seiner 169. Sitzung am 14. April 2005 Reinhold Robbe zum Wehrbeauftragten gewählt. Gemäß § 14 Abs. 4 des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages leistet dieser vor dem Bundestag den in Art. 56 des Grundgesetzes vorgesehenen Eid.

   Herr Robbe, ich bitte Sie, zur Eidesleistung zu mir zu kommen. – Herr Robbe, ich bitte Sie jetzt, den Eid zu sprechen.

(Die Anwesenden erheben sich)

Reinhold Robbe, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages:

Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.

Präsident Wolfgang Thierse:

Herr Wehrbeauftragter, Sie haben dem Gesetz entsprechend den Eid gesprochen. Ich wünsche Ihnen alles Gute für Ihr verantwortungsvolles Amt.

Reinhold Robbe, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages:

Vielen Dank.

(Beifall im ganzen Hause)

Präsident Wolfgang Thierse:

Liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst will ich noch vor Beginn unserer Diskussionen dem Kollegen Jochen Borchert gratulieren, der am 25. April seinen 65. Geburtstag feierte. Sehr herzlichen Glückwunsch!

(Beifall)

   Sodann teile ich mit, dass der Kollege Peter Harry Carstensen am 20. April sein Mandat niedergelegt hat und als sein Nachfolger Carl Eduard von Bismarck am 25. April 2005 die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag erworben hat. Herzlich willkommen, lieber Kollege von Bismarck!

(Beifall)

   Der Kollege Dietrich Austermann hat am 4. Mai auf seine Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag verzichtet. Als Nachfolger hat der Abgeordnete Roland Dieckmann am 6. Mai 2005 die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag erworben. Herzlich willkommen, Kollege Dieckmann!

(Beifall)

   Für den Kollegen Reinhold Robbe, der am 11. Mai auf seine Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag verzichtete, hat mit Wirkung von heute, dem 12. Mai 2005, der uns aus der 14. Wahlperiode bereits bekannte Kollege Hans Forster die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag erworben. Auch Sie, Kollege Forster, herzlich willkommen!

(Beifall)

   Die Fraktion der SPD teilt mit, dass der Kollege Ulrich Kelber als stellvertretendes Mitglied aus der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ausscheidet. Nachfolgerin soll die Kollegin Doris Barnett werden. Sind Sie damit einverstanden? – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist die Kollegin Doris Barnett als stellvertretendes Mitglied in die Parlamentarische Versammlung des Europarates gewählt.

   Interfraktionell ist vereinbart worden, die verbundene Tagesordnung um die in der Zusatzpunktliste aufgeführten Punkte zu erweitern:

ZP 1 Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der CDU/CSU gem. Anlage 5 Nr. 1 Buchstabe b GO BT: Umstellung des Zahlungstermins für die Sozialversicherungsbeiträge

(siehe 174. Sitzung)

ZP 2 Weitere Überweisungen im vereinfachten Verfahren

(Ergänzung zu TOP 30)

a) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes

– Drucksache 15/5444 –

Überweisungsvorschlag:Finanzausschuss (f)Rechtsausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit Haushaltsausschuss gem. § 96 GO

b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Christa Reichard (Dresden), Dr. Christian Ruck, Arnold Vaatz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Trinkwassermanagement in Entwicklungs- und Schwellenländern durch die verstärkte Einbeziehung der Privatwirtschaft verbessern

– Drucksache 15/5451 –

Überweisungsvorschlag:Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (f)Auswärtiger Ausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit

c) Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Gemeinsame Position der Europäischen Union zum Waffenembargo gegenüber der Volksrepublik China

– Drucksache 15/5467 –

Überweisungsvorschlag:Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit (f)Auswärtiger Ausschuss Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

ZP 3 Weitere abschließende Beratungen ohne Aussprache

(Ergänzung zu TOP 31)

a) – Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 29. Mai 2000 über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

– Drucksache 15/4233 –

(Zweite und dritte Beratung 154. Sitzung)

– Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung des Übereinkommens vom 29. Mai 2000 über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

– Drucksache 15/4232 –

(Erste Beratung 154. Sitzung)

– Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 16. Oktober 2001 zu dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

– Drucksache 15/4230 –

(Erste Beratung 154. Sitzung)

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

– Drucksache 15/5487 –

Berichterstattung:Abgeordnete Erika Simm Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen)Jerzy Montag Sibylle Laurischk

b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (15. Ausschuss) zu der Verordnung der Bundesregierung: Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen und zur Änderung der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

– Drucksachen 15/5218, 15/5288 Nr. 2.1, 15/5483 –

Berichterstattung:Abgeordnete Petra Bierwirth Marie-Luise Dött Winfried Hermann Birgit Homburger

ZP 4 Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der SPD: Kritik des FDP-Vorsitzenden an Gewerkschaftsfunktionären in Deutschland

ZP 5 Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Die Erfolge in der Politik für behinderte Menschen nutzen – Teilhabe und Selbstbestimmung weiter stärken

– Drucksache 15/5463 –

Überweisungsvorschlag:Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung (f)InnenausschussSportausschuss Rechtsausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit VerteidigungsausschussAusschuss für Familie, Senioren, Frauen und JugendAusschuss für Verkehr, Bau- und WohnungswesenAusschuss für Bildung, Forschung und TechnikfolgenabschätzungAusschuss für Tourismus

ZP 6 Beratung des Antrags der Abgeordneten Daniel Bahr (Münster), Dr. Karl Addicks, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Diskriminierung von Menschen mit Behinderung beim Fahrkarten- und Ticketkauf verhindern – Teilhabe ermöglichen

– Drucksache 15/5460 –

Überweisungsvorschlag:Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung (f)Rechtsausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und JugendAusschuss für Verkehr, Bau- und WohnungswesenAusschuss für Tourismus

ZP 7 Beratung des Antrags der Abgeordneten Marion Seib, Katherina Reiche, Thomas Rachel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Reibungslose Umsetzung der Ziele des Bologna-Prozesses in Deutschland gewährleisten – Länderkompetenzen beachten

– Drucksache 15/5449 –

ZP 8 Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

– Drucksache 15/5445 –

Überweisungsvorschlag:Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit (f)Rechtsausschuss FinanzausschussAusschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

ZP 9 Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Karl-Josef Laumann, Dagmar Wöhrl, Veronika Bellmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Sozialdumping durch osteuropäische Billigarbeiter

– Drucksache 15/5168 –

Überweisungsvorschlag:Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit (f)Rechtsausschuss FinanzausschussAusschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

ZP 10 Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der Unternehmensnachfolge

– Drucksache 15/5448 –

Überweisungsvorschlag:Finanzausschuss (f)Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit Haushaltsausschuss gem. § 96 GO

ZP 11 Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Michael Meister, Heinz Seiffert, Otto Bernhardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Herausforderungen der Globalisierung annehmen, Unternehmensteuern modernisieren, Staatsfinanzen durch mehr Wachstum sichern

– Drucksache 15/5450 –

Überweisungsvorschlag:Finanzausschuss (f)Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit Ausschuss für Gesundheit und Soziale SicherungHaushaltsausschuss

ZP 12 Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Steuervereinfachung im Vollzug – Vorteil für Bürger, Betriebe und Verwaltung

– Drucksache 15/5466 –

Überweisungsvorschlag:Finanzausschuss (f)InnenausschussAusschuss für Wirtschaft und Arbeit

ZP 13 Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der FDP: Äußerungen des Bundesministers der Finanzen zu Haushaltsrisiken für den Bundeshaushalt 2005 und zur Mehrwertsteuer

   Von der Frist für den Beginn der Beratung soll – soweit erforderlich – abgewichen werden.

   Ferner wurde vereinbart, die Tagesordnungspunkte 24 und 26 abzusetzen. Die Vorlagen unter Punkt 28, die Freibetragsregelungen, Hinzuverdienstmöglichkeiten und den Zusatzpunkt „Arbeitnehmer-Entsendegesetz“ betreffen, sollen am Freitag bereits um 9 Uhr und die Vorlagen unter Punkt 29 – Klimaschutz – nach der Debatte zum Steuerrecht beraten werden.

   Schließlich mache ich auf nachträgliche Überweisungen im Anhang zur Zusatzpunktliste aufmerksam:

Der in der 169. Sitzung des Deutschen Bundestages überwiesene nachfolgende Gesetzentwurf soll zusätzlich dem Ausschuss für Tourismus zur Mitberatung überwiesen werden.

Gesetzentwurf der Abgeordneten Dirk Fischer (Hamburg), Eduard Oswald, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU zur Änderung des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes

– Drucksache 15/5102 –

Überweisungsvorschlag:Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (f)InnenausschussRechtsausschuss Ausschuss für Tourismus

Der in der 172. Sitzung des Deutschen Bundestages überwiesene nachfolgende Antrag soll zusätzlich dem Ausschuss für Tourismus zur Mitberatung überwiesen werden.

Antrag der Abgeordneten Dirk Fischer (Hamburg), Dietrich Austermann, Eduard Oswald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU: Notwendige Investitionen in die deutsche Verkehrsinfrastruktur bereitstellen

– Drucksache 15/5325 –

Überweisungsvorschlag:Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (f)Ausschuss für Tourismus Haushaltsausschuss

Der in der 172. Sitzung des Deutschen Bundestages überwiesene nachfolgende Gesetzentwurf soll zusätzlich dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zur Mitberatung überwiesen werden.

Entwurf eines von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes

– Drucksache 15/5316 –

Überweisungsvorschlag:Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung (f)Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

   Sind Sie mit diesen Vereinbarungen einverstanden? – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

   Ich rufe die Tagesordnungspunkte 4 a bis 4 c auf:

a) Abgabe einer Regierungserklärung des Bundeskanzlerszur Ratifizierung der europäischen Verfassung

Für ein starkes und soziales Europa

b) – Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa

– Drucksachen 15/4900, 15/4939 –

(Erste Beratung 160. Sitzung)

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union (20. Ausschuss)

– Drucksache 15/5491 –

Berichterstattung:Abgeordnete Michael Roth (Heringen)Peter Altmaier Rainder Steenblock Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

– Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Michael Roth (Heringen), Günter Gloser, Dr. Angelica Schwall-Düren, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD sowie den Abgeordneten Rainder Steenblock, Volker Beck (Köln), Ulrike Höfken, weiteren Abgeordneten und der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union

– Drucksache 15/4925 –

(Erste Beratung 160. Sitzung)

– Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Peter Hintze, Dr. Wolfgang Schäuble, Dr. Gerd Müller, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausweitung der Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages in Angelegenheiten der Europäischen Union

– Drucksache 15/4716 –

(Erste Beratung 160. Sitzung)

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union (20. Ausschuss)

– Drucksache 15/5492 –

Berichterstattung:Abgeordnete Michael Roth (Heringen)Peter Altmaier Rainder Steenblock Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

c) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union (20. Ausschuss)

– zu dem Antrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN

Stärkung der Rolle des Deutschen Bundestages bei der Begleitung, Mitgestaltung und Kontrolle europäischer Gesetzgebung

– zu dem Antrag der Abgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Claudia Winterstein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP

Für mehr Mitsprache des Deutschen Bundestages bei der Rechtsetzung der Europäischen Union nach In-Kraft-Treten des Verfassungsvertrags

– Drucksachen 15/4936, 15/4937, 15/5492 –

Berichterstattung:Abgeordnete Michael Roth (Heringen)Peter Altmaier Rainder Steenblock Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

   Über den Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zu dem Vertrag über eine Verfassung für Europa werden wir später namentlich abstimmen.

   Zu einem Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und des Bündnisses 90/Die Grünen liegt ein interfraktioneller Entschließungsantrag vor.

   Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache im Anschluss an die Regierungserklärung zweieinhalb Stunden vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.

   Das Wort zur Abgabe einer Regierungserklärung hat nun der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, Gerhard Schröder.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gerhard Schröder, Bundeskanzler:

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die vergangenen Tage standen nicht nur in Deutschland, sondern in der ganzen Welt im Zeichen des Erinnerns und des Gedenkens an das Ende des Zweiten Weltkriegs vor 60 Jahren.

   Ein besonders bewegendes Erlebnis war für mich die Teilnahme an den Feierlichkeiten zum 60. Jahrestag in Moskau. Ich habe die von Präsident Putin ausgesprochene Einladung als Ehre und als Auszeichnung unseres Landes verstanden, so wie ich auch die Einladungen von Präsident Chirac im vergangenen Juni in die Normandie und von Ministerpräsident Miller im vergangenen August zur Erinnerung an den Warschauer Aufstand als Zeichen der Verbundenheit und des Vertrauens in unser Land empfunden habe. In der Teilnahme des deutschen Bundeskanzlers an diesen Gedenkveranstaltungen drückt sich die Wertschätzung aus, die das demokratische und vereinte Deutschland in der Staatengemeinschaft genießt. 60 Jahre nach dem Ende des von Deutschland begonnenen Krieges sind wir ein geachteter und geschätzter Partner in der Welt. Diese Tatsache sollte uns mit Dankbarkeit erfüllen.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

   Meine Damen und Herren, mit der Kennzeichnung „historisch“ sollten wir einen sparsamen, einen vernünftigen Umgang pflegen. Aber die Verfassung der Europäischen Union, über die wir heute zu beschließen haben, verdient dieses große Wort. Sie ist, wie könnte es anders sein, nur Menschenwerk. Sie erfüllt naturgemäß nicht alle Hoffnungen und sie bannt nicht alle Ängste. Der Verfassungstext ist aber ein sehr guter und fairer Kompromiss, in harter Arbeit vom Konvent formuliert, unter der umsichtigen Leitung von Valéry Giscard d’Estaing. Ich spreche wohl für Sie alle, meine Damen und Herren, wenn ich Giscard d’Estaing und sämtlichen Mitgliedern des Verfassungskonvents, vor allen den deutschen Vertretern, unseren Dank und unseren Respekt für die geduldige, schwierige, aber eben alles in allem erfolgreiche Arbeit ausspreche.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

   Lassen Sie mich stellvertretend für alle nur zwei deutsche Namen nennen: Erwin Teufel, bis vor wenigen Tagen noch Ministerpräsident von Baden-Württemberg, von dessen Sachkunde in Brüssel mit Respekt gesprochen wurde,

(Beifall im ganzen Hause)

und Joschka Fischer,

(Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU)

– ich glaube, Sie lernen es nie –

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

der in den entscheidenden Monaten des Konvents mit Energie und Begeisterung, aber auch durch großes Verhandlungs- und Vermittlungsgeschick maßgeblich zum Gelingen des Verfassungswerkes beigetragen hat.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

   Alle, die mit ihnen zusammenwirkten, haben in vielen Tagen und Nächten in der Tat das Bestmögliche geleistet. Durch die Vertretung der Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und aller nationalen Parlamente im Konvent hat die neue Verfassung eine breite demokratische Legitimation.

   Durch die Verfassung wird die Europäische Union entscheidungsfähiger und zugleich politisch führbar bleiben. Durch die Verfassung wird die Europäische Union demokratischer, auch bürgernäher. Das Europäische Parlament wird gestärkt und erhält mehr Mitwirkungsrechte. Die nationalen Parlamente erhalten zusätzliche Informations- und Kontrollrechte. Die Bundesregierung ist bereit, dem auch in einer Vereinbarung mit dem Deutschen Bundestag Rechnung zu tragen.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

   Die Zuständigkeiten zwischen der nationalen und der europäischen Ebene werden in der europäischen Verfassung klarer getrennt. Und die Verfassung trägt mit dem Entscheidungsmodus der doppelten Mehrheit dem urdemokratischen Prinzip „Ein Bürger, eine Stimme“ wirklich Rechnung. Deshalb kann es auch insoweit keinen Zweifel geben: Wer in Europa mehr Demokratie will, der muss für diese Verfassung stimmen.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

   Meine Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, in diesem Augenblick nicht allzu kleinlich und detailversessen auf den einen oder anderen Halbsatz in diesem oder jenem Paragraphen des Gesamtwerks zu starren – einen Halbsatz, der unseren Erwartungen vielleicht nicht völlig entspricht –, sondern einmal innezuhalten, vielleicht sogar ein paar Schritte zurückzutreten, um unsere Entscheidung, die wir heute zu treffen haben, mit den Augen der Älteren unter uns zu betrachten, jener, die Zeugen und Opfer der Verheerungen des 20. Jahrhunderts waren, also aus der Sicht unserer Väter und Mütter, unserer Großmütter und Großväter, die uns – 60 Jahre nach dem Ende der europäischen Katastrophen – gerade in diesen Tagen des Gedenkens wieder so nahe gerückt sind.

   Wer von ihnen hätte damals von einer europäischen Verfassung, von einem in Frieden, Freiheit und Wohlstand vereinten Europa auch nur zu träumen gewagt, damals, in den Trümmern der Städte, damals, als die Tore der Konzentrationslager endlich aufgesprengt wurden und der Blick der Völker entsetzt die Leichenberge und die ausgemergelten Skelette wahrnahm, damals, als sich hinter Millionen deutscher Soldaten die Tore der Kriegsgefangenenlager für bittere Monate und Jahre schlossen, damals, als sich ein Gefühl der Erlösung einstellte, aus dem sich allmählich, wie es Richard von Weizsäcker 40 Jahre später in einer mutigen und wegweisenden Rede ausgesprochen hat, ein Gefühl der Befreiung zu entwickeln begann, weil den Mörderkommandos der SS und der Feldgendarmerie das blutige Handwerk gelegt wurde, weil die von Anhängern und Mitläufern getragene Nazidiktatur, die Leid, Tod und Zerstörung über Europa gebracht hatte, endlich gebrochen war?

   Nein, den Überlebenden war es damals nicht in den Sinn gekommen, von einer europäischen Verfassung für die Völker des Kontinents auch nur zu träumen, Völker, die als gute Nachbarn friedlich zusammenleben. Keiner wagte zu hoffen, dass jener Menschheitstraum von Frieden, Solidarität und Freiheit jemals unsere Realität bestimmen und unseren Alltag formen würde. Wirklich keiner? Nicht ganz. In Buchenwald, in Dachau, in Flossenbürg und Mauthausen, also in den Zellen des Widerstandes der Lager und der Zuchthäuser, wurde von der Notwendigkeit der Einheit Europas – wenn auch nur flüsternd – gesprochen.

Ich nenne stellvertretend die Namen Eugen Kogon, Jorge Semprún, Joseph Rovan, Fritz Erler, Helmuth von Moltke und Eugen Gerstenmaier. Im Widerstand der europäischen Völker gegen den Faschismus leuchtete das Licht des vereinigten Europas eben in den dunkelsten Jahren unserer Geschichte zum ersten Mal und ganz, ganz zaghaft auf. Europa – so viel ist klar – wurde aus der Not geboren, aus der Notwendigkeit – im wahrsten Sinne des Wortes –, einer Notwendigkeit, der schließlich auch die Vernunft gehorchte. Aus dem Elend des Seins wuchs ein neues Bewusstsein, ein neuer Geist.

   Der Krieg war noch nicht beendet, als drüben in Washington Jean Monnet – damals der Beauftragte des Freien Frankreichs für die Versorgung der Armeen, die jenseits des Atlantik kämpften – die ersten Pläne für den Zusammenschluss Europas zu entwerfen begann, zusammen mit seinen amerikanischen Kollegen, unter ihnen George Ball, den wir später als den Architekten der Außenpolitik von John F. Kennedy kennen und auch schätzen lernten. Vergessen wir nicht – jetzt erst recht nicht –, dass die besten Köpfe der amerikanischen Nachkriegsdiplomatie zu den Vätern Europas gehörten:

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)

George F. Kennan und Dean Acheson, die Konstrukteure des Marshallplans. Sie bestanden darauf, dass die Europäer in einem gemeinsamen Gremium die Verwaltung der amerikanischen Milliarden verantworteten, das westliche Deutschland eingeschlossen, das zunächst von Besatzungsmächten vertreten wurde. Das Monnetprojekt für die gemeinsame Kontrolle der deutschen und französischen Montanindustrie trat später unter dem Namen Schumanplan ins Leben. Jean Monnet und Robert Schuman fanden ihre kongenialen Partner in Konrad Adenauer, dem italienischen Christdemokraten de Gasperi und dem belgischen Sozialisten Paul-Henri Spaak – die Gründerväter Europas.

   Charles de Gaulle hat 1954 als leidenschaftlicher Repräsentant des klassischen Nationalstaates Monnets Konzept der europäischen Verteidigungsunion zu Fall gebracht. Es war ein Glücksfall, dass er sich nach der Rückkehr ins Amt der historischen Logik gebeugt hat: De Gaulle erkannte die französisch-deutsche Kooperation als produktive Keimzelle Europas und er setzte sie als Motor in der europäischen Einigung ins Werk – ein bewundernswerter Wandel, der die Größe dieser ungewöhnlichen Persönlichkeit bezeugt. Ohne die deutsch-französische Aussöhnung und Partnerschaft wäre das europäische Einigungswerk nicht möglich gewesen. Auch das ist Verpflichtung.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)

Die Verständigung zwischen de Gaulle und Konrad Adenauer und das gemeinsame Werk des Élysée-Vertrags haben wir gemeinsam mit unseren französischen Freunden und Partnern zum 40. Jahrestag in einer gemeinsamen Sitzung gefeiert. Auch das ist ein Ereignis, das sich 1945 kein Deutscher und wohl auch kein Franzose vorstellen konnte. Und auch das gehört zu einer Verpflichtung, die wir alle miteinander haben. Alle Nachfolger von Charles de Gaulle und Konrad Adenauer haben übrigens entsprechend dem Gesetz der europäischen Einheit und der Logik der deutsch-französischen Zusammenarbeit politisch gehandelt. Diese besondere Bindung zwischen Deutschland und Frankreich ist für unsere und für alle nachkommenden Generationen Erbe, aber eben auch zugleich Verpflichtung.

   Meine Damen und Herren, viele sehen Willy Brandt allzu einseitig nur als Strategen der Ostpolitik. Ich wäre der Letzte, der diese historische Zäsur und diese großartige Leistung unterschätzte. Denn die Entspannungspolitik der damaligen sozial-liberalen Koalition war der eigentliche Anfang des gesamteuropäischen Wandels und Umbruchs.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)

   Willy Brandt hat aus tiefer Überzeugung wieder und wieder betont, dass sich seine Ostpolitik konsequent aus der Westpolitik Konrad Adenauers ergeben hat, dass sie ohne das Fundament der Europäischen Gemeinschaft nicht denkbar gewesen wäre und dass sie freilich auch niemals die Einbindung in die Atlantische Allianz entbehren konnte. Helmut Schmidt, aber auch Helmut Kohl führten das Werk Brandts konsequent fort. Willy Brandt hat – man vergisst es allzu oft – mit Präsident Pompidou 1970 in Den Haag die Entwicklung der Europäischen Gemeinschaft zur Europäischen Union, einer Wirtschafts- und Währungsunion samt Europäischer Zentralbank, beschlossen. Als Zielpunkt wurde übrigens das Jahr 1980 ins Auge gefasst. Das war ein wenig zu optimistisch, wie wir wissen. Die Entwicklung nahm unsere Geduld etwas länger in Anspruch. Indes: Es waren Brandt und Pompidou, denen es gelang, Großbritannien unter der Führung des konservativen Edward Heath, der ein bekennender Europäer war und ist, ins gemeinsame Boot zu holen. Sie waren es auch, die für Spanien, Portugal und Griechenland nach der Befreiung aus ihren autoritären Regimes das Tor zu Europa aufgeschlossen haben.

   Der Sozialdemokrat Helmut Schmidt und der Liberalkonservative Giscard d?Estaing haben in ihrer Zeit das europäische Werk aus Passion und Überzeugung fortgesetzt. Sie bahnten dem Euro mit der so genannten Währungsschlange den Weg. Der Christdemokrat Helmut Kohl und der Sozialist Francois Mitterand waren es schließlich, die mit dem Vertrag von Maastricht das Rahmenwerk der Europäischen Union geschaffen haben, und zwar den Rahmen für das ganze Europa, das auch jene Völker und Staaten einschließt, die im vergangenen Jahr der Europäischen Union beigetreten sind, und das auch jene willkommen heißt, die im Jahr 2007 dazukommen werden.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

   Übrigens – das sollten wir bei einer Würdigung politischer Leistungen nicht unterschlagen –: Francois Mitterand und Helmut Kohl haben die deutsche Einheit in Europa eingebunden. In dieser Tradition und Kontinuität wollen Jacques Chirac und ich die deutsch-französische Partnerschaft weiter vertiefen und ausbauen. Mein Zusammenwirken mit dem französischen Staatspräsidenten – lassen Sie mich das voller Dankbarkeit hier anmerken – steht in seiner Intensität, seiner Aufrichtigkeit, seiner Zuverlässigkeit und auch seiner Herzlichkeit dem unserer Vorgänger nicht nach.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

   Meine Damen und Herren, bei den Beratungen zur europäischen Verfassung hat sich die deutsch-französische Partnerschaft im Interesse unserer Völker und im Interesse der gesamten Europäischen Union einmal mehr bewährt. Diese Verfassung, über die wir heute abstimmen, ist das Ergebnis eines demokratischen Prozesses, der in der Geschichte der europäischen Integration wahrlich ohne Beispiel ist. Historisch steht die Verfassung in der Kontinuität eines Europas, das seine Lehren aus der leidvollen Geschichte des 20. Jahrhunderts gezogen hat. Insoweit ist die Verfassung sowohl ein Dokument der Selbstvergewisserung als auch ein Ausdruck für das Selbstverständnis des vereinigten Europas im 21. Jahrhundert.

Es ist ein Europa, das sich als Wertegemeinschaft versteht und auf den universellen Werten und den unveräußerlichen Rechten des Menschen beruht. Es ist ein Europa, das Demokratie mit wirtschaftlicher Produktivität und sozialer Solidarität zu einem ganz eigenen Gesellschaftsmodell verknüpft. Es ist ein Europa, das sich als soziale, wirtschaftliche, kulturelle und politische Gemeinschaft begreift, das ganz bewusst mehr sein will als eine bloße geographische Einheit, mehr als Binnenmarkt und Freihandelszone. Es ist ein Europa, das als innere Einheit auftreten und handeln will – nach der festen Überzeugung, dass wir Europäer gemeinsam mehr erreichen können, als jeder für sich je erreichte. Es ist ein Europa, das eine Stimme für Frieden und Multilateralismus und ein starker Partner für eine gerechte und kooperative Weltordnung sein will.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)

Dazu gehört ausdrücklich auch eine stabile Partnerschaft mit den Vereinigten Staaten von Amerika.

   Die Verfassung schafft dieses Europa nicht. Aber sie bietet den Rahmen, die Institutionen und die Verfahren, damit das erweiterte Europa seinen Weg weitergehen kann. Sie wird dem europäischen Integrationsprozess einen neuen Schub, eine neue Dynamik verleihen. Mit der Verfassung geben wir Europäer uns in freier Selbstbestimmung ein neues System der Ordnung, das die Fragmente der bisherigen europäischen Verträge in verbesserter und harmonisierter Form zusammenfügt.

   Die europäische Verfassung steht auch einer Vertiefung der Europäischen Union nicht im Wege. Im Gegenteil: Gerade im erweiterten Europa stellt sich die Notwendigkeit vertiefter Formen der Zusammenarbeit besonders dringlich. Dies gilt aus meiner Sicht vor allem für eine gemeinsame europäische Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik, aber nicht minder für eine europäische Ausländer- und Zuwanderungspolitik.

   Die Verfassung verändert auch nicht die Statik oder gar die Architektur im gemeinsamen Europa. Sie kennt keine Dominanz und sie schafft auch kein französisches Europa, erst recht kein deutsches Europa, sondern ein wahrhaft europäisches Europa.

   Meine Damen und Herren, die europäische Einigung ist eine beispiellose Erfolgsgeschichte, natürlich mit Zweifeln und Rückschlägen versehen. Aber trotz aller Zweifel, Rückschläge und Krisen, die es seit den 50er-Jahren immer wieder gegeben hat, sind wir doch weit vorangekommen. Vor allem hat der europäische Einigungsprozess zusammen mit der atlantischen Allianz unseren Völkern seit nunmehr 60 Jahren Frieden beschert. Dieses Glück ist den Völkern unseres Kontinents niemals zuvor zuteil geworden.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)

Aber nicht nur Frieden: auch einen in der Geschichte einmaligen Wohlstand, wie ihn die Menschen auf diesem Kontinent – trotz der akuten ökonomischen Probleme – so nie zuvor gekannt haben.

   Meine Damen und Herren, die Kontinuität in der Europapolitik gehört zum Grundkonsens aller deutschen Regierungen und aller deutschen Demokraten. Ich kann Europa unser aller Raison d'Être nennen: die Garantie eines Lebens in Freiheit und in Würde. Diese Garantie bringt die europäische Verfassung auf vortreffliche Weise zum Ausdruck. Diese Verfassung ist das vorläufig krönende Werk der politischen Arbeit von zwei oder drei Generationen.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)

Mit der heutigen Abstimmung legen wir auch ein Zeugnis darüber ab, dass wir uns ihrem Vermächtnis würdig erweisen.

   Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Anhaltender Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beifall bei der FDP)

Präsident Wolfgang Thierse:

Ich erteile das Wort der Vorsitzenden der Fraktion der CDU/CSU, Angela Merkel.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dr. Angela Merkel (CDU/CSU):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird mit großer Mehrheit der Ratifizierung des EU-Verfassungsvertrages zustimmen. Auch wenn sich eine Reihe von Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion dieser Mehrheit nicht anschließen wird – ihre Zweifel sind geblieben –, bringen wir als Fraktion in unserer großen Mehrheit unser Ja zum Vertrag über die Verfassung in Europa eindrucksvoll zum Ausdruck.

   Wir sagen Ja dazu, mit diesem Vertrag die Einigung Europas institutionell weiter zu festigen; denn wir vergessen nicht die Lehren von denen, die vor uns politische Verantwortung trugen, von Konrad Adenauer über Willy Brandt bis Helmut Kohl, die Lehren aus den Katastrophen der beiden Weltkriege auf europäischem Boden. Europa als Friedens- und Wertegemeinschaft stärken, dazu gibt es keine Alternative.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

   Als ich nach der deutschen Einheit Jugendministerin wurde, rief mich im Sommer 1991 Bundeskanzler Helmut Kohl an und sagte mir: Sie müssen Joseph Rovan kennen lernen, einen der großen Befürworter des Deutsch-Französischen Jugendwerkes, 1918 in München geboren, 1933 nach Frankreich emigriert, Kriegsdienst auf französischer Seite, Mitarbeiter der Résistance, 1944 verhaftet und nach Dachau deportiert, 1945 politischer Berater des Ministers Edmond Michelet und glühender Befürworter des Jugendaustauschs zwischen Deutschland und Frankreich.

   Als ich ihn traf, übergab er mir sein Buch „Geschichten aus Dachau“ und drückte in so unbeschreiblicher Weise gleichzeitig die Freude über die deutsche Einheit und das Ende des Kalten Krieges aus, dass mir klar wurde, welche Kraft die Visionäre am Ende des Zweiten Weltkrieges aufgebracht hatten, dieses gemeinsame Europa zu bauen. Das werden und dürfen wir niemals vergessen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

   Winston Churchill sagte schon 1946 in einer Rede an die akademische Jugend an der Universität Zürich: „Darum sage ich Ihnen: Lassen Sie Europa entstehen!“

Die Einheit Europas war ein Traum von wenigen. Sie wurde eine Hoffnung für viele. Sie ist heute eine Notwendigkeit für alle.

Das sagte Konrad Adenauer. Europa kann und darf kein wirtschaftliches und technisches Unternehmen bleiben. Europa braucht eine Seele, das Bewusstsein seiner historischen Affinitäten, seiner gegenwärtigen und künftigen Aufgaben, einen politischen Willen im Dienste eines selben menschlichen Ideals, so Robert Schuman.

   Einen politischen Willen im Dienste eines selben menschlichen Ideals – dieser Wille hält heute immer noch an. Das ist nach sechs Jahrzehnten, nach dem Zerfall alter Ordnungsmuster und alter Gewissheiten, nach der Vervielfachung der Zahl der Mitgliedstaaten und angesichts ganz neuer Herausforderungen nicht selbstverständlich. Europa hat seit 1945 eine wechselvolle Geschichte erlebt: stürmischer Beginn – darüber ist heute gesprochen worden – mit der Montanunion, den Römischen Verträgen, die Politik des leeren Stuhls von Frankreich 1965, Phasen des Leerlaufs und dann auch wieder eine große Renaissance der Integrationsgeschichte durch das Binnenmarktprojekt, durch das Schengener Abkommen, neue Perspektiven, neue Herausforderungen nach dem Ende des Kalten Krieges, jetzt der Verfassungsvertrag 2005.

   Immer waren Deutschland und Frankreich als Motor an dieser europäischen Einigung beteiligt. Es ist interessant, dass Papst Johannes Paul II. am Anfang dieses Jahres, am 10. Januar, beim Empfang des Diplomatischen Corps beim Heiligen Stuhl noch einmal darauf hingewiesen hat – ich zitiere –: Und Europa kann sehr wohl als ein sicherlich privilegiertes Beispiel für die Möglichkeiten des Friedens angeführt werden. Nationen, die sich einst als erbitterte Feinde bekämpften, sind heute in der Europäischen Union vereint, die sich im vergangenen Jahr zum Ziel gesetzt hat, durch den Verfassungsvertrag von Rom noch enger zusammenzuwachsen.

   Die Ratifizierung dieses Verfassungsvertrages am Anfang des 21. Jahrhunderts heute hier in Deutschland – gestern haben Österreich und die Slowakei zugestimmt; ich hoffe, dass das französische Referendum erfolgreich sein wird – ist ein weiterer historischer Schritt. Auch ich möchte allen danken, die daran mitgewirkt haben, dass dieses Projekt ein Erfolg wurde, allen voran dem Präsidenten des Verfassungskonvents, Valéry Giscard d'Estaing, und allen Mitgliedern dieses Konvents, Roman Herzog und den Mitgliedern des Vorgängerkonvents, die sich mit der Grundrechte-Charta beschäftigt haben, und ich möchte danken, dass Wolfgang Schäuble und Karl Lamers bereits Anfang der 90er-Jahre davon gesprochen haben, dass es die Notwendigkeit eines solchen Projekts gibt, weil sich Europa vor allen Dingen seiner gemeinsamen geistigen Grundlagen bewusst werden muss.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

   Ich bin froh – ich sage voraus, dass das weitergehen wird und es intensiver werden wird –, dass sich Europa mit seinen geistigen Grundlagen befasst. Was sind die Werte, was ist die Würde des Menschen? Freiheit, Gleichheit, Solidarität als Grundsätze der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – das alles ist als Identität der Europäischen Union jetzt im Verfassungsvertrag festgeschrieben. Wir hätten uns gewünscht, dass auch über die Wurzeln unseres Erbes, über das jüdisch-christliche Erbe, in diesem Verfassungsvertrag eine deutlichere Auskunft gegeben worden wäre. Ein klarer Gottesbezug hätte uns mit Sicherheit geholfen, unsere Identität klarer zu definieren.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)

Es ist immerhin zum ersten Mal gelungen, in diesem Verfassungsvertrag den Status der Kirchen vertraglich abzusichern. Das ist ein Erfolg. Wir werden weiter darum streiten, dass wir ohne Bekenntnis zu unseren Wurzeln den interkulturellen Dialog nicht werden führen können.

(Beifall bei der CDU/CSU)

   Erwin Teufel hat in der ersten Lesung zu der Ratifizierung des Verfassungsvertrages hier von der Bundesratsbank aus sehr deutlich gemacht, dass es all denen, die politische Verantwortung tragen, bei allem Bekenntnis zu Europa aber auch zu denken geben muss, dass wir in den letzten zehn Jahren in den monatlichen Umfragen zur Akzeptanz Europas, die die Europäische Union in allen Mitgliedstaaten durchführt – ich zitiere aus seiner Rede –,

im Unterschied zu früheren Zeiten, als wir in Deutschland bei einer Zustimmung von 70 und mehr Prozent lagen, bei den Werten der anderen Länder, bei 45 bzw. 47 Prozent, angekommen sind.

Erwin Teufel sagte dann:

Ich glaube, es gibt dafür einen einzigen Grund. Der Bürger in Europa erlebt die Europäische Union als ein fernes, technokratisches Gebilde. Es gibt so gut wie keine europäische Öffentlichkeit. Es gibt ein Geflecht von Zuständigkeiten. Der Bürger hat keine Übersicht. Der Bauer, der Handwerksmeister, der Kommunalpolitiker erleben aber fast tagtäglich europäische Gesetzgebung, von der sie der Überzeugung sind, dass sie bürgerfern und problemfern ist, dass sie sehr viel besser auf nationaler Ebene, auf Landesebene, ja sogar auf kommunaler Ebene erfolgen sollte.

So weit Erwin Teufel bei der ersten Lesung. Deshalb, so glaube ich, ist es wichtig, dass wir uns vergegenwärtigen, dass sich Europa um die richtigen Aufgaben kümmern muss. Die richtigen Aufgaben sind die, die über die Kraft des Nationalstaates hinausgehen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP und des Abg. Dietmar Nietan (SPD))

Ich halte es für einen großen Fortschritt, dass in diesem Verfassungsvertrag zum ersten Mal ganz eindeutig die Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips verankert ist. Es sind neue Aufgaben definiert. Zu denen muss man sich und zu denen werden wir uns bekennen: die Außen- und Sicherheitspolitik als gemeinsame Politik der Europäischen Union. Dass die europäische Außenpolitik Gesicht und Stimme durch einen europäischen Außenminister bekommt, ist gut. Allerdings wird die Aufgabe dieses Außenministers nicht ganz einfach sein, weil dies auch voraussetzt, dass er eine einheitliche Haltung verkünden kann. Das heißt, ich hoffe sehr, dass es gelingt, in den wichtigen außenpolitischen Fragen auch eine gemeinsame europäische Identität zu finden. Ich halte es für außerordentlich wichtig, dass im Verfassungsvertrag deutlich verankert ist, dass Sicherheitspolitik keine Politik gegen die NATO, sondern eine Politik in Übereinstimmung mit der NATO sein sollte.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

   In Fortführung des Vertrages von Amsterdam ist jetzt auch deutlich, dass angesichts der Bedrohungen des 21. Jahrhunderts die Rechts- und Innenpolitik stärker als bisher eine Gemeinschaftsaufgabe sein wird. Auch hier halte ich es für richtig, dass wir diese Politik in Europa gemeinsam betreiben. Jeder, der einmal Europol besucht hat, weiß, wie wichtig Verbrechens- und Terrorbekämpfung auf europäischer Ebene sind. Ich sage allerdings auch, dass in diesem Zusammenhang die Fragen der demokratischen Legitimation weiter diskutiert werden müssen. Ich darf wohl für alle hier Anwesenden sagen, dass die mündliche Verhandlung zum europäischen Haftbefehl noch kein Ruhmesblatt für das Parlament war.

(Zuruf von der SPD: Oh ja!)

Da müssen wir besser werden, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP und des Abg. Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

   Weil das notwendig ist, ist es gut, dass in diesem Verfassungsvertrag die Stärkung des Demokratieprinzips in vielfältiger Weise deutlich wird.

   Die Rechte des Europäischen Parlaments werden gestärkt. Meine Damen und Herren, die Geschichte Europas ist lang und wir vergessen manchmal, dass das Europäische Parlament erst 1979 zum ersten Mal gewählt wurde. Dieses Parlament ist noch heute auf einem Weg, den andere nationale Parlamente natürlich längst hinter sich gelassen haben. Es ist gut, dass die Rechte des Europäischen Parlaments jetzt denen des Rates annähernd gleichgestellt werden, wenngleich das immer noch nicht vollkommen geschehen ist.

   Die CDU und CSU und auch die Europäische Volkspartei haben dafür gekämpft, dass sich die Ergebnisse der Wahlen zum Europäischen Parlament zum Schluss auch in der Besetzung der Kommission niederschlagen müssen. Sonst verstehen die Menschen in den Nationalstaaten doch gar nicht, warum sie ein Europäisches Parlament wählen. Ich halte das für einen großen Fortschritt.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)

   Wir haben die Demokratie mit diesem Verfassungsvertrag durch das Prinzip der doppelten Mehrheit gestärkt, was gerade für Deutschland von extrem großer Bedeutung ist. Die Tatsache, dass in Zukunft nicht nur die Stimmengewichtung der Länder – Deutschland 29, Polen 27 Stimmen – entscheidend ist, sondern bei europäischen Beschlüssen zusätzlich auch die Mehrheit der Bevölkerung erreicht werden muss, ist ein notwendiger, richtiger und wichtiger Schritt, von dem insbesondere Deutschland profitiert. Andere Länder haben sich damit schwer getan. Trotzdem halte ich ihn für richtig. Er bedeutet für uns einen großen Erfolg.

(Beifall bei der CDU/CSU)

   Für die Kommission ist es jetzt notwendig und meines Erachtens auch dringlich, die Kompetenzen zur Erarbeitung von Richtlinien, in Zukunft Gesetze genannt, wirklich zu überprüfen. Sie muss sie begründen vor dem Hintergrund der Subsidiarität. Nicht mehr allgemeine Zielbestimmungen in den europäischen Verträgen sind Kompetenz begründend, sondern die Kompetenz muss durch Einzelermächtigungen konkret nachgewiesen werden. Es ist gut, dass es die Subsidiaritätskontrolle und die Subsidiaritätsklage und damit ein Frühwarnsystem gibt. Ich sage für unsere Fraktion zu: Wir werden von diesen Instrumenten dann, wenn wir es für notwendig halten, regen Gebrauch machen, damit gerade dieses Subsidiaritätsprinzip, das ich im Zusammenhang mit Bürgernähe in Europa für essentiell halte, in Zukunft besser durchgesetzt werden kann.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)

   Meine Damen und Herren, nicht jeden, der einmal in einem Rat in Europa gesessen hat, wird das freuen, aber in Zukunft müssen die Ratssitzungen, die sich mit Gesetzgebung befassen, öffentlich sein. Das ist notwendig und wird auch eine Veränderung der Diskussion mit sich bringen. Dadurch wird einmal mehr deutlich gemacht werden, dass darüber nachgedacht werden muss, wie oft Gesetzgebung in Europa notwendig ist. Ich verhehle nicht, dass einem gewisse Zweifel kommen, wenn 900 Richtlinien noch schlummern und zur Beratung anstehen. Wenn alle diese Sitzungen öffentlich sein werden, werden wir sehr viel mehr hinschauen können und das ist gut so.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)

   Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat dann im Zusammenhang mit der Diskussion über den Verfassungsvertrag einen Gesetzentwurf eingebracht, der sich damit befasst, wie wir seitens des Bundestags eine bessere parlamentarische Kontrolle gewährleisten können. Ich möchte ganz besonders Peter Hintze danken, der zum Schluss in den Verhandlungen nun doch gute Ergebnisse erreicht hat.

   Herr Bundeskanzler, ich spüre die Bereitschaft, dass auch die Bundesregierung mit dem Parlament eine Vereinbarung darüber schließt, dass unsere Kontrollrechte gestärkt werden, das heißt, dass europäische Angelegenheiten, die später in nationales Recht umgesetzt werden müssen, frühzeitig diskutiert werden können, dass die Bundesregierung ihre Position in den Verhandlungen darlegen muss und dass auch Abweichungen von dieser Position, die die Integrationskraft der Europäischen Union notwendig macht, schnellstmöglich dem Parlament mitgeteilt werden, sodass wir nicht von Richtlinien überrascht werden, die sieben Jahre nach Verabschiedung in Kraft treten. Es geht vielmehr darum, dass wir dann, wenn etwas ansteht, mitdiskutieren können. Das ist die Voraussetzung dafür, dass wir Europa auch zu den Menschen in unseren Wahlkreisen tragen können.

(Beifall bei der CDU/CSU)

   Dabei verhehle ich nicht, dass wir nicht alle Wünsche durchsetzen konnten. Wir hätten es gerne gehabt, dass bei den Beitrittsverhandlungen auch eine Zweidrittelmehrheit notwendig gewesen wäre. Aber wir haben einiges erreicht. Auf alle Mitglieder dieses Hauses kommt viel zusätzliche Arbeit zu. Ich hoffe, dass jeder Kollege gerne von seinen Kontrollrechten Gebrauch macht,

(Beifall der Abg. Krista Sager (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

sodass es nicht nur zu Mehrarbeit für die Regierung, sondern auch für die Parlamentarier kommt.

   Ich glaube, dass wir an einem solchen historischen Tag, an dem wir ein solches Projekt verabschieden, auch sehen müssen – das hat etwas mit der Zustimmung zu Europa zu tun –, dass wir in zweierlei Hinsicht am Scheideweg stehen: zum einen, was die Integrationstiefe anbelangt, und zum anderen, was die Ausdehnung der Europäischen Union anbelangt. Es ist – jedenfalls aus meiner Sicht – für das Funktionieren der Europäischen Union von größter Bedeutung, dass es uns gelingt, Europa als Wertegemeinschaft, aber auch als ein Modell für das, was wir soziale Marktwirtschaft nennen, nämlich als Sozialstaatsmodell durchzusetzen. Dies werden wir im globalen Wettbewerb nur dann schaffen, wenn wir wirtschaftlich stark sind.

   Deshalb unterstütze ich alles, was mit der Lissabon-Strategie zusammenhängt. Aber wir werden in Zukunft weiter überlegen müssen, was dem Ziel der wirtschaftlichen Stärke und der Schaffung von Arbeitsplätzen dient und worauf wir vielleicht verzichten müssen. Dabei könnte es sein, dass die Bestückung von Biergärten mit Sonnenschirmen ein wenig zurücktreten muss und dass dafür Richtlinien, die die wirtschaftliche Kraft in Europa wieder anfeuern, in den Vordergrund treten.

   Wir werden in den nächsten Jahren Diskussionen darüber führen, ob nicht Kompetenzen, die Europa schon einmal hatte und die in dem viel gelobten Acquis communautaire verankert sind, wieder an die Nationalstaaten zurückgegeben werden,

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)

so wie wir es in der Föderalismuskommission zwischen Bundes- und Länderebene derzeit miteinander diskutieren. Das bedeutet keine Schwächung von Europa; es bedeutet vielmehr, dass das Subsidiaritätsprinzip immer wieder der Punkt sein muss, an dem wir überprüfen, welche Aufgabe wo am besten geleistet werden kann. Das bedeutet dann auch, dass wir die Richtlinien, die wir aus Europa bekommen, in Deutschland nicht im Übermaß umsetzen sollten, indem wir immer noch 20 Prozent draufsatteln; vielmehr sollten wir den fairen Wettbewerb zwischen Deutschland und anderen ermöglichen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Denn wir sind uns doch alle einig, dass mit Deutschlands wirtschaftlicher Prosperität auch Europas wirtschaftliche Prosperität in ganz wesentlichen Bereichen zusammenhängt.

Wir müssen uns der Frage stellen, welche Balance wir in dem Spannungsverhältnis zwischen Vertiefung und Erweiterung schaffen. Ich glaube, wir müssen sehr redlich und zum Teil auch leidenschaftlich darüber diskutieren, welche Erweiterungskapazitäten Europa hat. Der Bundeskanzler hat am 7. Mai gesagt, es gebe Grenzen der Erweiterung Europas, die sich nicht abstrakt festlegen ließen, sondern sich konkret aus der Aufnahmefähigkeit der Europäischen Union ergäben. Beitrittsfähigkeit und Aufnahmefähigkeit seien die zwei Seiten einer Medaille. Ich kann das hundertprozentig unterschreiben. Ich sage allerdings auch: Es wird immer wieder vorkommen, dass wir, wie zum Beispiel im Fall der Türkei, unterschiedlicher Meinung darüber sind, ob die Aufnahmefähigkeit – das ist mein Bezugspunkt – zu einem bestimmten Zeitpunkt wirklich da ist, ohne dass wir das europäische Einigungswerk gefährden. Lassen Sie uns darüber fair, aber auch intensiv und leidenschaftlich streiten! Es wird Europa gut tun.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

   Ich habe eine letzte Bitte. Wir müssen auch darauf achten, dass wir mit einer Sprache sprechen, und zwar außerhalb unseres Landes bei dem, was wir verhandeln, und innerhalb unseres Landes, wenn wir Wahlkämpfe haben.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

– Ja, meine Damen und Herren, ich sage das in aller Nüchternheit. – Ich glaube, man darf nicht – wie es über Monate geschehen ist – über eine Richtlinie wie die Dienstleistungsrichtlinie, die von Grund auf richtig ist, plötzlich in Situationen, in denen es zu bestimmten Entscheidungen kommt, etwas nuanciert und anders sprechen, als man das vorher getan hat.

(Michael Roth (Heringen) (SPD): Man wird jeden Tag schlauer!)

Ich glaube, man muss bei den Beitrittsverhandlungen ganz klar Position beziehen. Die Bundesregierung hat es formal auch getan. – Darüber brauchen Sie sich gar nicht aufzuregen. Der Bundeskanzler hat zum Beispiel in Weiden – in fünf Punkten – gesagt: Wir dürfen nicht nur die Freizügigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschränken, sondern wir müssen auch bei der Freizügigkeit im Bereich der Dienstleistungen Einschränkungen vornehmen. Er hat damals das Baugewerbe – dort ist es geschehen – und Bereiche des Handwerks – dort ist es so gut wie nicht geschehen – als Beispiele genannt.

   Wenn wir uns heute die Statistiken ansehen und uns über die stark angestiegene Zahl der Neugründungen von Handwerksbetrieben freuen, dann dürfen wir nicht vergessen, dass Realität ist, dass zum Beispiel in Köln 50 Fliesenlegerbetriebe aus den mittel- und osteuropäischen Staaten in einer Wohnung ansässig sind, weil die Fliesenleger – anders als in Österreich – nicht von der Dienstleistungsfreiheit ausgenommen wurden.

(Klaus Uwe Benneter (SPD): Das ist doch illegal!)

– Bleiben Sie ganz ruhig! Ich bin gar nicht auf Polemik gestimmt.

(Lachen bei der SPD)

– Ich bin überhaupt nicht auf Polemik gestimmt.

   Ich sage Ihnen nur in aller Ruhe: Wenn Sie in einem Jahr die Handwerksordnung so ändern, dass der Zugang der Fliesenleger zum Arbeitsmarkt vereinfacht wird, und gleichzeitig die Dienstleistungsfreiheit ermöglichen, dann dürfen Sie zumindest zum Schluss über den Sachverhalt nicht Klage führen. Wir hätten das anders gemacht.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)

   Ich sage dies deshalb, und zwar in tiefem Ernst, weil es mir und meiner Fraktion darum geht, dass Europa aus den heute genannten historischen Gründen auch in den nächsten Jahrzehnten die notwendige Akzeptanz, die notwendige Bürgernähe aufbringt, damit die Menschen in diesem Lande Europa als eine Chance begreifen, als eine Chance in der globalen wirtschaftlichen Auseinandersetzung, als eine Chance in der kulturellen Auseinandersetzung, als eine Chance, ein Partner zu sein, der für Freiheit und Demokratie in der Welt streitet. Um das nicht aufs Spiel zu setzen, müssen wir auch in dem, was vielleicht wie ein Detail erscheint, was die Menschen aber betrifft, ernsthaft miteinander ringen.

   Ich glaube – damit lassen Sie mich schließen –, der vorliegende Verfassungsvertrag hat unsere Möglichkeiten erheblich erweitert. Deshalb kann ich aus vollem Herzen Ja sagen, auch wenn mir nicht alles gefällt. Aber der Streit um Europa muss im 21. Jahrhundert unter neuen Bedingungen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger genauso leidenschaftlich geführt werden, wie das die Gründungsväter der Europäischen Union getan haben.

   Herzlichen Dank.

(Anhaltender Beifall bei der CDU/CSU – Beifall bei der FDP)

Präsident Wolfgang Thierse:

Ich erteile das Wort dem Vorsitzenden der SPD-Fraktion, Franz Müntefering.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Franz Müntefering (SPD):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt Wochen, die haben es in sich. Dies ist so eine Woche.

(Michael Glos (CDU/CSU): Sonntag in einer Woche wird es noch schlimmer!)

Deshalb will ich ein bisschen dabei verweilen; denn die Dinge gehören zusammen.

   8. Mai: Zehntausende demonstrieren am Brandenburger Tor Demokratie und für Demokratie, darunter Vertreter der Aktion Sühnezeichen, des Anne-Frank-Zentrums, der Deutsch-Polnischen Gesellschaft, der Arbeiterwohlfahrt, des Türkischen Bunds in Berlin-Brandenburg, von Mehr Demokratie e. V., des DGB, von „Zivilcourage zeigen“ und von „Gesicht zeigen“. Das waren ein sympathisches Gesicht und ein gutes Gefühl in Deutschland.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

   Wenn man auf der Straße, an den Ständen oder in den Zelten dabei war, dann sah man: Die ist dabei, der ist dabei, fröhlich locker, aber auch entschlossen. Die Botschaft war eindeutig: Diese deutsche Demokratie ist selbstbewusst und sie ist sich ihrer Verantwortung bewusst; Nazis und Extremisten jedweder Art haben in Deutschland keine Chance – nie wieder!

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

   Ich richte unseren Dank an Klaus Wowereit und alle Verantwortlichen in Berlin. Dies gilt ganz besonders für die Polizistinnen und Polizisten, die in diesen Tagen in vorbildlicher Weise mitgewirkt haben. Wir waren und sind auf unsere Hauptstadt richtig stolz.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)

   9. Mai: Russland gedenkt des Kriegsendes vor 60 Jahren und lädt dazu den Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland als Freund ein. Das Land, das mehr als jedes andere unter der Aggression Deutschlands gelitten hat, zeigt sich Versöhnung. Der Bundeskanzler hat in seiner Rede heute die gute Geschichte Europas seit Adenauer und de Gaulle skizziert. Ich füge hinzu: Dass Präsident Putin, Bundeskanzler Gerhard Schröder und viele Staatsmänner in Moskau gemeinsam Friedfertigkeit und Freundschaft demonstriert haben, gehört in die Kette einer großartigen, hoffnungsvollen Entwicklung Europas und hoffentlich weit darüber hinaus.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

   10. Mai: Eröffnung des Denkmals für die ermordeten Juden Europas für die Öffentlichkeit. 2711 Stelen und das darunterliegende Informationszentrum machen dieses Mahnmal in der Gegenwart und für die Zukunft zu einer Stätte dauerhafter Erinnerung an eine grausame, entsetzliche deutsche Vergangenheit. Gedenkstunden gibt es viele. Wer die Zeitzeugin Sabine van der Linden in der Gedenkstunde vorgestern miterlebte, der wird sie nie vergessen.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

   12. Mai, heute: Vor 40 Jahren, am 12. Mai 1965, nahmen Israel und die Bundesrepublik Deutschland diplomatische Beziehungen auf. Das waren und das sind keine einfachen Beziehungen; aber sie haben zur Wiederannäherung zwischen dem deutschen und dem jüdischen Volk geführt. Damals, 1965, wurde ein Abgrund überwunden, wie es ihn tiefer zwischen zwei Völkern in der Menschheitsgeschichte wohl nicht gab.

   Die Überlebenden, die Angehörigen der Ermordeten, haben nach dem Ende des Schreckens vielfach Zuflucht in Israel gefunden. Sie haben den jungen Staat mit aufgebaut, der den Juden aus aller Welt eine sichere Heimat bieten soll. Vielen von ihnen war der Gedanke, normale Beziehungen zu Deutschland und zu Deutschen zu unterhalten, zu Anfang unerträglich. Es bedurfte einer ungeheuren Kraft und eines großen Herzens, sich im Licht dieser Vergangenheit trotzdem der Zukunft zuzuwenden. Diese Kraft hatten die Menschen in Israel. Dafür sind wir dankbar.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)

   Dieser 12. Mai 2005 wird aber auch als derjenige Tag in den Geschichtsbüchern stehen, an dem der Deutsche Bundestag den Vertrag über eine Verfassung für Europa beschließt. Eine Verfassung beschließen heißt, Grundwerte zu benennen und sich Regeln zu geben. Eine Verfassung ist keine Garantie für eine richtige Politik; aber sie erleichtert richtige Politik. Sie ist ein Kompass, weist also den Weg. Sie kann keine Steine aus dem Weg räumen – Steine wird es wahrlich genug geben und wir stoßen jeden Tag auf welche –; aber sie gibt Orientierung.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik ist ein gutes Beispiel und eine Erfolgsgeschichte. Theoretisch könnte in Deutschland heute auch ohne Grundgesetz alles so sein, wie es heute ist; aber eben nur theoretisch. Jean Monnet hat sich zu dieser Problematik einmal so geäußert: „Es kommt nicht darauf an, aufzuschreiben, was sein soll, sondern es kommt darauf an, aufzuschreiben, was sein kann.“ Richtig!

   Was kann Europa sein? Eine Region, in der die Menschenrechte und die Grundrechte gesichert sind. Die EU-Charta der Grundrechte ist integraler Bestandteil der europäischen Verfassung. Sie wird rechtsverbindlich. Die Grundrechte werden individuell einklagbar. Die Charta ist Kern einer gemeinsamen europäischen Werteordnung, in deren Mittelpunkt der Mensch steht, jeder Bürger und jede Bürgerin. Dieses Dokument fortschrittlicher Menschenrechte und Grundrechte enthält neben den politischen und bürgerlichen auch weit gehende soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte und hat sich bereits heute zu einem Dokument mit weltweiter Strahlkraft entwickelt.

   Die europäische Geschichte mit all ihren Irrungen und Tragödien ist auch geprägt von der Nächstenliebe christlicher Gesinnung, von der Mitmenschlichkeit der Aufklärung und des Humanismus, von der Solidarität sozialdemokratischer und sozialistischer Ideen. Die Grundrechte, die sich damit verbinden, garantieren die Freiheit des Einzelnen, die Gerechtigkeit im staatlichen Handeln und die Solidarität in der Gesellschaft. Für die Verfassung stimmen heißt Zustimmung zu diesen Werten.

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Hans-Michael Goldmann (FDP))

   Was kann Europa sein? Eine Region der Demokratie. 25 souveräne Staaten – bald mehr als 25 – bilden eine Union. Wir lernen, diese Union demokratisch zu gestalten. Wie geht und wie lebt Demokratie, wenn es Gemeinden und Länder und einen Bundesstaat und die Union gibt, und dies in Variationen und 25-mal? Wir alle müssen wohl üben. Aber Üben ist keine Schande. Eine Schande wäre es, wenn sich die Demokratie mutlos in nationalstaatliche Selbstvergessenheit und Verzagtheit zurückfallen ließe.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

   Wir wollen dieses Europa als eine Region der Demokratie. Einfach ist das nicht; das wissen wir alle. Die EU-Verfassung steht allerdings nicht dagegen; sie hilft, mehr Demokratie zu wagen in Europa. Mehr Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger unmittelbar, das ist ein Anliegen sozialdemokratischer Politik. In unserem Grundgesetz steht das noch nicht. Das ist bislang am Widerstand von CDU und CSU gescheitert. Bei der EU-Verfassung waren wir erfolgreicher. Sie sieht die Möglichkeit eines europäischen Bürgerbegehrens vor.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist nicht leicht, aber es ist ein Angebot an die Menschen in Europa.

   Das geht im Übrigen auf die Initiative des sozialdemokratischen Vertreters des Bundestages im Konvent, Professor Dr. Jürgen Meyer, zurück. Das freut uns. Ich begrüße ihn heute hier ganz herzlich.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)

   Mehr Teilhabe der Parlamente, des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente. Auch der Deutsche Bundestag ist direkt in die Rechtssetzung der europäischen Ebene einbezogen. Das ist prinzipiell nicht neu. Diese Rechte des Bundestages werden jedoch bald konkretisiert. Dazu liegen Gesetzentwürfe vor. Das Frühwarnsystem zur Subsidiaritätsrüge und die Möglichkeit zur Klage stärken unsere Mitwirkungsrechte bei europäischen Entscheidungen. Sie sind aber weder ein Ersatz für die parlamentarische Kontrolle und Legitimation des europäischen Handelns der Bundesregierung noch dürfen sie als Instrumente gegen die europäische Integration missbraucht werden.

   Der Bundestag hat bereits heute ein breites Instrumentarium, um Regierungshandeln demokratisch zu kontrollieren. Wenn wir jetzt neue Rechte für den Bundestag vereinbaren, dann in erster Linie deshalb, um bereits bestehende Rechte besser nutzen zu können, um sie für die parlamentarische Arbeit handhabbarer zu machen. Was für Deutschland nicht geht, will ich auch ansprechen. Das sind Regelungen, die die Europapolitik Deutschlands zum Stillstand bringen würden. Eine Knebelung deutscher Europapolitik durch den Bundestag wird es mit uns nicht geben. Wir wollen eine handlungsfähige deutsche Europapolitik im Dienst der Vertretung der Interessen unseres Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger auf EU-Ebene. Wir wollen eine jederzeit handlungsfähige Bundesregierung. Sie muss in Europa jederzeit agieren und mit führen können; auch das gehört zur Wahrheit dazu.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

   Mir sei der Hinweis erlaubt: Wir müssen in der Debatte um die Föderalismusreform in Deutschland klarstellen, dass wir in Europa nicht mit 17 Wirtschafts- und Finanzministern unterwegs sein wollen, sondern dass es im Hinblick auf den Einfluss Deutschlands in Europa nötig ist, die Interessen unseres Landes zu bündeln und sie durch die Bundesregierung verantwortlich vertreten zu lassen. Deutsche Kleinstaaterei hat in Europa keinen Platz. Peer Steinbrück, der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, hat dazu Vernünftiges gesagt.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

   Was kann Europa sein? Ein soziales Europa. Soziale Marktwirtschaft, Vollbeschäftigung, sozialer Fortschritt, Förderung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Schutz, Gleichstellung von Frauen und Männern, Solidarität zwischen den Generationen und der Kampf gegen soziale Ausgrenzung und Diskriminierung werden mit dieser Verfassung zu erklärten Zielen europäischer Politik. Wir wollen, dass auch in Zeiten von Globalisierung und Entgrenzung der Märkte und des Geldes Europas Politik von dem Anspruch bestimmt wird, sozial zu sein.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Albert Einstein: „Der Staat ist für die Menschen und nicht die Menschen für den Staat.“ Das gilt auch für die Ökonomie.

   Soziale Marktwirtschaft heißt auch: gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen, Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung, Anspruch auf Elternurlaub, das Recht auf soziale Sicherheit und soziale Unterstützung, Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutz, das Recht, Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten, das Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder ihrer Vertreter auf rechtzeitige Unterrichtung und Anhörung, das Recht, Tarifverträge auszuhandeln und bei Interessenkonflikten kollektive Maßnahmen zur Verteidigung der Interessen zu ergreifen, einschließlich des Rechts auf – hoffentlich selten vorkommende – Streiks.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Das sind unveräußerliche Bestandteile sozialer Marktwirtschaft. Soziale Marktwirtschaft ist auch in diesen Zeiten wettbewerbsfähig gegenüber einer puren Marktwirtschaft, denn sie wird von der Verantwortung aller für das Gelingen getragen und sichert den sozialen Frieden.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

   Unsere Botschaft ist klar: Dass die EU-Dienstleistungsrichtlinie nicht nur den Idealen liberaler Wettbewerbspolitik entsprechen darf, sondern auch sozialen Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in unserem Lande genügen muss, das ist ein klares Wort und das vertreten wir auch so.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Dass europäische Steuerpolitik mindestens im Bereich der Bemessungsgrundlagen kompatibel sein muss und nicht zu Steuerdumping führen darf, auch das ist ein klares Wort. Das wollen wir so.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

   Europa, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist anstrengend, aber bietet eine große und zugleich die einzige Chance. Wir Europäer müssen es in den nächsten beiden Jahrzehnten schaffen, aus Europa eine stabile Region des dauerhaften Wohlstandes für alle zu machen, der sozialen Gerechtigkeit und des Friedens. Wir können das schaffen. Kleinkarierte Populisten und Wortverdreher helfen uns da nicht.

   Ich will auf den Schlenker, den Sie, Frau Merkel, gemacht haben, eingehen; ich hatte dieses Thema sowieso vorgesehen. Wenn Sie Näheres über die 50 Fliesenleger in Köln wissen, auf die Sie eingegangen sind, dann bitte ich Sie sehr herzlich: Geben Sie mir die genaue Adresse. Ich sorge dafür, dass morgen dort Besuch erscheint, der klarstellt, dass dieses Verhalten illegal ist. Reden Sie also nicht nur darüber, sondern helfen Sie mit, dass solch ein Verhalten bekämpft wird! Damit kämen wir der Lösung schon ein Stück näher.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf der Abg. Dr. Angela Merkel (CDU/CSU))

– Ja, das sind ja Geschichten, von denen wir in den letzten Tagen und Wochen immer mehr hören.

   Der Kanzler hat vorhin die letztjährige Erweiterung und die geplante Erweiterung zum 1. Januar 2007 angesprochen. Alle wussten, dass Bulgarien und Rumänien gemeint sind. Keiner von Ihnen hat die Hand gerührt.

(Claudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das stimmt!)

Ich lese einmal vor, was Wolfgang Schäuble am 3. Juli 2003 gesagt hat:

Europa erweitert sich nicht, sondern Europa überwindet seine Teilung. Der Prozess ist übrigens noch nicht zu Ende. Auch Sofia, Bukarest, Zagreb oder Belgrad sind schließlich Europa.

Damit ist gesagt: Auch Bulgarien, Rumänien, Kroatien und Serbien gehören zu Europa dazu.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ich sage nur: Man muss sich hüten, welche Botschaft man an welcher Stelle gibt.

   Im Zehnpunktepapier zur Erweiterung der Europäischen Union von Anfang 2001 macht die Union deutlich, dass sie die Zuwanderung von Arbeitskräften als Gewinn betrachtet. Diese werden „keine großen Verwerfungen verursachen“, so heißt es.

(Jörg Tauss (SPD): Aha!)

Deutschland sei bereits jetzt in bestimmten Bereichen immer stärker auf eine größere Zahl von ausländischen Arbeitskräften angewiesen. Die Erweiterung werde die Wirtschaft und den Euro stärken und die Arbeitsplätze in Deutschland sichern und stärken. Auch die innere Sicherheit werde zunehmen. – Was man da nicht alles so liest!

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

   Über Peter Hintze, Ihren Sprecher für europapolitische Fragen, heißt es am 15. Februar 2001 in der „Süddeutschen Zeitung“:

(Er) plädiert in der Frage der Arbeitnehmerfreizügigkeit im Zuge der EU-Osterweiterung für deutlich kürzere Übergangsfristen als die Bundesregierung.
(Zurufe von der SPD: Oh!)

Diese sieben Jahre seien eindeutig zu lang.

Er halte eine Frist von drei Jahren für ausreichend ...
(Heiterkeit bei der SPD)
Die zu erwartende Zahl der Arbeitnehmer aus den Beitrittsstaaten liege unter den Bedürfnissen des deutschen Arbeitsmarktes ...
(Zurufe von der SPD: Oh!)

Ich lasse das alles so stehen. Fröhliches Wiedersehen bei diesen Themen im Wahlkampf, kann ich Ihnen nur sagen! Wir haben da gutes Material.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

   Was kann Europa sein? Eine Region des Friedens. Der Frieden in Deutschland und in Europa, nach dem Niedergang des Kommunismus gefestigt, ist ein Segen. Das wissen wir alle. Viele von uns haben 60 Jahre Frieden erlebt. Das gab es über Jahrhunderte an dieser Stelle in Europa nicht. Aus verfeindeten Völkern sind Freunde geworden. Das soll heute noch einmal betont sein, ganz im Sinne Willy Brandts: „Wir wollen gute Nachbarn sein, nach innen und nach außen.“

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

   Frieden ist ein hohes Gut. Im tagtäglichen Klein-Klein der europäischen Integration gerät das leicht in Vergessenheit. Die europäische Integration dient auch dem Ziel, den Frieden in Europa zu erhalten. Europäische Politik muss auch künftig dem Friedensziel dienen. Das ist Grundvoraussetzung für eine Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an der Einigung Europas. Friedenserhalt im Innern bedeutet auch, dass Europa sein wirtschaftliches und politisches Gewicht nutzt, um für eine aktive Friedenspolitik nach außen einzutreten. Es werden große Erwartungen an die EU gerichtet, beispielsweise von den Vereinten Nationen. Sie fordern mehr europäisches Engagement in den Bereichen humanitäre Hilfe sowie Konfliktvorbeugung und -bewältigung weltweit; denn sie wissen, dass Europas einmalige Erfahrung in der Schaffung von friedlicher Zusammenarbeit und Wohlstand von unschätzbarem Wert ist. Auch diese Aufgabe hat Europa zu erfüllen und wir wollen uns ihr stellen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

   Werden wir heute hier und am 27. Mai im Bundesrat die nötige Zweidrittelmehrheit erreichen? Wir dürfen wohl sicher sein. Ich sage aber auch in alle Richtungen: Es wäre gut, wenn alle dabei wären. Die bayerische Spezialität, damals gegen das Grundgesetz zu stimmen, muss hier nicht zur Tradition weiterentwickelt werden.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

   Ich war, wie viele im Hause, in den vergangenen Tagen in Frankreich und habe dort die Anstrengungen erlebt, unter denen viele unterwegs sind und für die EU-Verfassung werben. Ich weiß, es ist ungewöhnlich, sich in solche Angelegenheiten einzumischen. Aber ich sage trotzdem: Es ist – da bin ich gewiss – der Sache dienlich. Ich wünsche mir und uns allen in Deutschland und im Deutschen Bundestag von Herzen, dass wir in diesem Mai 2005 in Deutschland und in Frankreich das gute, klare Signal geben: Wir wollen dieses Europa – demokratisch, sozial und friedfertig.

   Vielen Dank.

(Anhaltender Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Präsident Wolfgang Thierse:

Ich erteile das Wort dem Vorsitzenden der FDP-Fraktion, Wolfgang Gerhardt.

Dr. Wolfgang Gerhardt (FDP):

Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal aus dem Wahlkampf ein Stück zurück zum Thema des Tages.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Es geht um den europäischen Verfassungsvertrag. Er bringt, um es kurz zu sagen, ein Stück Stärkung des Europäischen Parlaments. Er bringt Klärungsmechanismen für die nationalen Parlamente beim Thema Subsidiarität. Er verankert unter unserer großen Wertschätzung eine Grundrechte-Charta in der europäischen Verfassung.

Er ermöglicht qualifizierte Mehrheitsentscheidungen und eröffnet die Chance zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik.

   Er hat aber auch Schwächen. Im Rahmen des Defizitverfahrens wird die Kommission nicht so gestärkt, wie wir es möchten. Die Konstruktion der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik ist ein Potenzial für die Zukunft. Es kommt aber auf die Persönlichkeit an, die sie unternimmt. Wenn sie sich zwischen den Institutionen zerreiben lässt, wird diese Politik scheitern. Wenn es ihr gelingt, zwischen den Institutionen zu arbeiten, wird diese Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, die unsere Hoffnung ist, gelingen.

   Der Verfassungsvertrag führt bei dem Institutionengefüge noch nicht zu der Klarheit, die wir uns wünschen. Aber um es ganz deutlich zu sagen: Es gibt keine Alternative zu diesem Vertrag. Er beschreibt das jetzt Erreichbare; er zeigt in die richtige Richtung. Die Bundestagsfraktion der FDP wird heute mit Ja stimmen.

(Beifall bei der FDP)

   Ich will nicht länger über den Verfassungsvertrag argumentieren. Die entscheidende Aufgabe ist nämlich eine andere. Es geht um die Frage, ob es uns gelingt, mit politischer Überzeugung in den Gesellschaften – auch in der deutschen Gesellschaft – zu verankern, dass dieser Weg alternativlos und richtig ist und aus welchen Gründen er gegangen werden muss.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

   Die eigentliche Aufgabe liegt nicht darin, auf Seminaren den Verfassungsvertrag – durch wen auch immer – groß zu beschreiben. Die eigentliche Aufgabe liegt zwischen dem Pathos der ganzen europäischen Bewegung, das sie mit Recht anführen kann und das sich durch weite Teile der Aussprache zieht, und dem Alltag der Menschen in Europa. Wenn uns das nicht gelingt, nutzt uns eine geschriebene und verabschiedete Verfassung nichts.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

   Für die Verabschiedung ist der heutige Tag gewählt worden – wir dürfen nicht darüber hinweg diskutieren, dass er aus guten Gründen gewählt worden ist –, um ein Signal an unseren befreundeten europäischen Nachbarn Frankreich zu senden. In diesem Land findet ein Referendum statt. Da spielt all das hinein, was wir auch in Deutschland spüren: Unmut. Nur schwer begreifen die Menschen das Tempo der Erweiterung. Sie kommen an Grenzen der Nachvollziehbarkeit europäischer Entscheidungen. Sie haben von den politischen Führungen in Europa schon lange nicht mehr klar, überzeugend, deutlich und mutig die Frage beantwortet bekommen, worauf wir denn jetzt in der Tat hinaus wollen.

   Dass wir Deutschen nach den Katastrophen, die wir erlebt haben, Europa brauchen, ist gar keine Frage. Aber wohin wir jetzt mit Europa gehen wollen, das muss neu grundgelegt werden. Wer das verdrängt – zu einem Teil der Verdrängung gehörte die Diskussion hier im Haus, ob wir zu einem Volksentscheid kommen sollten –, der muss sich fragen lassen, ob er nur aufgrund von europäischen Gipfeltreffen glaubt, europäische Gesellschaften von dieser Verfassung überzeugen zu können. Wir spüren, dass das so nicht funktionieren kann.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

   Die europäische Nachkriegsgeschichte hat in allen beteiligten europäischen Ländern große Namen hervorgebracht. Aber Europa kann nicht nur eine Sache der politischen Eliten sein. Europa muss auch eine Sache seiner eigenen Gesellschaften sein: im Umfang, in den Zielen und im Credo.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

   Deshalb kommt es mir darauf an, unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern, denen, die hier sind, und denen, die an den Fernsehgeräten zusehen, klar zu sagen: Es gibt kein Land in Europa, das Europa selbst, eine handlungsfähige Europäische Union, aber auch ihre Durchschaubarkeit und ihre Überzeugung so dringend braucht wie die Bundesrepublik Deutschland.

   Es gibt im Übrigen auch kein Land in Europa, das wie die Bundesrepublik Deutschland gleichzeitig so dringend und notwendig das transatlantische Bündnis braucht. Deshalb sollten wir niemals den Sirenenklängen nachgeben und so tun, als ob wir Europa mit einem kleinen Gegengewicht zu Amerika aufbauen könnten.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wir müssen nicht der Auffassung sein, dass die amerikanische Administration jedes Mal Recht hat. Auch Konrad Adenauer und Helmut Schmidt haben sich in Einzelfragen heftig mit der amerikanischen Führung auseinander gesetzt. Das ist nicht die Frage. Aber wir Deutschen müssen genau wissen, wer unsere Sicherheit am Ende garantiert, mit wem wir Wohlstand erreicht haben und zu wem wir gehören.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Deshalb ist das Gerüst Europäische Union und transatlantische Partnerschaft so wichtig.

   Nun zu den Zielen. Wenn Europa mit seinen Erfolgen, die es zweifellos hat, Gestaltungsanspruch erheben will, dann darf es nicht in dieser Lethargie verbleiben, in der es sich gegenwärtig trotz Verfassungsvertragsentwurfs befindet.

Wir sind von den Zielen des Lissabon-Unternehmens weit entfernt. Wir wollten in wenigen Jahren der wirtschafts- und wissenschaftsstärkste Raum der Welt sein. Wir hatten den Bürgern vorgegeben, dass wir ihnen mehr Chancen als Risiken anbieten. Aber wir sind noch nicht einmal auf der Hälfte der Strecke. Herr Kollege Müntefering, ich bezweifle für meinen Kolleginnen und Kollegen der FDP-Bundestagsfraktion, ob wir dieses Ziel mit einem europäischen Modell, wie Sie es zeichnen, das staatlichen Regelungen einen sehr starken Vorrang einräumt, erreichen.

   Lassen Sie mich einmal vorlesen, was uns Alexis de Tocqueville, der großartige französische Nachbar, schon 1835 ganz erfrischend ins Stammbuch geschrieben hat:

Der Europäer ist gewohnt, ständig einen Beamten vorzufinden, der sich so ziemlich in alles einmischt …
Der Bürger in den Vereinigten Staaten lernt von klein auf, dass er sich im Kampf gegen mancherlei Schwierigkeiten des Lebens auf sich selbst verlassen muss. Er hat für die Obrigkeit nur einen misstrauischen und unruhigen Blick und ruft die Macht nur zur Hilfe, wenn er es gar nicht vermeiden kann.

   Es mag einen Weg zwischen diesen beiden Positionen geben; aber eine Prise angloamerikanischen Denkens in Wirtschaftsbeziehungen, in eigener Tatkraft und in der Vitalität der Gesellschaften täte uns ganz gut.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich glaube nicht, dass wir in der Bundesrepublik Deutschland mit einem durchregulierten europäischen Sozialmodell à la Frankreich und Rot-Grün weiterkommen. Nicht ohne Grund schwächeln diese beiden Länder gegenwärtig am stärksten, obwohl sie als dynamische Tandemfigur Zugpferde sein müssten. Irgendetwas stimmt hier also nicht.

   Wir brauchen eine Revitalisierung Europas. Aber das wird nur gelingen, wenn wir die Kraft der Gesellschaften entfalten und ihnen staatliche Rahmenbedingungen geben, die sie dazu befähigen.

(Beifall bei der FDP)

Wenn wir sie hinwegregulieren, werden wir dazu nicht kommen.

   Meine Damen und Herren, was ist der innere Zusammenhalt Europas? Sloterdijk sagt:

Wer die Äneis von Vergil liest, weiß, wo Europa liegt. Europa, das ist ein Punkt auf der Karte der Hoffnung. Wo besiegte Menschen eine zweite Chance bekommen.

Es gibt dafür keine bessere Ausdrucksform.

   Wenn wir an den 8. Mai denken, wissen wir, dass wir Deutsche diesen Satz dreimal unterstreichen können. Es ist unstreitig, dass Europa nach den Katastrophen eine schlichte Überlebensfrage für seine Bürger war. Europa ist für uns nicht nur Wirtschaft. Europa ist mit der Ideengeschichte der Menschheit, mit Pluralismus, individueller Freiheit, der Aufklärung, der Französischen Revolution und den Bürgerrechten verbunden.

   Ob ein Gottesbezug in der Verfassung steht oder nicht: Europa hat christlich-jüdische Wurzeln. Sie gehören zu uns, ob man nun Mitglied der Evangelischen Kirche oder Katholik ist. Wenn der berühmte Satz: „Vor Gott sind alle Menschen gleich“ stimmt – ich bin überzeugt, dass er stimmt; dafür muss man nicht jeden Sonntag in die Kirche gehen –, dann gilt dieser Satz nicht nur für Katholiken und Protestanten, sondern für alle Menschen. Er gilt auch für die anderen. Wenn wir nicht in Toleranz gegenüber religiösen Überzeugungen leben, wird Europa nicht gelingen.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Das sind die Wurzeln, die wir ohne Hineinschreiben des Gottesbezugs in die Verfassung kennen müssen. Sie sind mehr als katholisch oder evangelisch; sie sind unsere kulturellen europäischen Wurzeln.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

   Wir brauchen, wenn wir Menschen Ziele geben wollen und ihnen sagen wollen: „Die Risiken sind geringer als die Chancen“, neue Dynamik, neue Vitalität. Nur wenn wir selbst dies ausstrahlen, werden wir am Ende ein Europa aufbauen können, in dem die Menschen gerne leben, das sie nicht ängstlich beschauen und in dem sie keine neuen Wettbewerber fürchten, sondern in dem sie sich wohl fühlen und ihre Lebenschancen suchen.

   Wir wollen – damit will ich abschließen –, dass Europas Stimme gehört wird. Dann muss man sich aber erst bei sich selbst Gewicht verschaffen. Die Stimme eines schwächelnden Kontinents ohne Wachstumsraten, ohne neue wirtschaftliche Dynamik und ohne internationale strategische Vorstellungen wird kaum gehört werden. Sie muss noch viel kräftiger entwickelt werden, sei es nur, dass wir sagen müssen: Die Nationen, die wie wir und unsere europäischen Nachbarn in Freiheit leben, haben eine besondere Verpflichtung den Menschen in der Welt gegenüber, die weiter in Unfreiheit leben müssen.

Das ist die Aufgabe, die wir wahrnehmen müssen, und das ist die Botschaft an andere. Das setzt aber voraus, dass wir eine eigene Überzeugung von unserem Kontinent und seinen Aufgaben haben.

   Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Präsident Wolfgang Thierse:

Ich erteile das Wort Bundesaußenminister Joseph Fischer.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Joseph Fischer, Bundesminister des Auswärtigen:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In seiner letzten Rede vor dem Europaparlament – das war eine große Rede – hat der bereits vom Tod gezeichnete damalige französische Staatspräsident François Mitterrand in einem, wie ich finde, bewegenden und zugleich bedenkenswerten Satz den eigentlichen Grund für die Gründung der Europäischen Union zusammengefasst. François Mitterrand hat damals gesagt: Der Nationalismus, das ist der Krieg. Die Überwindung des Nationalismus durch den Gedanken der europäischen Integration – der Bundeskanzler hat die Geschichte dieses Gedankens heute noch einmal sehr beeindruckend vor Augen geführt – bedeutete für Europa die Überwindung des Kriegs.

   Ich war gestern im Wahlkampf für das Referendum in Lyon. Dort bin ich auf französische Politiker meiner Generation getroffen. Wir sind die erste Generation, die nicht gegeneinander ins Feld gezogen ist, die nicht gegeneinander gekämpft hat, die sich nicht gegenseitig umgebracht hat.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Daran muss sich das europäische Einigungswerk messen.

   Es geht nicht nur um die Frage der Vergangenheit, auf die der Bundeskanzler heute völlig zu Recht hingewiesen hat. Erinnern wir uns doch an den Beginn einer neuen europäischen Ordnung, an die Rückkehr des Krieges in Jugoslawien 1990/91! Erinnern wir uns doch daran, dass in dem Moment, in dem die europäische Integration als Angebot nicht greift, die Gefahr des Rückfalls in einen blutigen, Menschen verachtenden Nationalismus in Europa nach wie vor eine konkrete war und bleiben wird! Deswegen appelliere ich an alle, noch einmal darüber nachzudenken, wenn jetzt versucht wird, im Wahlkampf kurzfristig eine populistische Münze zu schlagen: Die Politik der europäischen Erweiterung war immer Bestandteil europäischer Friedenspolitik. Das heißt, das Angebot, zum Europa der Integration zu gehören, ist ein entscheidender friedenspolitischer Ansatz, den wir seit der Idee der europäischen Integration und ihrer Umsetzung verfolgt haben und auch in Zukunft weiter verfolgen müssen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

   Wenn wir ein friedliches Europa wollen, können wir nicht ein Europa wollen, das sich in ein Europa der Integration und in ein Zwischeneuropa teilt, in dem sich mit Blick auf Brüssel und die Integration die Gefühle zwischen Sehnsucht und Frustration bewegen. Nein, das wird nicht funktionieren; das ist die Botschaft, die wir 1991 aus dem Auseinanderbrechen Jugoslawiens zu lernen haben. Wenn wir – trotz aller Lösungen bis hin zum Kosovo – die Perspektive der europäischen Integration kappen würden, drohten die Probleme, die Konflikte, aber auch die Barbarei zurückzukehren.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

   Die europäische Verfassung ist daher eine der zentralen Konsequenzen der erweiterten Europäischen Union. All die Probleme, mit denen wir zu tun haben, auf dem Arbeitsmarkt und in vielen anderen Bereichen, und die Ängste, die unsere Menschen haben, zum Beispiel, ob sie das größere Europa noch verstehen werden, sind nicht die Konsequenz der Erweiterung der Europäischen Union, sondern die Konsequenz des Falls von Mauer und Stacheldraht. Die künstliche Teilung Deutschlands ging am 9. November 1989 zu Ende, auch die künstliche Teilung Europas ging am 9. November 1989 zu Ende.

Wer ein friedliches Europa will, der wird zum erweiterten Europa Ja sagen müssen, und wer zum erweiterten Europa Ja sagt, der muss auch zu dieser Verfassung Ja sagen, weil das erweiterte Europa auf der Grundlage der alten Verträge schlicht und einfach nicht mehr demokratisch genug und nach außen nicht mehr handlungsfähig und effizient genug ist.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Deswegen, meine Damen und Herren, kommt dieser Verfassung eine überragende Bedeutung zu. Ich freue mich, dass Vertreter aller Fraktionen breiteste Zustimmung signalisiert haben.

   Nun komme ich zu einem entscheidenden Punkt: Die Frage der Verstehbarkeit europäischer Politik wird durch einen Verfassungsvertrag natürlich nicht aus sich heraus gelöst. Die Frage, inwieweit die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und in den anderen Mitgliedstaaten den europäischen Gesetzgebungsprozess – parteipolitisch orientiert, wie das in einer Demokratie sein muss – als den ihren verstehen, hängt ganz entscheidend davon ab, wie diese Verfassung vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat mit Leben erfüllt wird.

   Es gibt drei Elemente, die für mich einen entscheidenden Schritt nach vorne bedeuten: Der erste Aspekt ist die Gemeinsame Außenpolitik. Ich finde, sie ist ein ganz zentraler Punkt für die Handlungsfähigkeit und die Rolle unseres Landes in der Welt des 21. Jahrhunderts. Wer meint, Europa würde uns gefährden und nicht schützen, der erzählt den Menschen schlicht und einfach die Unwahrheit;

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

denn wären wir auf uns allein gestellt, hätten wir in der Welt der Globalisierung keine Chance mehr.

   Der zweite Punkt sind die europäischen Grundrechte. Ich kann nur sagen: Dabei handelte es sich im Wesentlichen um eine Initiative Deutschlands, die nicht nur von Rot-Grün, sondern auch von allen anderen Fraktionen getragen wurde. Darin, dass wir die Grundrechte als Teil II verbindlich in die Verfassung aufgenommen haben – hinzu kommt noch der gesonderte Teil der sozialen Grundrechte, in dem es unter anderem um die Geschlechtergleichstellung geht –, sehe ich angesichts des gleichzeitig wachsenden Raums der Freiheit und der Sicherheit in Europa den zweiten ganz großen Erfolg. Ich sage Ihnen: Als Abgeordneter wäre für mich persönlich allein der Grundrechtsteil Grund genug, dieser Verfassung zuzustimmen;

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)

denn dafür, dass dies Wirklichkeit wird, haben viele von uns weit über ein Jahrzehnt gekämpft.

   Das dritte Element ist die Demokratisierung der Institutionen. Ich wünsche mir – das ist von entscheidender Bedeutung; denn das hieße, Europa auszufüllen –, dass die großen politischen Lager bei der nächsten Europawahl mit Spitzenkandidaten antreten und Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten aufstellen. Ebenfalls wünsche ich mir – und zwar nicht nur auf nationaler, sondern auch auf gesamteuropäischer Ebene –, dass bei der nächsten Europawahl die jeweiligen Politikprogramme vorgelegt werden. Es muss gesagt werden, welche Politik man betreiben will: eine eher wirtschafts- bzw. neoliberale, eine eher soziale, eine eher ökologische oder was auch immer.

   Diese Wahl muss auf der Grundlage von Spitzenkandidaturen und einer klaren programmatischen Alternative gesamteuropäisch durchgeführt werden, damit auch klar wird, dass das Mehr an Rechten des Europäischen Parlaments – das muss sich in einer Demokratie auch im Wahlkampf durchsetzen – zu mehr Verantwortung führt, sodass die Bürgerinnen und Bürger wissen, wen sie an der Nase zu greifen haben, wenn in Europa gerade wieder einmal etwas nicht sehr Lichtes und Sinnvolles beschlossen wird; denn das kann man dann nicht mehr auf der nationalen Ebene abladen.

   Meine Damen und Herren, genauso entscheidend wird es auf die Subsidiaritätskontrolle und die Subsidiaritätsklage ankommen. – Das sind furchtbare Wörter; wer versteht darunter schon etwas? – Das bedeutet, dass die nationalen Parlamente aufgrund dieser neuen Kontrollbefugnis jetzt Elemente einer zweiten Kammer aufweisen und entscheiden können: Muss und darf Europa über diese oder jene Frage entscheiden oder gehört die Kirche in diesem Fall nicht ins Dorf? Diese Entscheidung liegt in Zukunft in den Händen des Deutschen Bundestages und des Bundesrates. Hier müssen wir den Bürgerinnen und Bürgern das Mehr an Transparenz in der Gesetzgebung der nationalen Parlamente sichtbar machen.

   Da kann ich Ihnen nur sagen: Man darf sich schon die Frage stellen, ob die bereits heute existierenden Rechte immer optimal ausgenutzt wurden oder nicht. Deswegen hat die Bundesregierung wirklich großes Interesse daran, dass wir den Teil der europäischen Gesetzgebung, der auf uns – sowohl auf die Regierung als auch auf die nationalen Parlamente – zukommt, so transparent wie möglich gestalten und dass wir in diesem Zusammenhang durch das Angebot des Bundeskanzlers, einen Vertrag mit Bundestag und Bundesrat zu schließen, wirklich zu guten Lösungen kommen.

   Entscheidend ist auch die Gleichstellung von Bundestag und Bundesrat bei den Informationsrechten. Ich denke, das ist ein ganz wichtiger Gesichtspunkt. Auf dieser Grundlage können wir wirklich gemeinsam vorankommen.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

   Nein, meine Damen und Herren, wenn ich hier höre, das Parlament sei nicht beteiligt worden, dann kann ich das nicht nachvollziehen. Ich bitte doch, zu bedenken, dass dieser Verfassungsvertrag nicht das Ergebnis einer Regierungskonferenz war – sie war nachgeschaltet –, sondern dass wir das institutionelle Viereck der Europäischen Union versammelt hatten, und zwar die Mitglieder der nationalen Parlamente – die im Übrigen die Mehrheit im Konvent gestellt haben –, die Vertreter des Europaparlaments, die Vertreter der Regierungen und der Kommission. Die Tagungen waren voll transparent. Es gibt eine Reihe von Initiativen; es gab in den zweieinhalb Jahren im Europaausschuss permanent Diskussionen und Informationen. Die Vertreter des Bundestages – Kollege Altmaier und Professor Meyer, der bereits rühmend erwähnt wurde; ich möchte mich dem anschließen – waren initiativ, gemeinsam mit anderen Kollegen aus anderen Parlamenten, aus nationalen wie auch aus dem Europaparlament. Nein, verehrte Damen und Herren, an Transparenz hat es im Verfahren wirklich nicht gemangelt. Das hat meines Erachtens diese Verfassung auch geprägt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

   Deswegen bedeutet diese Verfassung aus meiner Sicht ein Mehr an Demokratie in Europa. Sie bedeutet nicht, dass wir Kompetenz abgeben, die nicht irgendwo im Europäischen Parlament oder im Europäischen Rat ankommen wird. Die Vorstellung, das Initiativrecht dem Europäischen Parlament zu geben und es dem Europäischen Rat zu nehmen, dazu – gestatten Sie mir diese Bemerkung – ist es schlicht und einfach zu früh gewesen: Ich sehe nicht, dass es dazu Mehrheiten in Europa gegeben hätte; es hat sie dafür nicht gegeben. Deswegen – bei aller grundsätzlichen Sympathie als überzeugter europäischer Integrationist – stand dieses nun wirklich nicht zur Debatte.

   Diese Verfassung wird Europa ein Mehr an Demokratie, ein Mehr an Handlungsfähigkeit bringen. Ich habe schon vorhin darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, dass wir einen Kontinent des Friedens haben, dass wir den Erweiterungsprozess mit der Vertiefung, die durch die Verfassung stattfindet, weiter voranbringen. Wir dürfen nicht darauf verzichten, unseren Menschen zu erklären, dass die Probleme, die sich durch den Fall von Mauer und Stacheldraht ergeben haben – Gott sei Dank haben wir diese Probleme und nicht mehr die Probleme, die es davor gegeben hat; Gott sei Dank müssen wir uns heute diesen Herausforderungen stellen –,

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

nichts mit der Verfassung zu tun haben. Im Gegenteil: Wir müssen das Erbe, das wir von unseren Vorgängern übernommen haben, wirklich fortentwickeln, wir müssen uns der historischen Herausforderung, ein Europa des Friedens, das heißt, ein Europa der Integration, der Demokratie und der Solidarität, auf unserem Kontinent zu schaffen, stellen. Wir dürfen nicht in kleine populistische Wahlkämpfe abrutschen. Wir müssen den Menschen zu erklären versuchen, was der Fall ist und was schlicht und einfach nicht. Es gab ja schon damals Kritiker, die bezüglich Maastricht voller Skepsis waren. Wir werden wieder „Die Menschen haben Sorgen“ und Ähnliches mehr hören; dabei werden diese Sorgen natürlich nach oben getrieben.

(Beifall des Abg. Jörg Tauss (SPD))

Was ist denn aus der ganzen Kritik an der Euroeinführung tatsächlich geworden? Da sollte man sich die Reden von gestern noch einmal anschauen und die Realitäten von heute!

(Beifall der Abg. Krista Sager (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

   Wir müssen begreifen, welche Bedeutung Maastricht hatte. Ich sage: Seien wir doch froh angesichts der weltwirtschaftlichen Verwerfungen und der Herausforderungen der Globalisierung, dass es Maastricht gegeben hat, dass wir hier eine eindeutige Mehrheit – eine Zweidrittelmehrheit – gehabt haben und dass wir damals eben nicht auf die Kritiker gehört haben! Dasselbe wird für die Verfassung gelten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

   Ich möchte Sie alle bitten – auch diejenigen, die sich vielleicht noch nicht dazu entschließen können, heute zuzustimmen –, nochmals nachzudenken: Die Alternative zu dieser Verfassung ist der Nizzavertrag. Es wird nicht irgendeine andere Verfassung geben. Als jemand, der den Konvent mitbekommen hat – Kollege Altmaier, da werden Sie mir sicher zustimmen –, kann man sagen: Wenn es ein Nein bei der Ratifikation gäbe, wird man nicht zu Verhandlungen zurückkehren und eine bessere Verfassung bekommen. Die Alternative ist der Nizzavertrag, ein Vertrag, der, wie ich finde, funktioniert hat, um die Erweiterung zu ermöglichen. Aber das erweiterte, das größere Europa, ein Mehr an Demokratie, ein Mehr an Solidarität, ein Mehr an Nachhaltigkeit, ein Mehr an Handlungsfähigkeit wird der Nizzavertrag niemals leisten, sondern dazu brauchen wir die Verfassung. Ich bitte Sie alle um Ihre Zustimmung.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Präsident Wolfgang Thierse:

Ich erteile dem Ministerpräsidenten des Freistaates Bayern, Edmund Stoiber, das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dr. Edmund Stoiber, Ministerpräsident (Bayern):

Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Mit dem Verfassungsvertrag – ich spreche nicht von der Verfassung, sondern von einem Verfassungsvertrag – gibt sich Europa eine neue Grundordnung. Sie wird für das politische, das wirtschaftliche und das gesellschaftliche Zusammenleben der Völker und der Menschen in Europa von weitreichender Bedeutung sein. Sie berührt die Menschen in unserem Land bis weit in den Alltag hinein.

   Dieser Verfassungsvertrag ist natürlich auch ein Baustein im großen europäischen Friedenswerk, das heute oft angesprochen worden ist. Hier gibt es keine Meinungsverschiedenheiten; das ist ja auch gut so. Die historische Dimension dieses Verfassungsvertrages ist unbestritten. Seinen wirklichen Wert für Europa wird dieser Verfassungsvertrag aber nur entfalten, wenn er Europa handlungsfähiger macht und die Menschen hierzulande spüren, dass er ihren Interessen entspricht. Die Menschen müssen spüren: Ihre Probleme, die Probleme eines Landes in Deutschland und die Probleme Deutschlands – ob sie ökonomischer oder anderer Art sind –, können zu einem großen Teil nicht mehr allein in Deutschland und auch nicht mehr allein in Europa gelöst werden. Deswegen ist es natürlich notwendig, dass in den globalen internationalen Zusammenschlüssen unsere Stimme über Europa kommt; denn nur dann können wir im Konflikt vielleicht mit China oder im Konflikt bzw. in der Auseinandersetzung mit Indien oder mit den Vereinigten Staaten von Amerika etwas erreichen.

   Das ist den Menschen heute sicherlich noch nicht so bewusst. Es ist uns insgesamt nicht gelungen, den Menschen klar zu machen, dass unsere Position zum Beispiel bei den WTO-Verhandlungen natürlich nur mit einem gewissen Nachdruck über Europa eingebracht werden kann. Es wäre sicherlich schöner, wenn wir sie lupenreiner einbringen könnten, aber wir können sie nur über Europa einbringen. Deswegen gibt es zum europäischen Zusammenschluss natürlich keine Alternative. Ich glaube, darüber gibt es keine Meinungsverschiedenheiten. Das will ich auch von meiner Seite aus sehr deutlich unterstreichen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

   Europa hat als Europäische Wirtschaftsgemeinschaft begonnen. Wir haben sie zu einer politischen Union in einem Staatenverbund – zu mehr aber auch nicht – fortentwickelt. Mit der Aufnahme der Grundrechte-Charta in dieses Vertragswerk verpflichtet sich die Europäische Union im Interesse der Menschen auf das große gemeinsame Wertefundament unserer christlich-abendländischen Kultur.

   Der Verfassungsvertrag ist das erste europäische Vertragswerk, das von allen 25 Mitgliedstaaten gemeinsam gestaltet wurde. Es ist damit ein echtes Bindeglied zwischen den alten und den neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Gleichzeitig ist der Verfassungsvertrag – darauf möchte ich abheben, weil sich das Bundesverfassungsgericht demnächst damit befassen wird – nicht die Verfassung eines neu entstandenen Staates. Wäre er das, wäre er nicht verfassungsgemäß. Das ist er aber nicht. Einige meinen das; ich bin völlig anderer Meinung. Deswegen sage ich das hier deutlich: Die Europäische Union ist kein Staat

(Beifall des Abg. Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU))

und soll es nach dem Willen der Bürger in Europa auch nicht werden.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)

Auch künftig bleibt die Europäische Union ein Staatenverbund. Die Mitgliedstaaten – das ist in diesem Verfassungsvertrag entscheidend verankert – bleiben die „Herren der Verträge“. Das heißt, die nationalen Parlamente entscheiden auch künftig darüber, auf welchen Feldern die Europäische Union tätig werden darf.

   Meine Damen, meine Herren, ich sage ein klares Ja zu diesem Verfassungsvertrag. Auch die überwältigende Mehrheit meiner Partei steht nach einer reiflichen Diskussion und Abwägung zu diesem Verfassungsvertrag. Ich sage aber auch: Es genügt auf Dauer nicht, eine Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat zu haben. Hier stimme ich Ihnen völlig zu. Wir müssen auch die Menschen überzeugen. Dafür reicht es nicht aus, pathetisch an den Idealismus der Menschen, der Bevölkerung, zu appellieren. Wir müssen die konkreten Auswirkungen dieses Vertrages auf die Menschen benennen. Sie sind manchmal gravierend. Wir müssen sie nennen und dann abwägen, ob wir in der Lage sind, das zu akzeptieren oder nicht.

   Wer die Bürger gewinnen will, darf Fragen der Bürger nicht mit pathetischer Geste als kleinlich und detailversessen wegwischen oder gar demjenigen, der darauf hinweist, sagen, das sei billiger Populismus. Nein, meine sehr verehrten Damen und Herren, damit kommen Sie auf die Dauer nicht zu einer größeren Akzeptanz Europas.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

   Inhaltlich wurde mit dem Verfassungsvertrag vieles erreicht: Die EU wird vor allem durch eine mutige, aber auch notwendige Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen handlungsfähiger. Die EU wird bürgernäher und demokratischer; denn die Abstimmung nach Bevölkerungsgröße wird zum Regelfall. Die Kontrollrechte des Europäischen Parlaments werden gestärkt. Die sehr weit und allgemein gefassten Ziele des Vertrages begründen ausdrücklich keine weiteren Handlungskompetenzen der Europäischen Union.

   Mit dem hier bereits angesprochenen Frühwarnsystem und der Subsidiaritätsklage – diese Instrumente sind natürlich schwer verständlich – erhalten die nationalen Parlamente erstmals unmittelbare Rechte im europäischen Meinungsbildungsprozess.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Das Recht der Subsidiaritätsrüge bindet die nationalen Parlamente in den europäischen Gestaltungsprozess ein und mit der Subsidiaritätsklage können nun auch die Parlamente ihre eigenen Rechte bei unzulässigen Eingriffen der Europäischen Union schützen.

   Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sage Ihnen noch einmal, warum ich dies für so bedeutsam halte – darüber haben wir uns oft auseinander gesetzt –: Die Menschen in Deutschland – dies gilt sicherlich auch für die Menschen in anderen Ländern – bekommen viele europäische Entscheidungen etwa über Richtlinien, wenn sie im Rat getroffen worden sind, letzten Endes nicht mit. Oft gibt es über das Pro und Kontra in Bezug auf diese Richtlinien nicht den notwendigen öffentlichen Meinungsstreit. Das entscheidende Problem ist, dass es eine europäische Öffentlichkeit nicht gibt; das Europäische Parlament wird nie ein klassisches Parlament sein. Die deutsche Öffentlichkeit kann daher nur über Bundestag und Bundesrat – im besonderen Maße über den Bundestag – erreicht werden. Hier muss gestritten werden, bevor die Entscheidung getroffen wird, ob einer europäischen Richtlinie zugestimmt oder nicht zugestimmt wird. Dann bekommen wir auch die Verbände, die Medien und die Menschen in diesen Entscheidungsprozess hinein. So, wie es gegenwärtig der Fall ist, gelingt uns dies nicht.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

   Der Verfassungsvertrag eröffnet zudem erstmals auch eine klare Alternative zur Vollmitgliedschaft. Er sieht ausdrücklich vor, Nachbarstaaten ohne Vollmitgliedschaft an die Europäische Union heranzuführen, beispielsweise über eine privilegierte Partnerschaft. Er schafft damit unseres Erachtens das richtige Instrument für die Beziehungen mit der Türkei.

   Meine Damen, meine Herren, der Verfassungsvertrag weist damit im Vergleich zur geltenden Rechtsgrundlage, dem Vertrag von Nizza, erhebliche Fortschritte auf. Die positiven Elemente wurden von vielen entwickelt; ich hebe hier Wolfgang Schäuble und Erwin Teufel hervor. Erwin Teufel hat sich von Anfang an ungeheuer in diesen Konvent eingebracht. Er hat es fast zu seiner Lebensaufgabe gemacht, Fragen der Subsidiarität und der Kompetenzverteilung in die Vertragsdiskussion einzubringen. Ich hätte mir gewünscht, dass vieles von dem, was er eingebracht hat, vom Bundesaußenminister aufgegriffen worden wäre.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Zurufe von der SPD: Oh!)

– Ja, das ist gar keine Frage. Der Bundesaußenminister hat die Debatte im Konvent relativ spät verfolgt. Ein Dreivierteljahr lang war er überhaupt nicht dabei und hat die Arbeit anderen überlassen; das will ich an dieser Stelle auch einmal vermerken.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

   Der Verfassungsvertrag ist ein Kompromiss von 25 Staaten. Kompromiss bedeutet Geben und Nehmen. Ich bin davon überzeugt, dass beim Verfassungsvertrag das Ergebnis stimmt, auch wenn ich in aller Offenheit sage, dass er nicht in allen Punkten unseren Vorstellungen entspricht. Die Grundrechte-Charta ist ein wichtiges Bekenntnis zu unseren Werten; aber es muss auch darauf hingewiesen werden, dass sich viele in diesem Haus einen klaren Gottesbezug – zumindest in der Fassung der polnischen Verfassung – gewünscht hätten.

(Erika Lotz (SPD): Es sind 25!)

Es wäre eine weitaus stärkere Konzentration auf die eigentlichen Kernaufgaben der Europäischen Union notwendig gewesen. Die Europäische Union macht immer noch zu viel Überflüssiges und zu wenig Notwendiges. Es ist ein Unsinn, sich Gedanken zu machen, wie Kellner in Biergärten vor Sonneneinstrahlung geschützt werden können. Also arbeitet man an einer Richtlinie, mit der dann letzten Endes der Wirt verpflichtet wird, entsprechende Schutzmechanismen in einer bestimmten Art und Weise zu installieren. Es ist Unsinn, so etwas über Europa zu lösen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)

   Ähnlich verhält es sich mit der Übertragung neuer Kompetenzen auf die Europäische Union, etwa bei der Daseinsvorsorge. Es ist in der Tat für viele Kommunen ein entscheidender Punkt, die Daseinsvorsorge, den Katastrophenschutz, den Fremdenverkehr oder den Sport plötzlich im europäischen Kompetenzgeflecht zu sehen. Ich halte das für falsch. Immerhin sind die Kompetenzen eng begrenzt. Aber es ist dann immer ein Abwägungsprozess.

   Besonders wir in der CSU haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht. Vielleicht haben wir mehr darüber diskutiert als in anderen Parteien. Wir haben seit Jahren darüber intensiv diskutiert und damit gerungen. Ich sage ausdrücklich: Ich komme nach dieser Abwägung zu einem ganz klaren Ja. Ich werbe natürlich auch für ein ganz klares Ja, für die Zustimmung zu diesem Verfassungsvertrag. Aber ich respektiere auch, wenn einige Kollegen aus den genannten Gründen heute nicht zustimmen können. Meine Überzeugung ist: Zur Lösung der bevorstehenden Herausforderungen ist Europa mit diesem Verfassungsvertrag besser gewappnet als mit dem bestehenden Vertrag von Nizza.

(Beifall bei der CDU/CSU)

   Der Verfassungsvertrag stößt die Tür für eine stärkere Einbindung der nationalen Parlamente auf. Das ist für mich der entscheidende Punkt. Der Bürger, aber auch viele Kolleginnen und Kollegen in diesem Haus fühlen sich von Brüssel bevormundet. Die nationalen Abgeordneten wollen zu Recht gefragt werden, wenn Europa Vorgaben für ihre Mitgliedstaaten macht. Es muss endlich aufhören, denjenigen oder diejenigen, die auf bestimmte europäische Vorgänge innenpolitischer Art hinweisen und Kritik üben, immer gleich mit dem Populismusvorwurf oder als Europagegner zu diffamieren.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)

   Hier in diesem Hause wird oft genug über den richtigen Weg der deutschen Politik gestritten. Aber noch nie ist jemand auf die Idee gekommen, einem Kritiker der Steuerpolitik der Regierung vorzuwerfen, er sei gegen Deutschland. Das ist absoluter Unsinn und deswegen muss man damit aufhören. Die europäische Politik ist keine Außenpolitik mehr, sondern europäische Politik ist klassische Innenpolitik geworden. Deswegen muss hier in diesem Haus und darüber hinaus über europäische Entscheidungen ein intensiverer Streit geführt werden. Wenn wir das nicht schaffen, wird Europa bei aller Pathetik, die man in diesem Zusammenhang aufbringen kann, scheitern.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

   Ich will auf Folgendes hinweisen: Wenn Deutschland bzw. Sie darüber entscheiden würden, ob beispielsweise der Bereitschaftsdienst bei Ärzten als Arbeitszeit angesehen wird, dann würde hier darüber eine lebhafte Diskussion stattfinden. Wenn es aber so kommt, wie es der Europäische Gerichtshof oder das Europäische Parlament haben will, dann bedeutet das für Deutschland die Einstellung von etwa 20 000 bis 30 000 Ärzten oder die Versorgung der Kranken muss an den Krankenhäusern reduziert werden. Über diese Thematik wird in Deutschland nicht diskutiert. Wenn es aber eine Entscheidung der Regierung wäre, würde sie hier diskutiert werden. Es müssen künftig Entscheidungen diskutiert werden, damit die Landräte, die Bürgermeister, die Patienten und die Krankenkassen wissen, was auf sie zukommt, wenn eine solche Entscheidung getroffen wird.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

   Am Ende kommt es wieder zu einer solchen Diskussion wie bei der Antidiskriminierungsrichtlinie. Sie wurde 1996 ähnlich wie die Feinstaub-Richtlinie von 1999 von niemandem zur Kenntnis genommen. Als sie dann aber umgesetzt wurde, gab es Riesenärger. Dieses Parlament muss der Regierung vorher sagen, was seines Erachtens richtig ist. Ich gebe allerdings auch zu – Herr Kollege Fischer, Sie haben völlig Recht –: Das bedeutet natürlich auch eine gewaltige Arbeit, weil von den 900 Richtlinien mindestens 600 im Laufe der nächsten Jahre auf dem Tisch liegen werden. Aber es hilft nichts; denn dazu sind wir und Sie in besonderer Weise da.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

   Lassen Sie mich den „Spiegel“ zitieren, der letzte Woche geschrieben hat: „Das Pathos hat ausgedient.“ Ich bin heute ein bisschen daran erinnert worden. Statt europapolitischer Sonntagsreden erwartet der Bürger bei der Ausarbeitung von Gesetzen in Brüssel eine innenpolitische Diskussion. Darum geht es. Deswegen, so glaube ich, ist das Begleitgesetz, das wir vorgelegt haben, richtig. Ich halte es für eine absolute Notwendigkeit. Ich weiß, dass Sie, Herr Bundeskanzler, anderer Meinung sind. Wir haben oft darüber geredet. Ich halte es für notwendig. Wenn wir die Möglichkeit haben, wird dieser Entwurf Gesetz. Im Moment haben wir nicht die Möglichkeit, dass er Gesetz wird. Ich wundere mich, dass die SPD-Fraktion sich da so einbinden lässt. Ich halte es für notwendig, dass die Bundesregierung Stellungnahmen des Bundestages grundsätzlich für verbindlich erachtet.

(Dr. Angelica Schwall-Düren (SPD): Das ist unser Gesetzentwurf! – Michael Roth (Heringen) (SPD): Das haben wir verfasst!)

Das wäre genau das Recht, das sich der Bundesrat bereits erarbeitet hat. Dort müssen diese Dinge auch berücksichtigt werden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir haben uns angenähert. Aber ich sage Ihnen auch, dass dieser wichtige Fortschritt,

(Michael Roth (Heringen) (SPD): Er hat keine Ahnung von Parlamentarismus!)

dass die Bundesregierung das Parlament unterrichten muss, wenn sie von der Stellungnahme des Parlamentes abweicht, nicht in einer Entschließung abschließend geregelt sein kann. Dazu braucht es eine gesetzlich verbindliche Regelung, wie das auch beim Bundesrat der Fall ist.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)

Ich bedauere es außerordentlich, dass Sie nicht so weit gehen wollen wie die CDU/CSU-Fraktion mit ihrem Gesetzesvorschlag.

   Lassen Sie mich ein Letztes sagen: Herr Müntefering hat Herrn Hintze zitiert, der wiederum andere zitiert hat. Ich glaube, Herr Müntefering, wir müssen über die Frage der Integrationsfähigkeit der Europäischen Union, wenn wir sie als eine politische Union mit weit reichenden außenpolitischen und innenpolitischen Kompetenzen haben wollen, intensiv nachdenken, insbesondere darüber,

(Jörg Tauss (SPD): Aber ehrlich!)

ob die Integrationsfähigkeit der Europäischen Union gegenwärtig durch die Aufnahme von acht osteuropäischen Ländern, die ich durchaus begrüße, weil das die Wiedervereinigung Europas ist, gewährleistet ist. Es ist eine viel größere Schwierigkeit, diese Länder zu integrieren als vielleicht Schweden, Finnland oder Österreich. Da bedurfte es keiner Anpassungskriterien.

(Widerspruch bei der SPD)

   Ich will die heutige Situation in aller Kürze ansprechen. Es hat lange gedauert, bis man die einheitliche Meinung hatte, dass die Arbeitnehmerfreizügigkeit, die ein Wesensmerkmal der Europäischen Union ist, ausnahmsweise für eine Übergangszeit gegenüber den acht osteuropäischen Ländern eingeschränkt werden muss.

(Jörg Tauss (SPD): Sie wollten noch mehr!)

– Ja, ich wollte noch mehr. Ich wollte so viel wie die Österreicher. Die Österreicher haben eine wirklich gute Regelung erreicht. Ich muss Sie fragen: Warum haben Sie das nicht erreicht?

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Dienstleistungsfreiheit ist auch ein wesentliches Gut. Die Dienstleistungsfreiheit hätte genauso für eine Übergangszeit eingeschränkt werden müssen, weil diese Länder einfach andere Strukturen haben. Wenn Polen noch nicht einmal 50 Prozent des Bruttoinlandsprodukts der Europäischen Union erwirtschaftet, die Slowakei 50 Prozent und Ungarn beim Beitritt noch nicht einmal 40 Prozent, dann kann man einen bedingungslosen Wettbewerb der Arbeitnehmer nicht zulassen.

(Widerspruch bei der SPD)

Sie lassen das aber über die Dienstleistungsfreiheit zu. Sie gehört viel mehr eingeschränkt, genauso wie das die Österreicher vorgemacht haben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

   Lassen Sie mich ein Letztes zur Frage der Konsolidierung sagen. Sie kennen unsere unterschiedlichen Meinungen hinsichtlich der Türkei. Ich will das jetzt nicht noch einmal aufbereiten. Wir werden, wenn wir eine neue Regierung haben, alles im Rahmen der legalen Möglichkeiten tun, dass der Beitritt zur Vollmitgliedschaft niemals stattfinden wird.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich sage das ganz deutlich.

(Vorsitz: Vizepräsident Dr. Norbert Lammert)

   Herr Bundeskanzler, Sie hören nicht auf die Opposition und Sie hören nicht auf die überwältigende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger, die einen Beitritt der Türkei als Vollmitglied nicht wollen. Sie sollten dann wenigstens auf Ihren Vorvorgänger hören. Ich will Helmut Schmidt zitieren:

Die EU würde sich mit einer Aufnahme der Türkei und weiterer Staaten ökonomisch und finanziell übernehmen ...

Er fährt fort:

Monnet und Schuman, Adenauer und de Gasperi, Churchill und de Gaulle waren Staatsmänner von ungewöhnlichem Weitblick – keiner von ihnen hat die europäische Integration bis über die kulturellen Grenzen Europas ausdehnen wollen.

Daran sollten wir uns halten, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir sollten diese großen Europäer nicht nur zitieren, wenn es uns passt, sondern wir sollten sie auch dann zitieren, wenn es uns nicht passt.

   Deswegen sage ich Ihnen ganz deutlich: Wir sind daran interessiert, dass die Europäische Union bürgernäher wird, dass sie von den Menschen stärker angenommen wird und der Abwärtstrend bei der Akzeptanz der Europäischen Union in der deutschen Bevölkerung nachlässt. Dazu beizutragen ist mit unsere Aufgabe.

   Ich sage ganz deutlich:

   Erstens. Es gehört zu unserem Beitrag, leidenschaftliche Debatten in diesem Hohen Hause zu führen, bevor auf europäischer Ebene darüber entschieden wird. Damit können wir zu einem Abbau des Demokratiedefizits beitragen und die Situation etwas verbessern.

   Zweitens. Wir brauchen eine Phase der Konsolidierung.

(Dietmar Nietan (SPD): Die brauchen Sie persönlich!)

Deswegen meine ich, man sollte hinsichtlich Serbien und Montenegro relativ zurückhaltend sein. Herr Bundeskanzler, Sie machen den Menschen nur Angst, wenn gesagt wird, ein Beitritt sei morgen oder übermorgen möglich.

   Drittens. Nicht jedes Problem in Europa muss von Europa gelöst werden. Ansonsten führt das zu der Regelungssucht, die Europa gegenwärtig hat.

(Wilhelm Schmidt (Salzgitter) (SPD): Eine merkwürdige Haltung!)

Ich bin der festen Überzeugung, dass der Regelungssucht mit diesem Verfassungsvertrag etwas Einhalt geboten werden kann.

   Deswegen glaube ich, dass wir heute eine Riesenchance haben, Europa ein Stück nach vorne zu bringen. Ich werbe für die Zustimmung.

   Danke schön.

(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU – Beifall bei der FDP)

Vizepräsident Dr. Norbert Lammert:

Zu einer Kurzintervention erhält der Kollege Ströbele, Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.

Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Stoiber, ich gebe Ihnen in einigen Punkten durchaus Recht.

(Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): So weit ist es schon gekommen!)

Aber bei der Diskussion über die Dienstleistungsrichtlinie haben Sie einfach vergessen zu erwähnen, dass es diese Bundesregierung war, die den Prozess in Brüssel gestoppt hat, die verhindert hat, dass die Dienstleistungsrichtlinie jetzt in Deutschland so wirksam wird, wie es ursprünglich vorgesehen war.

   Herr Stoiber, ich gebe Ihnen auch Recht, dass das deutsche Parlament intensiv beteiligt werden muss, und zwar nicht erst dann, wenn der Europäische Rat bereits Rahmenbeschlüsse oder andere Beschlüsse gefasst hat.

(Zurufe von der CDU/CSU: Hört! Hört!)

– Auch wenn Sie jetzt „Hört! Hört!“ rufen, müssen wir uns hier allerdings alle, auch ich mich, selbstkritisch fragen: Warum haben wir die Möglichkeiten, die es in diesem Bereich gibt, bisher nicht ausreichend genutzt? Wieso ist es zu Situationen gekommen wie der, die zur Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht über den EU-Haftbefehl geführt hat?

   Herr Stoiber, Sie haben auch Recht, wenn Sie sagen, dass wir die Diskussion in der Bevölkerung aufnehmen müssen. Wenn es schon keine Volksabstimmung über die EU-Verfassung gibt, müssen wir doch zumindest die Argumente, die Bedenken, die Kritik und die Probleme, die in der Bevölkerung geäußert werden, hier im Deutschen Bundestag diskutieren. Das kann sich aber nicht in der Diskussion über die Fragen erschöpfen, die Sie angesprochen haben: wer wie lange in welchen europäischen Gremien anwesend war oder wer wie über Regelungen beim Einfall von Sonnenlicht in bayerische Biergärten entschieden hat. Wir müssen die tatsächliche, die fundamentale Kritik, die es in Deutschland genauso wie in Frankreich gibt und die außerhalb dieses Parlaments an uns herangetragen wird, aufnehmen und uns intensiv darüber Gedanken machen.

   Wir müssen uns fragen: Was ist an dem Vorwurf dran, dass die europäische Verfassung eine Pflicht zur Aufrüstung auferlegt? Was ist an dem Vorwurf dran, dass die europäische Verfassung die Möglichkeit schafft, internationale Militärinterventionen und -missionen auch ohne UNO-Mandat durchzuführen?

Vizepräsident Dr. Norbert Lammert:

Herr Kollege Ströbele, denken Sie bitte daran, dass sich eine Kurzintervention von einer Regierungserklärung auch durch die deutlich kürzere Redezeit unterscheidet.

(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)

Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Präsident, ein letzter Punkt: Was ist an dem Vorwurf dran, dass die europäische Verfassung eine neoliberale Verfassung sein soll,

(Dr. Wolfgang Gerhardt (FDP): „Verfassen“ Sie sich kurz!)

die die sozialen Rechte, die soziale Bindung des Eigentums und den Sozialstaat nicht ausreichend berücksichtigt und in den Grundrechten verankert hat? Damit sollten wir uns auch hier auseinander setzen, sonst klinken wir uns aus der Diskussion in Frankreich und Deutschland aus. Dann hätten wir dieses Thema auch in der heutigen Debatte nicht ernst genug behandelt.

Vizepräsident Dr. Norbert Lammert:

Zur Erwiderung Herr Ministerpräsident Stoiber.

Dr. Edmund Stoiber, Ministerpräsident (Bayern):

Herr Abgeordneter Ströbele, ich gehe davon aus – um Ihre letzte Frage zu beantworten –, dass Sie den Verfassungsvertrag, dem Sie heute hoffentlich zustimmen werden, sehr sorgfältig gelesen haben. Wenn das der Fall ist, dann beantwortet sich Ihre Frage: Europa wird nicht neoliberal; vielmehr wird Europa ein starkes Sozialmodell darstellen.

   Dass die Verfassung eine Pflicht zur Aufrüstung auferlegt, ist absoluter Unsinn. Dazu werden Sie weder in dem Verfassungsvertrag noch in einer politischen Erklärung irgendeiner Regierung etwas finden. Insofern ist, glaube ich, die Frage sehr leicht zu beantworten.

   Ihre erste Frage hinsichtlich der Dienstleistungen zeigt – mit Verlaub, nehmen Sie es mir nicht übel –, dass das alles sehr kompliziert ist. Sie verwechseln die Dienstleistungsrichtlinie mit der Dienstleistungsfreiheit. Zwischen beidem besteht ein sehr großer Unterschied.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Ich habe nicht die Dienstleistungsrichtlinie, sondern die Dienstleistungsfreiheit angesprochen. Dazu darf ich aber auch Ihnen gegenüber auf Folgendes hinweisen, Herr Abgeordneter Ströbele: Die Bundesregierung wollte – anders als bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit – die Dienstleistungsfreiheit in keiner Weise einschränken. Dass die Dienstleistungsfreiheit mit entsprechenden Auswirkungen für Deutschland in insgesamt drei Bereichen – darunter das Baugewerbe und der Gartenbau – eingeschränkt worden ist, verdanken wir allein der Intervention des österreichischen Bundeskanzlers beim entscheidenden Gipfeltreffen. Ich bin froh, dass wir wenigstens das erreicht haben.

   Ich hätte erwartet, dass die Bundesregierung – wenn sie schon die Arbeitnehmerfreizügigkeit wegen der bestehenden Anpassungsschwierigkeiten richtigerweise einschränkt – dafür eintritt, gleichermaßen die Dienstleistungsfreiheit einzuschränken. Dann wären manche Probleme mit Scheinselbstständigkeit und anderen Formen von Missbrauch in unserem Lande nicht aufgetreten.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Jürgen Koppelin (FDP))

Deswegen meine ich, dass man diesen Vorwurf aufrechterhalten sollte: In den weiteren Verhandlungen muss besser verhandelt werden. Gegenüber den Österreichern, die sich sowieso als die besseren Deutschen empfinden, sollten wir ein bisschen Nachsicht üben und vielleicht auch das übernehmen, was sie besser machen als wir.

   Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)

Vizepräsident Dr. Norbert Lammert:

Das Wort hat nun der Kollege Michael Roth, SPD-Fraktion.

Michael Roth (Heringen) (SPD):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte um Nachsicht, aber ich möchte schnell wieder von den Sonnenschirmen und bayerischen Biergärten wegkommen und stattdessen das Thema behandeln, das uns heute Morgen vereinigt.

(Beifall bei der SPD)

   Vielleicht sollten wir öfter einmal über die historische Dimension Europas sprechen; einige haben das offensichtlich noch nicht richtig verstanden. Sie haben natürlich Recht, Herr Ministerpräsident Stoiber: Man muss der Wirklichkeit ins Auge blicken. Auf der einen Seite freuen wir uns heute über die europäische Verfassung, die uns mit Dankbarkeit erfüllt; auf der anderen Seite müssen wir aber auch zur Kenntnis nehmen, dass die Angst in Europa und vor allem in Deutschland umgeht. Unsere Antwort kann aber nicht darin bestehen, dass wir den Kleinkrämern, den Kleinmütigen und den Ängstlichen Europa überlassen; wir müssen uns vielmehr an die Spitze derjenigen stellen, die aufzuklären versuchen und die etwas Positives mit Europa verbinden. Denn gerade für uns in Deutschland ist das vereinigte Europa alternativlos. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, für Aufklärung zu sorgen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

   Heute ist – wie ich meine, zu Recht – viel über die geschichtlichen Wurzeln der wunderbaren Idee Europa gesprochen worden. Es sind diejenigen genannt worden, die der Generation meiner Großeltern oder Eltern angehören. Ich habe in den vergangenen Wochen viele Schulen besucht und kann feststellen, dass dieses Gefühl der Dankbarkeit auch in meiner Generation und bei den noch Jüngeren vorhanden ist. Sie wissen, dass dieses Europa auf einem Trümmerberg, einem Berg von Millionen Leichen, errichtet wurde und dass wir in Deutschland dafür dankbar sein können, dass dieser Akt der Versöhnung sechs Jahrzehnte lang gelungen ist. Das ist eine Erfolgsgeschichte, auf die wir zu Recht stolz sein können.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

   Altbundespräsident Johannes Rau hat in den vergangenen Tagen gefragt: Haben wir in Deutschland verlernt zu staunen? Haben wir verlernt, darüber zu staunen, dass uns dies gelungen ist, dass Frieden und Freiheit herrschen, wozu die Europäische Union maßgeblich beigetragen hat? Ich glaube nicht, dass die europäische Integration alleine eine Frage der Staatsräson ist. Sie gehört aus meiner Sicht zu unserer nationalen Identität. Deutsche wissen, dass wir gute Europäerinnen und Europäer zu sein haben. Gerade meine Generation weiß das; denn wir haben gelernt, dass Europa grenzenlos ist, dass man in Europa studieren und sich ausbilden lassen kann und dass man Partnerschaften und Freundschaften über nationale Grenzen hinweg pflegen kann.

   Natürlich sind manche Sorgen und Ängste der Bürger berechtigt. Gelegentlich taucht der Vorwurf auf, die Vorherrschaft des Neoliberalismus sei auf der Tagesordnung in Europa ganz oben. Aus meiner Sicht brauchen wir in Europa ein neues Leitbild; denn alleine die Friedensmacht Europa hilft uns nicht dabei, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zu steigern. Deswegen müssen wir den Menschen die Angst nehmen und deutlich machen, dass wir in Europa das Sozialmodell verteidigen und zukunftsfest machen, dass wir soziale und ökologische Standards sichern und dass wir die Menschen schützen. Dieses Europa kann dafür sorgen, dass die Globalisierung sozial, menschlich und fair gelingt. Das schaffen wir allein auf nationalstaatlicher Ebene nicht. Deswegen müssen wir für ein starkes und solidarisches Europa streiten. Das ist unsere gemeinsame Aufgabe. Die europäische Verfassung schafft dafür eine Grundlage.

(Beifall bei der SPD)

   Ich bitte ebenso um Fairness bei der Beurteilung der europäischen Verfassung. Das Wesen Europas ist der Kompromiss. 25 Mitgliedstaaten haben diesen Kompromiss in einem Konvent zustande gebracht. Ich will nur daran erinnern: Bislang ist es uns in der Bundesrepublik Deutschland nicht gelungen, den Föderalismus, die bundesstaatliche Ordnung zu reformieren. Umso dankbarer und respektvoller sollten wir denjenigen gegenüber sein, die das zumindest auf der europäischen Ebene geschafft haben. Parlamentarierinnen und Parlamentarier aus 25, 28 Mitgliedstaaten haben sich zusammengesetzt und ihnen ist ein großer Wurf gelungen, der auf keinem einzigen Politikfeld einen Rückschritt, sondern ausschließlich Fortschritte darstellt. Dies sollten wir den Bürgerinnen und Bürgern verständlich machen.

(Beifall bei der SPD)

   Ich danke deshalb all denjenigen, die dazu beigetragen haben. Sie mögen es nachvollziehen können: Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist dies eine besondere Geschichte, die 1923 mit dem Heidelberger Grundsatzprogramm begonnen hat. Schon damals ist vom Traum der Vereinigten Staaten von Europa geschrieben und gesprochen worden. Deswegen werden wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten uns immer als Sachwalter derjenigen verstehen, die Europa nach vorne bringen wollen.

   Ich will auf den wesentlichen Punkt eingehen, der uns dazu veranlasst hat, auf das Ergebnis stolz zu sein: Die europäische Verfassung orientiert sich nicht allein am Wünschenswerten, sondern vor allem am Machbaren in der Europäischen Union. Die Grundrechte-Charta beinhaltet mehr soziale Grundrechte als unser deutsches Grundgesetz. Das macht deutlich, dass Solidarität in Europa keine Selbstverständlichkeit ist, sondern dass alle EU-Institutionen dazu verpflichtet sind, der sozialen Gerechtigkeit und der Solidarität zu dienen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

   Die europäischen Parlamente, nicht allein das Europäische Parlament, sondern auch unsere nationalen Parlamente, sind gestärkt worden. Wir haben etwas auf den Weg gebracht, wozu wir Sie, Herr Ministerpräsident Stoiber, wahrlich nicht brauchten. Das Begleitgesetz, das die Stärkung des Deutschen Bundestages in Europaangelegenheiten vorsieht, ist in der Mitte des Deutschen Bundestages gestaltet worden, und zwar von Bundestagsabgeordneten aller Fraktionen.

   Wenn Sie schon versuchen, eine Lanze für den Parlamentarismus zu brechen, dann sollten Sie einmal darüber nachdenken, ob nicht auch die Landtage gestärkt werden müssten. Ihnen geht es im Hinblick auf den Föderalismus doch nur darum, dass die Ministerpräsidenten nicht nur im Bundesrat sitzen, sondern am besten am großen europäischen Tisch, um dort mitentscheiden und mitgestalten zu können. Wo sollen denn da unsere Kolleginnen und Kollegen in den Landesparlamenten bleiben?

(Beifall bei der SPD)

   Ich will aber auch deutlich sagen: Wir sollten mit dieser unsäglichen Jammerei endlich aufhören. Man muss nicht bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, um sich erklären zu lassen, dass es im Bereich „Justiz und Inneres“ als dritter Säule der Europäischen Union kein Vertragsverletzungsverfahren gibt. Das kann man sich schon von den Europapolitikerinnen und Europapolitikern aller Fraktionen hervorragend erklären lassen.

(Peter Hintze (CDU/CSU): Das stimmt!)

Dass wir hier nicht nur uns selber blamieren, sondern auch dieses Parlament, ist ein Armutszeugnis. Unser Parlament, der Bundestag, sollte uns so viel wert sein, dass wir hier keine Legenden stricken.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

   Einige selbst ernannte Europapolitiker haben in den vergangenen Wochen gesagt, hier würden parlamentarische Debatten abgewürgt und der Verfassungsentwurf werde einfach so durchgewinkt. Hier wird überhaupt nichts durchgewinkt. Über dieses Projekt wird seit drei Jahren gestritten und wir haben Übereinstimmung in hohem Maße erzielt. Wir haben Arbeitsgruppen eingerichtet. Wir haben im Plenum des Bundestags mehrfach pro Jahr gestritten, wir haben Meinungen und Erfahrungen ausgetauscht. Wir haben mit unseren Konventsdelegierten, Jürgen Meyer und Peter Altmaier, und vielen anderen zusammengesessen. Das, was unsere Konventsdelegierten erarbeitet haben, ist auch unser Erfolg. Darauf können wir stolz sein. Wir sollten das nicht kleinreden.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

   Ich will mich bei allen Fraktionen bedanken, bei Frau Leutheusser-Schnarrenberger, bei Herrn Hintze, bei Herrn Altmaier, bei Rainder Steenblock, bei Günter Gloser und bei Angelica Schwall-Düren. Wir haben gemeinsam dafür gesorgt, dass dieses Parlament stärker wird. Diese neue Härte ist aber kein Blockadeinstrument, sondern verpflichtet uns, die Europagesetzgebung frühzeitiger und umfassender zu begleiten und mit dem Geschrei nicht erst dann anzufangen, wenn es zu spät ist. Wir dürfen die Verantwortung nicht nur bei der Bundesregierung abladen, sondern wir müssen unserer eigenen Verantwortung gerecht werden. Das nimmt uns keiner ab.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

   Ich möchte noch etwas zum Bundesverfassungsgericht sagen – alle blicken etwas nervös in diese Richtung –: Der anerkannte Staatsrechtler Bogdandy hat einen bemerkenswerten Aufsatz geschrieben, in dem er eine Lanze für die Macht der Parlamente in Europa bricht. Er stellt die Frage, ob der Deutsche Bundestag durch die zu engen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in den vergangenen Jahren nicht stärker als durch manche europäische Gesetzgebung beschnitten wurde. Wir sollten auch diese Frage in den Mittelpunkt rücken und die Bösen nicht immer nur in Brüssel vermuten. Auch die innerstaatliche Perspektive ist wichtig: Wo bleibt der Bundestag und welche Vorgaben – zum Teil bis ins Detail – macht uns beispielsweise das Bundesverfassungsgericht?

   Herr Stoiber, Sie haben in den vergangenen Wochen eine Verschnaufpause für Europa gefordert; das sei jetzt alles zu viel; wir hätten in den vergangenen Jahren viel zu viele heiße Eisen angepackt. Ich gebe Ihnen in einem Punkt Recht: Das, was wir seit der Wiedervereinigung Europas und Deutschlands auf den Weg gebracht haben, ist eine ganze Menge.

   Aber ist es nicht faszinierend, was sich auf unserem Kontinent tut? Da wird für Demokratie, für Rechtsstaatlichkeit, für mehr Wohlstand und für mehr Sicherheit gekämpft. Das erstreiten sich Staaten, die noch vor wenigen Jahren diktatorisch regiert wurden. Wollen wir denen wirklich sagen: „Wir haben keine Zeit für euch; wir müssen uns um unsere eigenen Probleme kümmern!“ und die Hände in den Schoß legen? Unsere Hauptaufgabe muss doch sein, denjenigen in Europa zu helfen, die zu diesem Kontinent der Freiheit, der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Sicherheit gehören wollen. Dabei müssen wir uns anstrengen. Wir müssen die Ärmel hochkrempeln, anstatt uns mit uns selbst zu beschäftigen. Alles andere wäre verantwortungslos.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

   Ist es nicht wunderbar, dass diese Europäische Union, über die wir gar nicht mehr mit Freude und Dankbarkeit zu reden in der Lage sind, von außen so fasziniert betrachtet wird? Da sind Menschen, die sich nach dem sehnen, was wir in Jahrzehnten mühsam haben erstreiten müssen. Sie wollen dazugehören. Sie haben auch einen Anspruch darauf, finde ich, dass wir ihnen dabei helfen und dass wir ihnen Perspektiven aufzeigen.

   Herr Stoiber, Sie haben des Weiteren gesagt, die Bundesregierung müsse im Hinblick auf ein mögliches, wenn auch hoffentlich nicht eintretendes Scheitern der europäischen Verfassung endlich einen Plan B vorlegen. Ich erwarte von der Bundesregierung und von allen Bundestagsabgeordneten, dass sie sich überall dort in Europa, wo ein Referendum zu scheitern droht, an die Spitze der Bewegung stellen und helfen; denn es geht nicht nur darum, ob die Franzosen oder die Deutschen scheitern; es geht um uns Europäerinnen und Europäer. Angesichts dessen sollten wir uns anstrengen, jetzt nicht fordern, dass ein Plan B oder mehrere solcher Pläne mit irgendwelchen Krisenszenarien vorgelegt werden, sondern helfen, dass diese europäische Verfassung Wirklichkeit wird.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

   Noch etwas zum Föderalismus, weil der Föderalismus nicht nur eine faszinierende Idee für Deutschland, sondern auch für das Europa ist, wie wir es uns wünschen, wie zumindest ich es mir wünsche. Sie haben mit einigen, aus meiner Sicht übertriebenen Forderungen dazu beigetragen – das sage ich in Richtung mancher Ministerpräsidenten –, dass die Grundlagen des Föderalismus in Deutschland einen dramatischen Vertrauensverlust erlitten haben. Sägen Sie bitte nicht an dem Ast, auf dem Sie selber sitzen!

(Beifall bei der SPD)

   Natürlich bin auch ich darüber enttäuscht, dass in Deutschland eine öffentliche Debatte über dieses große Projekt kaum stattgefunden hat. Sind aber wirklich nur die vermeintlich unwilligen Politikerinnen und Politiker daran schuld? Tragen dafür nicht auch die Medien Verantwortung, die in der Regel überhaupt nicht bzw. wenig berichtet haben? Meine persönliche Auffassung dazu ist: Bei all den Risiken, die damit verbunden sind – ein Referendum hätte uns zumindest dazu gezwungen, eine Debatte zu führen.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP)

   Auch nach diesem Tag sollten wir diese Debatte nicht den Nationalisten, den hinlänglich bekannten Europagegnern und Globalisierungsgegnern überlassen, die mit falschen Argumenten die Ängste der Menschen schüren. Ich habe manchmal das Gefühl, dass es auch hier Menschen gibt, die diese Ängste schüren, die den Vorwurf des Populismus zwar immer sehr weit von sich weisen, aber die sich doch in Populismus ergehen. Das finde ich schade. Da sollte man dann schon ehrlich sein.

(Beifall bei der SPD)

   Wenn diese EU-Verfassung scheitert, sind viele in Frankreich oder auch in Deutschland darüber traurig. Die ersten Champagnerflaschen werden, glaube ich, geöffnet bei Monsieur Le Pen, bei den Rechtsextremisten, bei denjenigen in Großbritannien, die von diesem Projekt noch nie viel gehalten haben. Vielleicht wird sich auch der eine oder andere in den Vereinigten Staaten von Amerika die Hände reiben und sagen: Die kommen mit ihrer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik doch nicht so weit, wie sie es immer wieder eingefordert haben.

   Deswegen: Bescheidenheit ist angesagt. Die europäische Verfassung ist keine Eier legende Wollmilchsau, die auch noch auf alle drängenden Fragen eine ausreichende Antwort hat. Sie gibt uns hier im Deutschen Bundestag aber Gelegenheit, diese Antworten zu finden. Wer für ein demokratischeres und solidarischeres Europa eintritt, der muss heute für diese Verfassung stimmen und sich in den nächsten Wochen in die Gruppe derjenigen einreihen, die auch in den anderen Mitgliedstaaten dazu beitragen, dass dieses großartige Verfassungsprojekt gelingt.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Dr. Norbert Lammert:

Zu einer Kurzintervention erteile ich dem Kollegen Gerd Müller, CDU/CSU-Fraktion, das Wort.

(Jörg Tauss (SPD): Ach, der Chefpopulist!)

Dr. Gerd Müller (CDU/CSU):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich gebe dem Kollegen Roth Recht. Ich habe die Rede von Herrn Bundeskanzler Schröder nachgelesen – ich habe sie mir angehört und konnte es kaum glauben – und muss angesichts des Gegenstands der heutigen Debatte – wir debattieren über die Verabschiedung der europäischen Verfassung – sagen, dass ich eine solch inhaltslose und perspektivlose Rede vom deutschen Bundeskanzler eigentlich nicht erwartet hätte.

(Widerspruch bei der SPD)

   Meine Damen und Herren, ich hätte mir wirklich gewünscht, dass wir alle diese europapolitische Debatte zu einer großen Stunde des deutschen Parlamentarismus machen. Sie aber, Herr Müntefering, haben eben die Fliesenleger in die Debatte eingeführt.

(Widerspruch bei der SPD – Wilhelm Schmidt (Salzgitter) (SPD): Frau Merkel war das!)

Es geht bei der europäischen Verfassung schließlich um ein Projekt, das in der Perspektive der nächsten zehn Jahre das deutsche Grundgesetz ablösen wird.

(Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

   Ich habe in der Kurzintervention die Möglichkeit, auf ein paar Punkte einzugehen. Einer der Hauptpunkte ist – der Außenminister nimmt an der Debatte überhaupt nicht mehr teil –, dass dieser Verfassungsvertrag aus deutscher Sicht ausgesprochen schlecht verhandelt wurde. Wir übertragen substanzielle Rechte in 20 weiteren Politikbereichen auf Brüssel und höhlen die Rechte des Deutschen Bundestages ein Stück weit aus.

(Wilhelm Schmidt (Salzgitter) (SPD): Sie haben wohl keine Redezeit bekommen, oder was?)

Dies kommt deshalb einer Entparlamentarisierung gleich, weil nicht das Europäische Parlament diese Rechte erhält,

(Wilhelm Schmidt (Salzgitter) (SPD): Das ist keine Kurzintervention!)

sondern wir die Rechtsetzung auf die Bürokratie und die Exekutive übertragen und den Parlamenten nicht einmal ein Gesetzesinitiativrecht geben. Wenn es um europäische Rechtsetzung geht, können in Brüssel Gesetze nicht aus dem Parlament heraus entwickelt werden. Das ist ein großes Manko.

   Meine Damen und Herren, der Deutsche Bundestag und die Landtage geben substanzielle Rechte auf. Deshalb haben CDU und CSU das Mitwirkungsgesetz zur Stärkung der Rolle des Deutschen Bundestages eingebracht. Mit diesem Mitwirkungsgesetz hätten wir europäische Rechtsetzung wieder in die Parlamente zurückgeholt und Gesetze hier legitimiert. Durch einen Parlamentsvorbehalt, durch Debatten und Entscheidungen des Deutschen Bundestages hätten wir dazu beigetragen, dass mehr Legitimation geschaffen und wieder eine Brücke zum Bürger gebaut wird. Wenn Sie, meine Damen und Herren, so feixen, wie es Herr Müntefering in seiner Rede getan hat,

(Wilhelm Schmidt (Salzgitter) (SPD): Nun reicht es!)

dann können Sie doch nicht im Ernst glauben – das ist sehr bedauerlich für das Projekt Europa –, dass Sie die Bürgerinnen und Bürger mitnehmen. Ich glaube das nicht. Ich bedauere es sehr, dass wir ebenso wie auf ein Referendum auch auf eine breit angelegte Debatte verzichtet haben.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP)

Vizepräsident Dr. Norbert Lammert:

Herr Kollege Müller, Sie müssen bitte zum Schluss kommen.

Dr. Gerd Müller (CDU/CSU):

Ich komme zum Schluss. – Es hätte uns gut getan, wenn wir in den Fraktionen und im Deutschen Bundestag versucht hätten, einen breiten und offenen Dialog mit der Bevölkerung aufzunehmen und zu führen.

   Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Wilhelm Schmidt (Salzgitter) (SPD): Da müssen Sie wirklich was verpasst haben! Das ist Ihre Schuld!)

Vizepräsident Dr. Norbert Lammert:

Ich erteile das Wort der Kollegin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger für die FDP-Fraktion.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP):

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin ja begeistert und überrascht davon, wie sich jetzt, wo es zu spät ist, immer mehr Kolleginnen und Kollegen für ein Referendum über die europäische Verfassung aussprechen.

(Beifall bei der FDP sowie des Abg. Peter Dreßen (SPD))

Sie hatten hier mehrere Gelegenheiten, über einen Gesetzentwurf abzustimmen, mit dem das ermöglicht worden wäre.

(Zuruf von der SPD: Nein, ihr!)

Sie haben mit ganz wenigen Ausnahmen – Herr Müller, ich nehme Sie aus – das abgelehnt, und zwar unisono. Wenn Sie sich heute hier hinstellen und sagen, Sie wollten ein Volksreferendum, dann ist das einfach unehrlich und heuchlerisch.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU und den Abg. Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos) und Petra Pau (fraktionslos))

   Ich finde es auch bemerkenswert, dass über die fehlende parlamentarische Beratung geklagt wird. Neunmal haben wir hier im Plenum des Bundestages über die europäische Verfassung diskutiert.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben im Europaausschuss zweieinhalb Jahre lang intensiv den gesamten Prozess gestaltend begleitend. Das heißt, es gab viele Möglichkeiten und Gelegenheiten, sich einzubringen. Wir haben noch nie bei einem Prozess der Beratung und der Weiterentwicklung der europäischen Verträge so wie bei diesem die Parlamentarierinnen und Parlamentarier einbezogen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

Von daher ist es vordergründig und falsch, wenn Sie dem entgegenstehende, falsche Botschaften von dieser Debatte des Deutschen Bundestages aussenden.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

   Es muss auch ehrlicherweise gesagt werden, dass der Bundestag selbst – das sollten wir sehr selbstkritisch sagen – die bestehenden Rechte, auch die sich aus unserem Grundgesetz ergebenden Rechte nach Art. 23, viel zu wenig genutzt hat

(Dr. Wolfgang Gerhardt (FDP): Richtig!)

und viele leider gar nicht wissen, dass es sie gibt.

Das finde ich erschütternd. Wenn hier beklagt wird, dass man sich nicht im Rahmen eines europäischen Gesetzgebungsverfahrens einbringen könne, zeigt das, dass noch nicht einmal Kenntnis über das Grundgesetz vorhanden ist. Dann kann ich natürlich auch nicht erwarten, dass Kenntnis über Grundzüge des europäischen Verfassungsvertrages vorhanden ist, den wir den Bürgerinnen und Bürgern zu erklären haben. Da kann ich nur froh sein, wenn diejenigen, die sich hier mit solchem Nichtwissen äußern, nicht die sind, die ihn den Bürgerinnen und Bürgern erklären. Überlassen Sie das uns, die mit Herzblut hinter dieser Verfassung stehen, weil es keine Alternative dazu gibt!

(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

   Denn was wäre die Alternative? Die Alternative wäre, dass wir uns wieder auf Binnenmarkt und Wettbewerb reduzieren. Binnenmarkt und Wettbewerb sind wichtig; aber das ist doch längst nicht alles. Wenn wir die Grundrechte-Charta nicht bekommen, nehmen wir den Bürgerinnen und Bürgern etwas, was ihre Rechte stärken würde. Außerdem würde das dazu führen, dass wir im Bereich der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik kein stärkeres, handlungsfähiges Europa bekommen, das wir aber dringend brauchen; denn es muss ein Gleichgewicht hergestellt werden. Es gibt die Vereinigten Staaten von Amerika als eine handlungsfähige Macht, als eine Weltmacht. Da muss doch Europa stark werden – nicht gegen Amerika; aber Europa muss seine eigenen Aufgaben bei sich selbst und in seiner Nachbarschaft wahrnehmen können,

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

natürlich immer vor dem Hintergrund der internationalen Einbettung, des Multilateralismus, den wir wollen, und auf der Grundlage der Charta der Vereinten Nationen.

   Von daher warne ich davor, hier mit kurzen Schlagworten ein falsches Licht auf die Inhalte der europäischen Verfassung zu werfen. Dort ist keine Pflicht zur Aufrüstung und Beteiligung an Kriegen enthalten. Im Gegenteil, die Krisenprävention mit eigenen Möglichkeiten soll endlich gestärkt und verbessert werden. Das halte ich für überfällig und dringend notwendig.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

   Ein letztes Wort, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Ich möchte noch einmal betonen, dass es dank der Nachhaltigkeit der FDP gelungen ist, ein Fraktionsklagerecht zur Durchführung der Subsidiaritätskontrolle einzuführen. Viele hier waren zu Beginn der Debatte nicht so sehr davon begeistert. Ich denke, es ist gut, dass wir uns jetzt, am Ende der Beratungen, im Begleitgesetz gemeinsam darauf verständigt haben, dass eine Fraktion als Minderheit geltend machen kann, dass die Subsidiarität verletzt worden ist. Denn wie sieht die Realität aus? Sie sieht so aus, dass Koalitionsfraktionen im Zweifel doch wohl kaum klagen werden, wenn ihre Regierungsvertreter im Rat einem Vorhaben zugestimmt haben, das die Subsidiarität nach Auffassung einer Fraktion im Bundestag verletzt. Deshalb ist es wichtig, dass es diese Möglichkeit gibt, von der natürlich verantwortungsbewusst und nicht aus euroskeptischen Gründen, sondern im Sinne einer Stärkung der Rechte des Parlamentes Gebrauch gemacht werden soll.

   Recht herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vizepräsident Dr. Norbert Lammert:

Das Wort hat nun der Kollege Rainder Steenblock, Bündnis 90/Die Grünen.

Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Diese Woche ist eine wahrhaft historische Woche, eine bewegende Woche für Deutschland gewesen und der heutige Tag ist ein guter Tag für Deutschland; denn die Verfassung für Europa, die wir heute mit großer Mehrheit verabschieden werden, ist ein Meilenstein auch für unser Land. Ich bin sehr froh darüber, dass wir dem Verfassungsvertrag hier im Deutschen Bundestag mit so überwältigender Mehrheit zustimmen. Es ist auch aus unserer historischen Verantwortung ein hervorragendes Signal, dass keine politische Kraft im Deutschen Bundestag, wie zum Teil in anderen Ländern, versucht hat, das Thema des Verfassungsvertrages für innenpolitische Zwecke zu instrumentalisieren. Das ist ein ausgesprochen positiver Vorgang, auf den wir alle stolz sein können und für den ich mich bei allen Fraktionen bedanken möchte.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Aber auf der anderen Seite ist es auch so, dass die Mehrheit, die sich heute im Bundestag darstellen wird, keine Eins-zu-eins-Entsprechung in der deutschen Bevölkerung hat. Ich glaube, dass wir alle aufgrund unserer Verantwortung für die europäische Zukunft aufgerufen sind, den Menschen in Deutschland sehr genau zu erklären, warum diese Verfassung für Europa alternativlos ist. Ich möchte dazu gerne ein paar Stichworte nennen.

   Diese Verfassung – das ist für mich einer der zentralen Kernpunkte – macht Europa demokratischer. Wer zu dieser Verfassung Nein sagt, der sagt auch Nein zu einem demokratischer werdenden Europa, der sagt Nein zu mehr Beteiligungsrechten des Europäischen Parlaments und zu mehr Transparenz. Wer zu dieser Verfassung Nein sagt, der sagt auch Nein zu einem handlungsfähigeren Europa. Was wir aber brauchen und wollen, ist ein Europa, das die Entscheidungen schnell und transparent treffen kann. Die Abstimmungsmechanismen, die wir schaffen, machen dieses Europa handlungsfähiger.

   Auch das muss deutlich werden: Wer Nein zu dieser Verfassung sagt, der sagt auch Nein zum Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Wer Nein zu dieser Verfassung sagt, der sagt auch Nein dazu, dass die Europäische Grundrechte-Charta für alle Bürgerinnen und Bürger Europas rechtsverbindlich wird, und der beraubt sich einer guten Grundlage für die Wahrung und Durchsetzung der unveräußerlichen Menschenrechte und der individuellen Bürgerrechte. Ich kann für meine Fraktion feststellen: Wir sagen Ja zu Europa, weil wir, was den Schutz der Grundrechte und der Menschenrechte angeht, diese Verfassung für einen großen Fortschritt halten.

   Ich möchte in diesem Zusammenhang dankbar an den Kollegen Wolfgang Ullmann erinnern, der als Mitglied des Europäischen Parlaments für die Entwicklung der Europäischen Grundrechte-Charta Hervorragendes geleistet hat.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

   Wer Nein zu dieser Verfassung sagt, sagt auch Nein zu einem sozialeren Europa. Denn in dieser Verfassung wird zum ersten Mal die Wirtschaft Europas als soziale Marktwirtschaft und nicht als freie Marktwirtschaft definiert. Auch das ist ein großer Fortschritt. In der Europäischen Union werden jetzt sozialere Ziele angestrebt. Wir sollten nicht dem plumpen Populismus einiger Leute auf den Leim gehen, die uns einreden wollen, dass mit dieser Verfassung Europa unsozialer und kälter wird. Diese Verfassung bietet die Grundlage dafür, dass das europäische Gesellschaftsmodell ein soziales Modell ist, das sich fortentwickelt, blüht, wächst und gedeiht. Diese Chance haben wir. Aber wir müssen sie wahrnehmen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

   Auch die friedenspolitische Dimension ist in der öffentlichen Debatte häufiger angesprochen worden. Wer Nein zu dieser Verfassung sagt, der sagt auch Nein dazu, dass zivile und militärische Fähigkeiten, die für die Konfliktlösung eingesetzt werden können, zum ersten Mal in einer Verfassung nebeneinander gestellt werden. Wer Nein dazu sagt, der will anscheinend nicht die zivilen Fähigkeiten zur Konfliktbewältigung einsetzen, die uns diese Verfassung an die Hand gibt. Daher ist es wichtig, dass wir zu dieser Verfassung Ja sagen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

   Ich möchte noch ein zentrales Ziel dieser Verfassung deutlich machen. In der Verfassung wird als Ziel formuliert:

Sie leistet einen Beitrag zu Frieden, Sicherheit, globaler nachhaltiger Entwicklung, Solidarität ... unter den Völkern, zu freiem und gerechtem Handel, zur Beseitigung der Armut und zum Schutz der Menschenrechte ...

Ich glaube, eine so progressive nationalstaatliche Verfassung muss erst noch geschrieben werden. Deshalb sind wir für diese Verfassung.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Da wir für diese Verfassung sind – das haben heute alle Redner deutlich gemacht –, haben wir allerdings auch die Verantwortung, das Bild von Europa, das in der Öffentlichkeit gezeichnet wird, mit Leben zu erfüllen. Auch das ist etwas, was mir in dieser Debatte gefehlt hat – auch in Ihrer Rede, lieber Herr Kollege Stoiber, obwohl ich ansonsten vielen Teilen Ihrer Rede zustimme. Ich glaube, wir haben die Verantwortung, die Ängste in der Bevölkerung aufzunehmen. Aber wir haben auch die Verantwortung, nicht zusätzlich Ängste zu schüren, sondern real und rational über die Herausforderung zu diskutieren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Die Erweiterung der EU, die wir alle hier im letzten Jahr gefeiert haben und über die wir uns gefreut haben, darf nicht als Instrument genutzt werden, um Ängste in der Bevölkerung zu schüren.

   Denn wir müssen uns immer klar machen: Was ist denn die Alternative dazu? Was wäre denn, wenn Polen heute nicht in der EU wäre, oder was wäre, wenn Bulgarien und Rumänien keine Beitrittsperspektive hätten? Was würde das ökonomisch bedeuten, wenn diese Länder nicht nach den Spielregeln der Europäischen Union verfasst wären? Es mag sich jeder, der an Wettbewerbsgleichheit interessiert ist, vorstellen, was es bedeuten würde, wenn wir an unseren Ostgrenzen Länder hätten, die nach völlig anderen ökonomischen, sozialen, ökologischen und demokratischen Spielregeln funktionieren würden. Wir haben sozial, demokratisch, aber auch ökonomisch und natürlich ökologisch ein eigenes Interesse daran, dass die Erweiterung der Europäischen Union voranschreitet und die Spielregeln, die wir wollen, auch in diesen Ländern greifen. Deshalb sollte man keine Ängste vor der Erweiterung schüren, sondern realistische Mechanismen einbauen.

   Das hat diese Bundesregierung in der Frage der Dienstleistungsfreiheit getan. Deshalb ist Ihr Hinweis auf die Dienstleistungsfreiheit völlig falsch, weil die Bundesregierung hier ihrer Verantwortung nachgekommen ist und Übergangsregelungen eingeführt hat, die sich vernünftig realisieren lassen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

   Der zweite Teil dieser Diskussion umfasst die Debatte um unsere nationale Verantwortung im Deutschen Bundestag. Dazu ist von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern vieles gesagt worden. Der Hinweis ist richtig, dass der Deutsche Bundestag durch die europäische Verfassung und die Subsidiaritätsklage bzw. Subsidiaritätsrüge, wie sie vorgesehen ist, eine deutlich größere Verantwortung bekommt. Wir können jetzt – ob zu Recht oder nicht – nicht mehr mit dem Finger nach Brüssel zeigen und sagen: Was die da alles für einen Unsinn, für komplizierte Regelungen, für überflüssigen Quatsch realisieren! Vielmehr sind wir selber in unserem nationalen Parlament jetzt ein Stück weit mehr verantwortlich. Das ist ein Riesenfortschritt; aber das ist auch eine riesige Verantwortung, die wir damit tragen.

   Ich glaube, dass wir dieser Verantwortung mit den Strukturen, so wie wir sie bisher haben, nicht gerecht werden können. Wir brauchen in diesem Hohen Hause andere, zusätzliche Arbeitsstrukturen. In dem vorliegenden Entschließungsantrag ist auf eine Fragestunde zu Themen europäischer Politik hingewiesen worden. Auch die Arbeit in den Fachausschüssen muss sich sehr viel stärker an dem, was in Brüssel tatsächlich zur Entscheidung ansteht, orientieren. Wir sollten nicht nur europäische Beschlüsse der Vergangenheit zur Kenntnis nehmen, sondern selber in einem sehr viel umfangreicheren Maße unsere Initiativrechte nutzen, um uns in die Entscheidungsstrukturen auf der Brüsseler Ebene einzuklinken, und nicht mit Debatten nachklappen, wie sie jetzt zum Teil über die Verfassung geführt werden. Ich verstehe überhaupt nicht, dass keiner gewusst haben will, worum es eigentlich geht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Über diese Verfassung ist so breit wie über kein anderes Projekt diskutiert worden ist.

   Lassen Sie uns deshalb die Verantwortung annehmen, die wir in unserem Parlament haben! Lassen Sie uns die Arbeit in den Ausschüssen ernsthaft umstrukturieren! Lassen Sie uns eine neue Fragestunde beschließen, um hier im Parlament über europäische Themen zu debattieren! Dann werden wir mit Sicherheit einen großen Schritt vorankommen.

   Jacques Delors hat einmal gesagt: “Europa ist nur einer wirklichen Gefahr ausgesetzt: der Gefahr des Stillstandes.“ Wenn wir das, was heute zur Entscheidung ansteht, nicht realisieren würden, dann würden wir uns dieser Gefahr tatsächlich aussetzen. Diese Verfassung nicht anzunehmen, die Umsetzung in nationales Recht nicht zu realisieren wäre nicht nur ein großer Fehler, sondern für den Deutschen Bundestag auch historisch verantwortungslos. Dazu wird es nicht kommen.

   Robert Schuman hat in seiner historischen Erklärung vom 9. Mai 1950 gesagt:

Europa läßt sich nicht mit einem Schlage herstellen und auch nicht durch eine einfache Zusammenfassung: Es wird durch konkrete Tatsachen entstehen, ...

Die Tatsachen, die wir heute schaffen, sind im Sinne von Robert Schumans europäischem Traum ein ganz großer Schritt, konkret nach vorne zu kommen und unserer Verantwortung gegenüber den Menschen in Europa gerecht zu werden, insbesondere unserer Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland.

   Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Vizepräsident Dr. Norbert Lammert:

Ich erteile das Wort der Kollegin Dr. Gesine Lötzsch.

Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos):

Herr Präsident! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin Abgeordnete der PDS.

   Wenn ich Sie heute fragen würde, wie der erste Satz der Verfassung für Europa lautet, könnten – da bin ich mir sicher – die meisten von Ihnen das nicht sagen. Eigentlich müssen Sie diesen Satz auch nicht kennen; denn er ist bürokratisch, nichtssagend und falsch. Er lautet:

Geleitet von dem Willen der Bürgerinnen und Bürger und der Staaten Europas, ihre Zukunft gemeinsam zu gestalten, begründet diese Verfassung die Europäische Union, der die Mitgliedstaaten Zuständigkeiten zur Verwirklichung ihrer gemeinsamen Ziele übertragen.

Dieser Satz ist falsch, weil der Wille der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land überhaupt nicht gefragt ist.

(Beifall der Abg. Petra Pau (fraktionslos))

Nur durch eine Volksabstimmung könnte man diesen Satz und die ganze Verfassung legitimieren.

   Meine Damen und Herren, Sie stimmen heute im Bundestag über die Verfassung Europas ab, die Sie teilweise nicht kennen und die Sie auf keinen Fall in ihrer Wirkungsmacht einschätzen können. Dazu war die Zeit zu kurz. Viele haben sich auch nicht ausreichend damit beschäftigt.

   Ich finde, das ist ein sehr schlechter Start für eine Verfassung, die das Zusammenleben der Europäer auf Jahrzehnte bestimmen soll. Sie verweigern sich einem Volksentscheid zur EU-Verfassung und wollten doch einmal mehr Demokratie wagen. Sie wollen still und heimlich, an den Bürgern vorbei, die Verfassung durch Bundestag und Bundesrat winken. Heute werden Sie eine Mehrheit für die Verfassung bekommen; doch das ist ein Pyrrhussieg. Sie tun damit Europa und den Europäern keinen Gefallen. Sie verkennen nämlich, dass Identifikation mit Europa nur entstehen kann, wenn sich die Menschen mit Europa auseinander setzen, über Europa diskutieren und leidenschaftlich streiten, wie wir es jetzt in Frankreich erleben.

(Beifall der Abg. Petra Pau (fraktionslos))

   Doch warum sollen sich die Bürger unseres Landes mit der Verfassung auseinander setzen, wenn ihre Meinung gar nicht gefragt ist? Ich frage all diejenigen, die heute von ihren Reisen nach Frankreich und ihrem Einsatz dort berichtet haben: Warum haben Sie sich nicht mit gleichem Einsatz für einen Volksentscheid in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt?

(Beifall der Abg. Petra Pau (fraktionslos))

   Diejenigen Europäer, die sich gegen die europäische Verfassung aussprechen, als Europagegner zu disqualifizieren ist böswillig und dumm. Laurent Fabius, ehemaliger französischer Premier, sagte gegenüber dem französischen Fernsehen, dass es Millionen Franzosen gebe, die wie er überzeugte Europäer seien, aber mit Nein stimmen wollen, einfach deshalb, weil sie ein unabhängiges und soziales Europa wollen.

   Die PDS hat vor allem drei gute Gründe, die Verfassung abzulehnen: Erstens. Die Verfassung ist nicht durch eine Volksabstimmung legitimiert. Zweitens. Die Verfassung setzt auf militärische Stärke, auf Aufrüstung und weltweite militärische Konfliktlösungen.

(Wilhelm Schmidt (Salzgitter) (SPD): Quatsch!)

Drittens. Die Verfassung setzt auf freien Markt – nicht auf soziale Marktwirtschaft –, freien Geldverkehr und freie Konkurrenz.

   Wir wissen, dass Wettrüsten und militärische Konfliktlösungen in Europa nie funktioniert haben.

(Beifall der Abg. Petra Pau (fraktionslos))

Unsere Erfahrungen zeigen im Gegenteil, dass Europa unter dieser Logik in den letzten tausend Jahren nur gelitten hat. Wir wollen dieser Logik nicht länger folgen.

   Es geht aber nicht nur um den äußeren Frieden, sondern auch um den inneren. Der Verfassungsentwurf setzt auf eine, wie es dort heißt, „offene Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“. Hat die Europäische Union zusammen mit der Bundesregierung schon in den letzten Jahren alles getan, um – ich zitiere Herrn Müntefering – „Heuschrecken“ Tür und Tor zu öffnen, so wird mit der vorliegenden Verfassung diesen „Heuschrecken“ neue Nahrung gegeben.

   Im Entwurf der Verfassung für Europa gibt es selbstverständlich Aussagen und Passagen, die wir unterstützen, die sinnvoll sind, die eine wirkliche Verbesserung darstellen würden. Doch die Ablehnungsgründe wiegen um ein Vielfaches schwerer. Einer Verfassung, die in diesen drei entscheidenden Punkten hinter den Erwartungen der Bürger zurückbleibt, kann nicht Grundlage eines zukunftsgerichteten Europas sein.

(Beifall der Abg. Petra Pau (fraktionslos))

   Ich bin mir sicher, dass die meisten Bürgerinnen und Bürger in unserem Land wissen, dass das Grundgesetz der Bundesrepublik mit dem Satz beginnt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Das ist ein kräftiger und wirkungsvoller Satz, tausendmal besser als der erste Satz der europäischen Verfassung. Jeder von Ihnen, meine Damen und Herren, der noch zum Bücherlesen kommt, weiß, dass der erste Satz eines Buches sehr viel über das ganze Buch sagen kann. So ist es auch bei dieser Verfassung.

    Wir als PDS werden heute aus den genannten Gründen gegen diese Verfassung stimmen.

   Vielen Dank.

(Beifall der Abg. Petra Pau (fraktionslos))

Vizepräsident Dr. Norbert Lammert:

Ich erteile dem Kollegen Martin Hohmann das Wort. – Wenn er nicht da ist, kann er nur schwer reden.

   Dann erteile ich dem Kollegen Dietmar Nietan für die SPD-Fraktion das Wort.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Dietmar Nietan (SPD):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat muss man über Europa streiten. Es muss auch möglich sein, über die europäische Verfassung sehr hart miteinander zu ringen und zu streiten; denn sie ist nicht irgendetwas, sondern eine Verfassung, die zum Wohle der Menschen Weichen stellen soll.

   Erlauben Sie mir diese etwas zugespitzte Bemerkung: Ich habe den Eindruck, dass viele – ich sage ausdrücklich: nicht alle – Kritikerinnen und Kritiker dieser Verfassung dem Kleinmut verfallen sind.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Denjenigen, der ernsthaft behauptet, dieser Entwurf eines Verfassungsvertrags, der eine Grundrechte-Charta – die übrigens mit dem Satz anfängt, dass die Würde des Menschen unantastbar ist – und auch einen expliziten Hinweis auf die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern enthält, sei das Einfallstor des weltweit operierenden Kapitalismus, frage ich: Wo war er, als der Vertrag von Nizza verabschiedet wurde? Damals hätten all die Menschen, die das behaupten, durch unser Land und durch ganz Europa Demonstrationszüge organisieren müssen; denn der Verfassungsentwurf, der uns jetzt vorliegt, ist zehn- oder zwanzigmal besser als der Vertrag von Nizza. Wo waren all diese Kritiker damals?

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

   Ich erlaube mir – auch wenn er jetzt nicht mehr auf seinem Platz sitzt –, Folgendes zu sagen: Eine besondere Art des Kleinmuts hat der bayerische Ministerpräsident demonstriert. Ich muss sagen, es ist schon eine Kunst, sich mit so viel Wehleidigkeit und Missgunst für diese Verfassung auszusprechen. Ich habe die ganze Zeit, als ich gehört habe, wie er genörgelt und gekrittelt hat, gedacht, dieser Mann sei gegen die Verfassung.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Dr. Peter Ramsauer (CDU/CSU): Dann haben Sie aber nicht aufgepasst!)

   Wenn Herr Stoiber seine Sorge um die Fähigkeit der Europäischen Union, neue Mitgliedstaaten aufzunehmen, ernst meint – dieses Problem wird zu Recht angesprochen –, dann frage ich mich in der Tat, warum er heute, wenn wir mit der EU-Verfassung einen weiteren Schritt unternehmen wollen, um die Aufnahmefähigkeit der EU sicherzustellen, erklärt, dass er mit der Tradition von Adenauer bis Kohl bricht, die der Türkei immer eine Perspektive geboten haben. Sein Ziel ist wohl, bis an sein Lebensende – koste es, was es wolle – zu verhindern, dass die Türkei der EU beitritt. Das war wahrlich nicht europäisch, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Wilhelm Schmidt (Salzgitter) (SPD): Und entlarvend!)

   Ich möchte darauf eingehen, dass gesagt wird, die EU-Verfassung sei militaristisch; denn ich glaube, sie ist das Gegenteil. Das möchte ich in einigen Punkten erläutern. Ich halte es für sehr wichtig, dass wir mit dieser Verfassung die Grundlage für eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik schaffen, die Grundlage, um noch viel mehr zu tun, als wir bereits bisher auf dem Weg hin zu einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik erreicht haben.

   Ich will nur darauf hinweisen: In Art. I-41 des Verfassungsentwurfs wird ausdrücklich unterstrichen, dass Friedenssicherung, Konfliktverhütung und die Stärkung der internationalen Sicherheit in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Charta der VN die Leitlinien für die europäische Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik sein sollen. Ich finde, das sind deutliche Worte. Wer das als Militarisierung bezeichnet, der scheint diese Verfassung nach dem Motto zu lesen: Ich lese nur das, was ich lesen will, und nehme nur das zur Kenntnis, was ich hören und sehen will. Wer so verfährt, nimmt allerdings nicht die Realität zur Kenntnis.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

   Ich glaube, dass diese Verantwortung für eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik auch deshalb so wichtig für uns ist, weil die Menschen in der ganzen Welt auf das europäische Modell schauen. Ich finde, die Worte, die der Bundeskanzler gesagt hat, sind richtig: Wir müssen dankbar sein für die europäische Einigung, die uns so weit gebracht hat, die dafür gesorgt hat, dass es in Europa keine Kriege mehr gegeben hat und dass sich niemand mehr vorstellen kann, dass die Staaten, die jetzt Mitglied in der Europäischen Union sind, jemals wieder Krieg gegeneinander führen werden.

   Aber wenn dem so ist, brauchen wir nicht nur Dankbarkeit, wir müssen uns auch verantwortlich zeigen für das, was in der Welt geschieht. Dann darf man nicht wegsehen, dann brauchen wir zivile und – ich betone das – auch militärische Fähigkeiten, zur Not denjenigen, die Menschenrechte missachten, die Völkermord begehen, in den Arm zu fallen. Wer davor die Augen verschließt und glaubt, alles nur zivil regeln zu können, lässt die Menschen, die von Unrecht und Verfolgung bedroht sind, im Stich. Das wollen wir jedenfalls nicht.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

   Ich möchte an dieser Stelle auch sagen, dass mich die Kritik von ganz links außen an dem so genannten Militarismus schon etwas wundert, wenn ich mir einmal vorstelle, dass die gleichen Leute, die davon träumen – das ist nicht mein Traum; ich sage das deutlich –, Europa müsse ein Gegengewicht zu den USA sein, dass all die Leute, die sagen, die USA agieren nur unilateral und sie agieren militaristisch, es sich haben gefallen lassen, dass es die Amerikaner waren, die uns Europäern in den 90er-Jahren geholfen haben, die Konflikte auf dem Balkan zu lösen, weil wir dazu nicht in der Lage waren. Das muss sich ändern und das müssen wir aus eigener Kraft schaffen. Das aus eigener Kraft schaffen zu wollen ist kein Militarismus, sondern das ist das Ernstnehmen der Verantwortung, die auch wir für den Frieden in der Welt haben.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

   Die europäische Verfassung bietet Instrumente für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik: einen gestärkten Außenminister Europas, der gleichzeitig auch Vizepräsident der Kommission und Vorsitzender des Außenministerrates ist; eine ständige strukturierte Zusammenarbeit; die Rüstungsagentur, die es uns erlaubt, die Rüstungsanstrengungen koordiniert und effizient zu gestalten und damit am Ende weniger Geld für Rüstung einsetzen zu müssen. Das ist keine Aufrüstung, das ist Effizienz und angesichts der knappen Budgets ist diese Art von Rüstungskooperation auch richtig.

   Wer all dies will, trägt auch zur Festigung der transatlantischen Beziehungen bei. Denn eins habe ich gelernt: In Amerika ist man es satt, immer wieder von Europäern zu hören, man wolle endlich mit den Amerikanern auf gleicher Augenhöhe reden usw. Wir sollten nicht darüber lamentieren, sondern wir sollten zeigen – indem wir die Fähigkeiten zu ziviler und militärischer Konfliktprävention, aber auch zur Konfliktlösung haben –, dass wir nicht nur über die gleiche Augenhöhe reden, sondern sie auch haben. Ich glaube, das ist wichtig für die transatlantischen Beziehungen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

   Natürlich ist es richtig, dass wir das alles den Menschen in unserem Land besser erklären müssen; ich schließe mich da ausdrücklich ein. Aber ich glaube – ohne jetzt dem Unkritischen, Pathetischen das Wort reden zu wollen –, entscheidend ist in einem solchen Prozess, dass die Menschen merken: Derjenige, der ihnen Europa erklären will, ist nicht jemand, der daran herummäkelt und -nörgelt, sondern jemand, der von Europa überzeugt ist. Ich finde, da kann der eine oder andere von uns noch etwas lernen. Man braucht auch etwas Herzblut und Enthusiasmus, um den Menschen Europa nahe zu bringen.

(Beifall bei der SPD)

   Lassen Sie mich mit der Präambel unseres Grundgesetzes schließen. Dort heißt es:

Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

Was könnte eindrucksvoller zu dem heutigen Tag passen als dieser nun wirklich mit viel Weitsicht und Klugheit formulierte Satz der Mütter und Väter unseres Grundgesetzes? Denn er macht eins deutlich: Unsere Verfassung, unser Grundgesetz können wir nur in einem europäischen Zusammenhang sehen. Die Präambel unseres Grundgesetzes verpflichtet uns, „als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen“. Ich bin der festen Überzeugung: Mit der Verfassung für Europa kommen wir auch diesem Auftrag unseres Grundgesetzes einen großen Schritt näher.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

   Ohne die Probleme und Dinge, die im Verfassungsentwurf hätten besser sein können, wegdiskutieren zu wollen, sage ich deshalb für mich und, wie ich glaube, auch für meine Fraktion: Heute ist ein guter Tag für Europa. Weil es ein guter Tag für Europa ist, ist es auch ein guter Tag für unser Land.

   Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Dr. Norbert Lammert:

Nächster Redner ist der Kollege Peter Hintze, CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Peter Hintze (CDU/CSU):

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gerne knüpfe ich an die Worte meines Vorredners an und sage: Der heutige Tag ist auch ein guter Tag für den Deutschen Bundestag.

(Beifall der Abg. Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU))

Wir sagen Ja zu dem Vertrag über eine Verfassung für Europa und wir sagen Ja zu einer Stärkung der Rechte dieses Parlaments. Nie hat der Deutsche Bundestag mehr Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten bekommen, als sie ihm durch diese Verfassung und durch die gemeinsame Vereinbarung der Fraktionen eingeräumt werden.

   Ich möchte mich ausdrücklich bei den Kollegen Gloser und Roth von der SPD, beim Kollegen Steenblock von den Grünen und bei der Kollegin Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP bedanken. Ich bedanke mich auch beim Bundeskanzler – das tue ich selten – dafür, dass er heute in seiner Regierungserklärung zur Ratifizierung zugesagt hat, die Vereinbarung, die wir zwischen den Fraktionen gemeinsam getroffen haben, umzusetzen und einzuhalten. Herzlichen Dank dafür!

(Beifall im ganzen Hause)

   Nun hatte ich beschlossen, heute nur freundlich zu sprechen.

(Zurufe von der SPD: Oje!)

Der Kollege Müntefering hat aber zwei Fragen gestellt

(Jörg Tauss (SPD): Um Gottes willen, bleib, wie du bist!)

und er hat natürlich auch das Recht, die Antworten zu hören. Ich hoffe, er sitzt jetzt irgendwo am Bildschirm und bekommt es mit, sonst wird es ihm Herr Benneter im Zweifelsfall mitteilen.

(Klaus Uwe Benneter (SPD): Sofort!)

   Er hat sich hier vorne ans Pult gestellt und unsere Vorsitzende, Frau Merkel, mit strenger Stimme aufgefordert, wenn denn das mit den Mehrfachanmeldungen

(Dr. Angela Merkel (CDU/CSU): Hören Sie zu, Herr Eichel!)

von Firmensitzen an einer Adresse stimme – es stimme wahrscheinlich nicht; es sei eine typische Wahlkampfsache –, dann möge sie doch bitte die Adresse nennen.

(Jörg Tauss (SPD): Hausnummer!)

– Auch die Hausnummer.

(Klaus Uwe Benneter (SPD): Ich schreibe mit!)

– Herr Benneter schreibt mit. – Frau Merkel hat gesagt, es hätten sich 50 Firmen an einer Adresse angemeldet. Ich muss Ihnen sagen: Das war falsch, es sind nämlich 56 Firmen an einer Adresse. Herr Müntefering bzw. Herr Benneter, die Adresse zum Mitschreiben: Es ist die Görlitzer Straße 2 in Neuss.

(Beifall bei der CDU/CSU – Zurufe von der SPD)

– Ja, passen Sie auf.

(Dietmar Nietan (SPD): Ich wusste, dass es so etwas in Köln gibt!)

– Es geht noch weiter, passen Sie mal auf.

   Die Handwerkskammer Düsseldorf, die dafür zuständig ist, teilt uns dazu mit: Im Jahre 2004 hat es im Bereich der Handwerkskammer 1799 Registrierungen in den zulassungsfreien Handwerken gegeben. Das ist ein Anstieg gegenüber 2003 um 550 Prozent. Von den 1799 Registrierungen entfallen zwei Drittel auf den Fliesenlegerberuf. – Dass da irgendetwas schief läuft, wird doch jedermann einsehen. Sie haben jetzt die Adresse und können der Sache nachgehen. Wir erkundigen uns in einer Woche, ob Sie es getan haben.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)

   Das war aber erst Teil eins. Sie müssen Herrn Müntefering noch etwas mitteilen, nämlich den Teil zwei.

(Zuruf von der CDU/CSU: Die Telefonnummer!)

Es geht um das Thema Rumänien. Es wird noch besser.

(Dr. Wolfgang Gerhardt (FDP): Bisher ist doch alles freundlich!)

Ich finde es schon bemerkenswert, dass die Bundesregierung ihren Verhandlungsfehler aus dem Jahre 2005 mit einer Rede von Peter Hintze aus dem Jahre 2001 entschuldigt. Herr Müntefering, es ist ein Unterschied, etwas zu zitieren und das Zitat auch richtig zu verstehen. Herr Müntefering hat mich richtig zitiert, aber er hat es falsch verstanden. Ich will es ihm gerne erläutern.

(Dr. Uwe Küster (SPD): Alles nur ein Missverständnis!)

– Sehen Sie, am Schluss der Debatte werden Sie vielleicht noch einen Erkenntnisgewinn haben.

   2001 habe ich vor einem Konstruktionsfehler der Verträge gewarnt, der heute offen zutage tritt. Bei der Osterweiterung der EU hat die Bundesregierung sehr lange Übergangsfristen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die sofortige Dienstleistungsfreiheit für fast alle Arbeitsfelder vereinbart. Daraus entsteht ein übergroßer Druck, der sich im Dienstleistungssektor entladen hat. Jetzt erkennen Sie diesen Konstruktionsfehler. Was tun Sie? Sie reparieren, wie so oft, an der falschen Stelle.

   Sie haben es in den Verhandlungen mit Rumänien und Bulgarien schlicht vergessen, diese Erkenntnisse aufzunehmen und die Übergangsfristen im Dienstleistungsbereich entsprechend zu ändern. Heute reden Sie stattdessen von Sozialdumping und betreiben die Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendungsgesetzes auf alle Branchen. Damit greifen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, aber wieder voll ins Leere; denn die Dienstleister, die hier antreten – ich habe Ihnen eben die Zahlen der Handwerkskammer Düsseldorf genannt – sind keine Arbeitnehmer, die unter die Allgemeinverbindlichkeit fallen würden, sondern Selbstständige, für die es keine Arbeitslöhne mit Tarifbindung gibt. Sie präsentieren uns also wieder eine Scheinlösung.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)

Ich erwarte ja nicht, dass jeder dies weiß; aber ich kann es doch vom Fraktionsvorsitzenden der SPD erwarten. Er hat damit heute ganz unbeabsichtigt die Regierung in die Bredouille gebracht.

(Dr. Uwe Küster (SPD): Sie wissen doch auch, dass das Scheinselbstständige sind!)

– Jetzt bekomme ich den freundlichen Zwischenruf „Scheinselbstständige“. Wer ist denn nach der bundesstaatlichen Ordnung dafür zuständig?

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wer ist denn für die Missbräuche in den Schlachthöfen zuständig?

(Widerspruch des Abg. Ottmar Schreiner (SPD))

Zuständig ist die Bundesfinanzverwaltung. Es wäre also sehr positiv, wenn Sie auch diesen Fehler noch in Ihrer Regierungszeit ausräumten. Darum bitte ich.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)

   Herr Ströbele – auch er hat versucht, uns aufzuklären; der bayerische Ministerpräsident hat darauf bereits präzise geantwortet – hat davon gesprochen, dass die Bundesregierung die Dienstleistungsrichtlinie gestoppt habe, womit quasi alles im grünen Bereich sei. Mein Kollege Arnold Vaatz nennt so etwas, wenn die Dinge komplett durcheinander geworfen werden, normalerweise eine kategoriale Verwirrung. Mit der Dienstleistungsrichtlinie verhält es sich nämlich vollkommen anders. Der Herr Bundeskanzler, der im Moment leider nicht anwesend sein kann, feierte sie noch im Dezember als das wichtigste Instrument für mehr Wachstum und Beschäftigung in Europa. Jetzt hat er sie angeblich aus dem Verkehr gezogen. Das, worüber wir uns unterhalten, geschieht aber gar nicht auf dem Boden dieser Richtlinie, die ja noch nicht in Kraft getreten ist, sondern auf dem Boden der bestehenden Verträge und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes. Alle Fehler, die sich dort eingeschlichen haben, sind zum einen Verhandlungsfehler, die Sie bei den Beitrittsverträgen begangen haben, und zum anderen Aufsichtsfehler der Verwaltung, für die Sie Verantwortung tragen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)

   Die Verfassung, die wir heute verabschieden, ist ein Schlüssel für ein starkes Europa im 21. Jahrhundert. In den letzten Tagen bin ich oft gefragt worden, ob ich verstehen könnte, dass man gegen diese Verfassung sei. Auch wenn es vielleicht den einen oder anderen Kollegen schmerzt, sage ich: Ich kann es nicht verstehen, weil ich diese Verfassung wirklich als einen Fortschritt empfinde. Gerade das, was uns an Europa zu schaffen macht – dass es nämlich neben den vielen guten und erfolgreichen Dingen immer wieder auch unsinnige Rechtssetzungen gibt, gegen die wir hinterher mit Mühe ankämpfen müssen und die durch unsere Bundesregierung manchmal noch unsinniger gemacht werden –, überwinden wir dadurch, dass wir, die Parlamentarier, nach In-Kraft-Treten dieser Verfassung früher eingeschaltet werden. Diese Parlamentarisierung Europas stellt den großen Fortschritt in dieser Verfassung dar.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)

   In mancher Zeitung ist jetzt zu lesen, dass zu wenig über die Verfassung gesprochen worden sei. Ich unterrichte die Journalisten hiermit davon, dass wir in diesem Saal sehr oft darüber gesprochen haben, wenn auch zugegebenermaßen in einem sehr überschaubaren Kreis von Kolleginnen und Kollegen. Manche, die sich heute erregen – nicht alle; ich nehme einen Kollegen, der eine Kurzintervention gemacht hat, ausdrücklich aus, er war immer dabei –, haben die Möglichkeiten zur Erörterung des Verfassungsvertrags überhaupt nicht wahrgenommen. Dies bedauere ich sehr.

(Beifall der Abg. Krista Sager (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

   Ich spreche jetzt hoffentlich für alle Fraktionen dieses Hauses: Die beiden Vertreter des Bundestages im Konvent, Jürgen Meyer von der SPD und Peter Altmaier von der CDU/CSU, haben uns über zweieinhalb Jahre in Ausschüssen und anderen Gremien, aber auch hier im Plenum so unterrichtet, dass jeder, der guten Willens ist, wirklich voll in der Materie sein und sich auch einbringen konnte, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall im ganzen Hause)

Lassen Sie mich noch etwas zu dem Wertebezug sagen, der den allermeisten in diesem Hause sehr am Herzen liegt. Diese Verfassung ist von einem klaren Wertebezug geprägt. Was anderes ist es denn, wenn die unverletzliche Würde des Menschen, so wie wir sie im Grundgesetz beschreiben, auch hier in dieser neuen Verfassung beschrieben ist? Was ist denn ein besserer Ausdruck des christlichen Verständnisses vom Menschen als die unverletzliche Würde des einzelnen Menschen?

(Dr. Wolfgang Gerhardt (FDP): Völlig richtig!)

Was ist denn anderes Ausdruck unserer Werte als die rechtsstaatliche Ordnung, die wir uns auch für dieses Europa wünschen? Diese Verfassung hat mehr Wertebezug als jede europäische Vertragsgebung zuvor.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP)

   Dem ersten Bundespräsidenten, Theodor Heuss, einem großen Liberalen, verdanken wir den wunderschönen Gedanken, dass Europa auf drei Hügeln errichtet ist. Er nannte die Akropolis in Athen, das Kapitol in Rom und Golgatha bei Jerusalem. Das geistige Fundament Europas ist die griechische Philosophie, das römische Recht und das jüdisch-christliche Erbe. Von diesem Geist – ich nehme alle Mütter und Väter dieser Verfassung in Schutz, die sie vorbereitet haben – ist die Verfassung für Europa geprägt. Wir können stolz sein, als Abgeordnete heute darüber entscheiden und diese Verfassung auf den Weg bringen zu können.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP)

   Was unterscheidet sie noch von den bisherigen Vertragswerken? Wir haben in Deutschland und in Europa gute und fähige Diplomaten. Sie haben das Geschäft in der Vergangenheit gemacht. Aber diese Verfassung – das kann man ihr ansehen – ist zum ersten Mal das Werk der Parlamentarier in Europa. Deswegen hat die Verfassung ein ganz deutliches parlamentarisches Plus. Das macht sie demokratischer. Eben hat hier eine Kollegin den Art. I zitiert; es lohnt sich immer wieder, ihn zu hören und auch zu lesen. Dieser Art. I leitet nach der Präambel eine Verfassung ein, die mehr Transparenz, mehr Effizienz, mehr Demokratie und mehr Beteiligung des Europaparlaments und auch des Deutschen Bundestages sichert als jede Verfassung zuvor. Dieses Plus an Demokratie und parlamentarischer Beteiligung verdanken wir denen, die diese Verfassung vorbereitet haben. Dass wir heute zu ihr Ja sagen können, ist eine gute Sache.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)

   Ich freue mich, dass es uns in intensiven Gesprächen gelungen ist – diese haben die Beteiligten in vielen Stunden genervt und haben vielleicht auch die eine oder andere Diskussion zu Hause mit sich gebracht, sodass man Tag und Nacht nichts anderes machen konnte –, diesem Anspruch der neuen Verfassung gerecht zu werden und unsere Mitwirkung als Bundestag im Rahmen dieser neuen Verfassung gut vorzubereiten. Es gibt eine Idee in der europäischen Verfassung, die den europäischen Verträgen bisher fremd war, nämlich die Idee, dass die Kontrolle über das Subsidiaritätsprinzip nicht bei denen verbleibt, die für die Rechtsetzungsakte selbst verantwortlich sind, sondern bei denen liegt, die als Parlamentarier in den Nationalstaaten die Verantwortung für die Auswirkungen europäischer Rechtsetzungsakte zu tragen haben. Das ist ein ganz großes Plus.

   Wir haben die Chance, am Beginn eines europäischen Rechtsetzungsaktes seine Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit zu unterstreichen oder entsprechende Änderungen zu verlangen. Dieses Instrument wollen wir wahrnehmen. Dazu sind wir gut gerüstet.

(Beifall der Abg. Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU))

Ich freue mich, dass der Vorsitzende des Europaausschusses, Matthias Wissmann, bei uns ist. Wir haben uns im Europaausschuss – damit meine ich auch die vielen anderen Kollegen aus allen Parteien – darauf verständigt, dass wir als Europaausschuss die Last auf uns nehmen, auch in den sitzungsfreien Zeiten dafür zu sorgen, dass im Rahmen der Fristen, die die europäische Verfassung setzt, zu jeder Zeit und zu jeder Stunde das volle Mitwirkungsrecht des Deutschen Bundestages gewährleistet ist. Das haben wir Kollegen uns im Europaausschuss auferlegt. Das werden wir auch tun. Wir werden das Plenum auch rechtzeitig unterrichten.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)

   Wir brauchen ein Weiteres. Wir brauchen das Thema der europäischen Rechtsetzungsakte, der europäischen Gesetzgebung auch hier in der Mitte unseres Plenums. Wir wünschen uns regelmäßige Fragestunden mit dem Schwerpunkt Europa. Wir wünschen uns, dass in all den Fachausschüssen dieses Deutschen Bundestages die großen Europathemen nicht an den Schluss der Tagesordnung geschoben werden, wo die Erschöpfung eintritt und wo man dann unter „ferner liefen“ eine Sammelliste abhakt, sondern wir wünschen uns, dass sich jeder Kollege und jede Kollegin bei der Arbeit über die europäische Dimension des eigenen Handelns klar ist und sie auch mit einbringt.

(Beifall der Abg. Dr. Martina Krogmann (CDU/CSU))

   Wir treffen diese Entscheidung heute unter zwei Flaggen, unter der Flagge der Bundesrepublik Deutschland und unter der Flagge Europas, die zwölf Sternen trägt, um die Verschiedenheit der europäischen Völker und die wachsende Zahl der Mitgliedstaaten auszudrücken. Wir tun das als nationales Parlament in einer europäischen Verantwortung. Wir tun das für uns, wir tun das für unsere Kinder und für zukünftige Generationen.

   Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Vizepräsident Dr. Norbert Lammert:

Das Wort erhält nun der Kollege Martin Hohmann.

Martin Hohmann (fraktionslos):

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Gegen den Verfassungsvertrag sprechen drei große Bedenken. Zum Ersten: Es entscheidet nicht der Souverän, das deutsche Volk. Bei ihm aber muss die unmittelbare Letztentscheidung liegen. Gewiss kann man einwenden, das sehe unser Grundgesetz nicht vor. Andererseits schließt Art. 20 Abs. 2 diese Entscheidung gerade nicht aus. Der Respekt vor dem Willen des deutschen Volkes hätte es verlangt, eine Entscheidung von solch eminenter Wichtigkeit für die Zukunft des gesamten politischen Lebens unmittelbar in die Hände der Wahlbürgerschaft zu legen. Außerdem zeigt die Terminierung dieser Sitzung, mit welchem relativen Unernst das Verfahren betrieben wird. Die heutige vorgezogene Bundestagsentscheidung muss nach dem Willen des Bundeskanzlers als Lockmittel für die als widerspenstig eingeschätzten Franzosen herhalten.

   Zum Zweiten: Es wurde versprochen, die Zuständigkeiten innerhalb der Gemeinschaft klar, durchsichtig und insbesondere nach dem Subsidiaritätsprinzip zu regeln. Gehalten wurde das nicht. Zur Frustbekämpfung der EU-Bürger wäre es aber sehr wichtig gewesen; denn viele Bürger fühlen sich von anonymen Mächten und nicht greifbaren Verantwortlichkeiten geradezu bedroht.

(Zuruf von der SPD)

Europa wirkt für sie nicht mehr wie eine politische Verheißung, wie das in der Nachkriegszeit und lange danach war, sondern wie ein undurchschaubarer Moloch, geradezu wie eine Bedrohung. Viele Menschen haben nicht mehr den Eindruck, dass Europa ihnen dient, sondern empfinden sich als Spielmaterial für weit entfernte, anonyme Bürokraten. Gegen das Gefühl des Ausgeliefertseins hätte eine glasklare Kompetenzverteilung geholfen. Diese Chance wurde weitgehend ausgeschlagen. Die EU weitet stattdessen ihre Kompetenzen aus. Keiner beschreibt die Methode besser als Jean-Claude Juncker. Er sagt:

Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.

Wenn zukünftig 80 Prozent der Entscheidungen in Brüssel und Straßburg fallen, dann sollte der Bundestag daraus Konsequenzen ziehen. Er könnte sich entsprechend verkleinern, er könnte 80 Prozent seiner Kosten einsparen. Vielleicht könnte man

(Jörg Tauss (SPD): Bei Ihnen anfangen!)

ihn in eine Beschäftigungsgesellschaft für entmachtete Abgeordnete umwandeln. Mit drastisch reduzierten Befugnissen bei gleichem Aufwand weiterzuarbeiten, das ist politische Hochstapelei.

   Zum Dritten: Es fehlt ein klarer Gottesbezug. Europa ist ohne seine christlichen Wurzeln nicht denkbar. Europa braucht mehr denn je ein Wertegefüge. Dieses kann aufgrund der zweitausendjährigen europäischen Geschichte und Kultur nur die Botschaft von Jesus Christus sein.

Aus dieser Botschaft erwuchsen die Aufklärung und die Tugend der Toleranz. Zur Stärkung und Rückbindung der Toleranz sind christliche Werte unabdingbar, für die der Gottesbezug symbolisch steht. Ohne Gott geht Europa zum Teufel. Die riesige Aufgabe, rund 30 europäische Völker zu einem harmonischen und friedlichen Zusammenleben zu einen, übersteigt menschliches Vermögen. Dazu braucht es Gottes Segen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vizepräsident Dr. Norbert Lammert:

Letzter Redner in der Debatte ist der Kollege Axel Schäfer für die SPD-Fraktion.

Axel Schäfer (Bochum) (SPD):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach dem Beitrag zum Thema „Fundamentalismus“ jetzt ein Beitrag zum Thema „Europa – in Vielfalt geeint“.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Wenn wir heute die Verfassung ratifizieren, dann haben wir in der EU die Demokratisierung durch Parlamentarisierung im hohen Maße erreicht. Ich erinnere an das, worum es geht:

   „Als wir vor sieben Jahren hier die Römischen Verträge ratifizierten, wussten wir, dass die parlamentarische Institution der zu schaffenden Gemeinschaften unterentwickelt sein würde und dass auf dem Weg von den nationalen Parlamenten zu den europäischen Institutionen parlamentarische Rechte verloren gehen würden.“ So Karl Mommer, Vizepräsident des Bundestages, bei der Einbringung eines Gesetzentwurfes der SPD für die Direktwahl des Europäischen Parlaments im Jahr 1964.

   Die Direktwahlakte wurde schließlich 1976 in der EG beschlossen. Bundeskanzler damals: Helmut Schmidt, SPD. Die Forderung nach „einer europäischen Föderation mit demokratischer Verfassung“ steht im Wahlprogramm von 1978. Spitzenkandidat: Willy Brandt. Der europäische Konvent, der erst zur Grundrechte-Charta und dann zum „Vertrag über eine Verfassung für Europa“ führte, wurde von Gerhard Schröder als EU-Ratspräsident auf den Weg gebracht. So viel zum besonderen Beitrag der deutschen Sozialdemokratie zum Gelingen des heutigen Tages.

(Beifall bei der SPD)

   Was heißt „Demokratisierung durch Parlamentarismus in Europa“ konkret? Das Europäische Parlament entscheidet bei circa 95 Prozent aller Gesetze gleichberechtigt mit dem Rat. Nur zur Erinnerung: Bis 1999 hatte bei allen strittigen Gesetzen der Ministerrat immer das letzte Wort, heute haben wir gleiche Augenhöhe erreicht.

   Das Europäische Parlament hat, entgegen vielen Äußerungen von Europaskeptikern und -gegnern, natürlich auch das Initiativrecht. Lieber Kollege Müller, lesen Sie in den Art. 330 und 332 nach.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Das Europäische Parlament wählt die Kommission und hat schon vor der Investitur 2004 gezeigt, was das bedeutet. Die Mitgliedstaaten werden niemals mehr Kandidatinnen oder Kandidaten vorschlagen, bei denen die Abgeordneten in Straßburg nur aufstehen und klatschen. Alle künftigen Kommissare werden vor der Wahl einer Anhörung unterzogen und dann beurteilt – eine Möglichkeit der Volksvertretung, von der wir in Deutschland allerdings nur träumen können.

   Die Parlamentarisierung Europas geht einher mit der Europäisierung des Bundestages. Sie bedeutet andere Verfahren und erfordert von uns allen eine andere Mentalität. Europa ist nicht mehr nur ein großes Haus mit Büro und Telekommunikation. Europa, das sind wir, Idee und Realität einer Gemeinschaft, die in unseren Köpfen denkt und in unseren Herzen lebt. Deshalb müssen wir schneller und besser werden, wenn es um die Beteiligung an der europäischen Rechtsetzung geht, und gründlicher, was die Umsetzung auf nationaler Ebene anbelangt. Deshalb müssen wir die Subsidiaritätskontrolle verantwortungsbewusst handhaben. Das bedeutet eben nicht, dass wir künftig möglichst viele EU-Initiativen strikt anhalten und konsequent einwenden, sondern wir wollen europäisches Gemeinschaftsrecht strikt einhalten und konsequent anwenden.

Wir müssen auch als Bundestag in Brüssel stärker präsent sein.

   Als Abgeordneter weise ich in diesem Zusammenhang selbstkritisch darauf hin, dass wir in Deutschland noch von Elementen europäischer Demokratie lernen können. Das Bürgerbegehren ist ein neues Instrument auf EU-Ebene, das auf nationaler Ebene fehlt. Den Ombudsmann gibt es in der Europäischen Union und in zahlreichen Mitgliedstaaten; bei uns ist er hingegen weitgehend unbekannt. Öffentliche Ausschusssitzungen, wie sie im Europäischen Parlament selbstverständlich sind, gehören im Bundestag leider und unverständlicherweise heute noch zur Ausnahme.

   Es gibt also noch viel zu tun. Aber – das merke ich nur deshalb kritisch an, weil ich selber früher Mitglied des Europäischen Parlaments war – unsere Kolleginnen und Kollegen in Brüssel und Straßburg müssen sich fragen, ob es auf Dauer zu verantworten ist, 40 Sitzungswochen im Jahr durchzuführen. Das entspricht nicht mehr den heutigen Notwendigkeiten. Europaabgeordnete müssen stärker hier vor Ort präsent sein.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

   Als Bundestagsfraktion betonen wir heute unsere europäische Identität, als Angehörige von europäischen Parteifamilien können wir in EU-Angelegenheiten deshalb nicht mehr nationalstaatlich argumentieren. Lassen Sie mich ein Beispiel anführen – an dieser Stelle ist die CDU/CSU gefordert : Der tschechische Präsident Václav Klaus, Mitglied der christdemokratisch-konservativen Parteifamilie Europas und der ODS, beurteilt die EU-Verfassung – ich zitiere wörtlich – als „leer und schlecht“ und preist zugleich „die größtmögliche Erweiterung: Türkei, Marokko, Ukraine, Kasachstan – je mehr, desto besser“.

   Ich erwarte jetzt von der CDU/CSU, dass sie mit dieser Position in der Öffentlichkeit kritisch umgeht und ihre heute von der Kollegin Dr. Merkel und von Ministerpräsident Stoiber dargelegte Position nicht nur in diesem Hause, sondern auch in ihrer eigenen Parteifamilie deutlich macht.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

   Nehmen Sie sich doch ein Beispiel an der Geschichte, und zwar an Helmut Schmidt, dem früheren sozialdemokratischen Bundeskanzler. Er hat auf dem Parteitag der Labour Party 1977, als es in Großbritannien um die Frage „Europa – ja oder nein?“ ging, eine begeisternde und fulminante Rede gegen die Europaskeptiker und Europakritiker in der Labour Party gehalten. Das war mutig und es war keine Einmischung in innere Angelegenheiten; es war vielmehr eine praktizierte – wenn auch schwierige – sozialdemokratische „Familienpolitik“.

   Diese Form von öffentlicher Rede und Gegenrede ist wichtig, weil über die EU-Verfassung in Tschechien bekanntlich vom Volk abgestimmt wird. Bei uns ist das leider nicht der Fall. Viele in der SPD-Fraktion betrachten dies als schwerwiegenden Fehler. Ich sage noch einmal, an die Kollegin Dr. Merkel und Herrn Ministerpräsident Stoiber gewandt: Es lag im vergangenen Oktober in Ihren Händen, die Initiative von SPD und Rot-Grün aufzugreifen,

(Widerspruch bei der FDP – Dr. Werner Hoyer (FDP): Ihr habt mit Nein gestimmt!)

um gemeinsam mit der FDP und uns zu einer Lösung zu kommen, auch hier plebiszitäre Elemente in die Verfassung aufzunehmen. Sie haben das nicht gewollt, weil Sie intern zerstritten waren.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Wolfgang Gerhardt (FDP): Sie wollten die Abstimmung nicht! Das trifft nicht zu!)

   Den meisten – selbst den Gegnern von Referenden in Deutschland – ist heute klar, wie wichtig es gewesen wäre, eine breite Debatte zu führen. Wir hätten die deutsche Gretchenfrage beantworten müssen: Wie hältst du es mit der Integration? Spanien war ein gutes Beispiel für eine freiwillige, nicht bindende Abstimmung. Gerhard Schröder hat sich dort erfolgreich für ein Ja eingesetzt, wie er es auch zurzeit in Frankreich tut. Dieser deutsche Bundeskanzler agiert als Europäer. Dafür sollte ihm der gesamte Bundestag ausdrücklich danken.

(Beifall bei der SPD)

   Wenn der Wind des Wandels weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windräder. Wir wollen hier Windräder bauen. Wir bauen an einem offenen, demokratischen, freien und solidarischen Europa. Nur Nationalisten bauen noch Mauern, und zwar in den Köpfen. Die reale Mauer in Europa ist am 9. November 1989 gefallen. Wir wollen heute dazu beitragen, dass Europa auch durch unsere Entscheidung in Deutschland in Vielfalt geeint wird.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Dr. Norbert Lammert:

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind damit am Schluss der Debatte.

   Bevor wir zu den Abstimmungen kommen, teile ich mit, dass zwei Kollegen nach § 31 unserer Geschäftsordnung um das Wort zu einer mündlichen Erklärung zu ihrem Abstimmungsverhalten gebeten haben. Das sind die Kollegen Dr. Peter Gauweiler und Manfred Carstens, denen ich anschließend das Wort erteile. Darüber hinaus liegen etwa 80 persönliche Erklärungen zur Abstimmung vor, die zu Protokoll genommen werden.

   Ich gebe nun das Wort dem Kollegen Dr. Peter Gauweiler.

Dr. Peter Gauweiler (CDU/CSU):

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Ich gebe gemäß § 31 der Geschäftsordnung des Bundestags folgende Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten ab. Mit dem Gesetzentwurf soll ein Verfassungsvertrag in Kraft gesetzt werden, der in Art. I-6 folgende Regelung enthält:

Die Verfassung und das von den Organen der Union in Ausübung der der Union übertragenen Zuständigkeiten gesetzte Recht haben Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten.

Damit wird erstmalig – und erstmalig zu einer entsprechenden 40-jährigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der die Bundesrepublik Deutschland bis zum heutigen Tage immer widersprochen hat – mit Zustimmung des Deutschen Bundestages kraft Zustimmungsgesetzes nicht nur der Vorrang des neuen Verfassungsvertrags als solcher, sondern ausdrücklich und uneingeschränkt auch der Vorrang des von den EU-Organen erlassenen Sekundär- und Tertiärrechts vor allem deutschen Recht einschließlich des Grundgesetzes mitsamt dem Grundrechten postuliert. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob die Mitglieder des Deutschen Bundestags berechtigt sind, das Grundgesetz wie die Landesverfassungen zur Disposition der EU-Organe zu stellen.

   Namhafte Verfassungsrechtler haben in den letzten Wochen eingehend darauf hingewiesen, dass die mit der Verabschiedung des Gesetzes vom Bundestag ausgesprochene Zustimmung zur europäischen Verfassung nicht mehr als normale Grundgesetzänderung bewertet werden darf, sondern als Ersetzung und Verdrängung des Grundgesetzes durch ein anders strukturiertes und verfasstes System angesehen werden muss. Dafür gibt das Grundgesetz den Bundestagsabgeordneten keine Handreiche. Vielmehr bestimmt das Grundgesetz, dass Änderungen des Grundgesetzes, die seine Basis auch nur „berühren“, unzulässig sind. Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes gibt dem Bundestag nicht das Recht, sich im Namen der und unter Berufung auf die grundgesetzliche Legitimation über das Grundgesetz hinwegzusetzen. Das Grundgesetz hat die Verfahrensweise für den Fall, dass eine neue, dem Grundgesetz übergeordnete Verfassung in Kraft treten soll, in Art. 146 ausdrücklich und klar geregelt. Dort heißt es:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

   Damit besteht heute die begründete Gefahr, dass durch das soeben zur Abstimmung vorgelegte Gesetz das demokratische Fundamentalprinzip verletzt wird, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Ein derartig weit reichendes Verfassungsgesetz kann nur auf einem Referendum des deutschen Volkes über ein neues Verfassungsgesetz beruhen. Dass der Bundestag, der unserer Bevölkerung eine Volksabstimmung über den Verfassungsvertrag ausdrücklich verweigert, mit seiner heutigen Abstimmung auch noch auf unser Nachbarland Frankreich Einfluss nehmen will, wo in wenigen Tagen eine Volksabstimmung stattfindet, wirkt vor diesem Hintergrund besonders unangebracht.

   Es gibt eine Reihe vielfältiger inhaltlicher Einwendungen gegen den Verfassungsvertrag, die mich an der Zustimmung hindern und die ich im Einzelnen schriftlich zu Protokoll gebe. Diese Einwände gegen das Zustimmungsgesetz machen eine Verfassungsbeschwerde und eine Organklage unumgänglich, um dem Bundesverfassungsgericht die Gelegenheit zu geben, nach Maßgabe seines Beschlusses vom 28. April 2005 die Verfassungsmäßigkeit dieses Zustimmungsgesetzes und der mit der Verabschiedung verbundenen Vorgänge in einem Hauptsacheverfahren zu überprüfen. Dies wird geschehen.

Vizepräsident Dr. Norbert Lammert:

Ich erteile dem Kollegen Manfred Carstens das Wort.

Manfred Carstens (Emstek) (CDU/CSU):

Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Meiner Fraktion gegenüber habe ich bereits dargelegt, was ich jetzt noch vor dem Deutschen Bundestag sagen möchte:

(Zuruf von der SPD: Wir verzichten!)

weswegen ich mich nicht imstande sehe, dem Vertrag über eine Verfassung für Europa zuzustimmen. Ich möchte zum Ausdruck bringen, dass dieses Vertragswerk nach meiner Einschätzung eine Verbesserung des Vertrages von Nizza, also ein Fortschritt, ist. Daher möchte ich mich bei denen bedanken, die über diesen Vertrag verhandelt haben.

   Dass ich gegen diesen Verfassungsvertrag stimme, liegt nicht daran, dass ich irgendetwas gegen Europa habe. Mir liegt sehr an einer gedeihlichen Weiterentwicklung Europas. Es gibt aber einen Aspekt, der für mich so bedeutsam ist, dass ich nicht zustimmen kann. Obwohl man sich sehr bemüht hat, hat man nach all den Beratungen in dem Verfassungsvertrag keinen Platz für Gott und die Verantwortung vor ihm gefunden. Damit meine ich Gott den Dreifaltigen, den Vater, den Sohn und den Heiligen Geist.

   Man könnte sagen: Auch in vorherigen europäischen Verträgen war die Bezeichnung „Gott“ nicht enthalten, also ist es nicht schlimm, wenn sie auch in diesen Vertrag nicht aufgenommen ist. Wer das sagt, der hat nicht die Bedeutung dieses Verfassungsvertrages vor Augen: Es ist das erste Mal in der Geschichte der EU, dass man sich durch einen Vertrag eine Verfassung gibt. Diese Verfassung ist von besonderer Bedeutung.

   Hinzu kommt, dass der Begriff „Gott“ nicht versehentlich nicht aufgenommen wurde; man hat IHN also nicht vergessen. Vielmehr hat es erhebliche Anstrengungen gegeben, nicht zuletzt seitens der CDU/CSUFraktion, hier im Deutschen Bundestag und auf europäischer Ebene, das nachträglich zu heilen. Diejenigen aber, die sich dagegengestellt haben, Gott in das Verfassungsgesetz aufzunehmen, haben sich durchgesetzt, sodass Gott – aus welchen Gründen auch immer – wissentlich und gewollt nicht in die Verfassung gekommen ist. Aufgrund dieses Tatbestandes kann ich diesem Verfassungsgesetz nicht zustimmen.

   Das hat vor allen Dingen damit zu tun, dass ich zuinnerst davon überzeugt bin, dass das große Werk, Europa in den nächsten Jahrzehnten – und hoffentlich länger – in Frieden und Freiheit, in gegenseitiger Rücksichtnahme und partnerschaftlich zusammenzuführen, ohne Gottes Hilfe nicht zu vollbringen ist. Da das, was in diesem Vertrag fehlt, derartig nachhaltig ist, kann ich meine Zustimmung einfach nicht geben.

   Ich wünsche diesem Europa, zu dem wir alle gehören, eine gute Zukunft, obwohl ich hier jetzt Nein sagen muss.

   Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vizepräsident Dr. Norbert Lammert:

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen nun zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zu dem Vertrag vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa. Hierbei handelt es sich um die Drucksachen 15/4900 und 15/4939. Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 15/5491, den Gesetzentwurf anzunehmen.

   Ich weise darauf hin, dass nach Art. 23 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit Art. 79 Abs. 2 des Grundgesetzes zur Annahme dieses Gesetzentwurfs bei der zweiten Beratung und der Schlussabstimmung die Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages, das heißt mindestens 401 Stimmen, erforderlich ist.

   Es ist namentliche Abstimmung verlangt. Haben die Schriftführerinnen und Schriftführer die vorgesehenen Plätze eingenommen?  Das scheint der Fall zu sein. Dann eröffne ich die Abstimmung.

   Ich darf während dieser namentlichen Abstimmung darauf hinweisen, dass unmittelbar im Anschluss daran weitere, mit diesem Verfassungsvertrag verbundene Entscheidungen zu Begleitgesetzen und zu einem Entschließungsantrag anstehen. Ich bitte um entsprechende Präsenz.

   Gibt es noch einen Kollegen oder eine Kollegin, der oder die die Stimme nicht abgeben konnte?  Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann schließe ich die Abstimmung.

   Ich unterbreche die Sitzung bis zum Vorliegen des Ergebnisses der namentlichen Abstimmung. Unmittelbar nach Bekanntgabe des Ergebnisses führen wir die weiteren Abstimmungen zu diesem Tagesordnungspunkt durch.

   Die Sitzung ist unterbrochen.

(Unterbrechung von 12.44 bis 12.50 Uhr)

Vizepräsident Dr. Norbert Lammert:

Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.

   Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich gebe Ihnen das von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelte Ergebnis der namentlichen Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Vertrag vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa bekannt. Abgegebene Stimmen 594. Mit Ja haben gestimmt 569,

(Anhaltender Beifall im ganzen Hause)

mit Nein haben gestimmt 23; es gibt zwei Enthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf mit der erforderlichen Mehrheit angenommen.

   Liebe Kolleginnen und Kollegen, uns allen ist bewusst, dass dies keine Routineentscheidung gewesen ist.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)

Mit dieser überwältigenden Zustimmung zum europäischen Verfassungsvertrag setzt der Deutsche Bundestag die Serie seiner eindrucksvollen Voten zum europäischen Integrationsprozess und zur Rolle Deutschlands in Europa fort.

(Beifall im ganzen Hause)

Ich will für die Besucher dieser Plenarsitzung, aber auch für die Fernsehzuschauer und Rundfunkzuhörer darauf hinweisen, dass mit dieser Entscheidung ein monatelanger Beratungs- und Abwägungsprozess zum Abschluss gebracht worden ist, dem Dutzende von Sitzungen in Ausschüssen des Deutschen Bundestages, in Arbeitsgruppen, in den Fraktionen und in Fachkonferenzen und eben nicht nur im Plenum des Deutschen Bundestages vorausgegangen sind.

(Beifall im ganzen Hause)

   Wir kommen nun zu den weiteren Abstimmungen in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 4 b. Abweichend von der in der Tagesordnung vorgesehenen Reihenfolge kommen wir zunächst zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 15/4716 zur Ausweitung der Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages in Angelegenheiten der Europäischen Union. Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union empfiehlt unter Nr. 2 seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 15/5492, diesen Gesetzentwurf abzulehnen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung abgelehnt. Damit entfällt nach unserer Geschäftsordnung die weitere Beratung.

   Nun kommen wir zur Abstimmung über den von den Fraktionen der SPD und des Bündnisses 90/Die Grünen eingebrachten Gesetzentwurf über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union auf Drucksache 15/4925. Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union empfiehlt unter Nr. 1 seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 15/5492, den Gesetzentwurf in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in dieser Ausschussfassung zustimmen wollen, um ihr Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung einstimmig angenommen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

   Dritte Beratung

und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Der Gesetzentwurf ist einstimmig vom Deutschen Bundestag angenommen.

(Beifall im ganzen Hause)

   Wir stimmen nun über den interfraktionellen Entschließungsantrag auf Drucksache 15/5493 ab. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch dies ist einstimmig so beschlossen.

   Wir setzen die Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union auf Drucksache 15/5492 fort. Unter Nr. 3 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Ausschuss, den Antrag der Fraktionen der SPD und des Bündnisses 90/Die Grünen auf Drucksache 15/4936 zur Stärkung der Rolle des Deutschen Bundestages bei der Begleitung, Mitgestaltung und Kontrolle europäischer Gesetzgebung durch die getroffenen Entscheidungen für erledigt zu erklären. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Diese Empfehlung ist einstimmig so angenommen.

   Unter Nr. 4 empfiehlt der Ausschuss, den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 15/4937 mit dem Titel „Für mehr Mitsprache des Deutschen Bundestages bei der Rechtsetzung der Europäischen Union nach In-Kraft-Treten des Verfassungsvertrags“ ebenfalls für erledigt zu erklären. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch diese Beschlussempfehlung ist einstimmig angenommen.

   Damit sind wir am Schluss dieses Tagesordnungspunktes. Ich bedanke mich bei allen für die disziplinierte Mitwirkung.

   Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 5 auf:

Erste Beratung des von den Abgeordneten Ute Granold, Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen), Dr. Jürgen Gehb, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines … Strafrechtsänderungsgesetzes – §§ 232 a, 233 c StGB (… StrÄndG)

– Drucksache 15/5326 –

Überweisungsvorschlag:Rechtsausschuss (f)Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und JugendAusschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung

   Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine Stunde vorgesehen. – Dazu höre ich keinen Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.

   Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort zunächst der Kollegin Ute Granold für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ute Granold (CDU/CSU):

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben bereits im letzten Jahr das Thema Menschenhandelsdelikte im Deutschen Bundestag beraten und darüber abgestimmt. Dabei haben wir im Wesentlichen den Rahmenbeschluss der EU vom Juli 2002 zur Bekämpfung des Menschenhandels umgesetzt. In den Beratungen konnte die Union wesentliche Verbesserungen gegenüber dem Entwurf der Koalition erreichen.

   Wir hatten schon damals einen Antrag eingebracht, die Freier von Zwangsprostituierten unter Strafe zu stellen. Mit Rücksicht auf die bereits abgelaufene Umsetzungsfrist und im Hinblick auf die Zusicherung der Bundesregierung, unseren Antrag ergebnisoffen zu beraten, waren wir einverstanden, unseren Antrag abzukoppeln. Heute ist unser Gesetzentwurf, der noch um die Überwachung der Telekommunikation erweitert wurde – hier sehen wir weiteren Handlungsbedarf –, in der Beratung.

   Die jüngst durchgeführte Sachverständigenanhörung zu den Menschenhandelsdelikten hat ergeben, dass der Menschenhandel typischerweise konspirativ verübt wird. Deshalb kommt der Telefonüberwachung nicht nur bei den schwersten Fällen des Menschenhandels höchster Stellenwert zu.

   Menschenhandel – das heißt im Kern: Frauen- und Mädchenhandel – war und ist für die Union ein Thema, das ständig auf der Agenda ist. Ich kann beim besten Willen die Aufgeregtheit von Bündnis 90/Die Grünen nicht verstehen.

(Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich habe mich doch gar nicht aufgeregt! Ich bin ganz ruhig!)

Offenbar geht es Ihnen mehr um die Bekämpfung der Union als um die Rechte der geschändeten Frauen.

Dank des Visa-Untersuchungsausschusses steht der Menschenhandel im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Da besteht Betroffenheit. Es geht um die Verletzung der Menschenrechte und um die Verletzung der Menschenwürde in übelster Form. Die Union fordert die Bekämpfung des Menschenhandels – konsequent mit allen Mitteln und in allen Bereichen. Dazu gehören nicht nur die jüngst beschlossene Verschärfung der Gesetze gegen Menschenhändler und die notwendige Verbesserung des Opferschutzes, sondern auch die Bestrafung der Freier von Zwangsprostituierten. Sie sind die wahren Ausbeuter. Erst die Kunden schaffen den Markt. Ohne Nachfrage kein Angebot und damit auch kein Leid der Frauen! Die Frauen-Union hat bereits auf ihrem Bundesdelegiertentag 2003 ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Menschenhandels beschlossen und dabei ebenfalls gefordert, dass die Freier von Zwangsprostituierten bestraft werden.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)

   Ich war im Mai letzten Jahres mit meinem Kollegen Siegfried Kauder – er wird unseren Gesetzentwurf gleich im Detail erläutern – in Tschechien im Grenzgebiet zu Bayern. Wir haben die Situation in Domazlice, einem kleinen Landkreis mit dem größten Bordell Europas – 40 Bordelle mit 800 Prostituierten –, angesehen und Gespräche mit der dortigen Polizei und auch mit Hilfsorganisationen geführt. Frauen und Mädchen vornehmlich aus Tschechien, der Ukraine, Rumänien, der Slowakei und Moldawien werden hier gesammelt, eingearbeitet und dann quer durch Europa verkauft. Deutschland ist dabei sowohl Transit- als auch Zielland. Das ist Sklavenhandel im 21. Jahrhundert – mitten in Europa, mitten unter uns.

(Beifall der Abg. Rita Pawelski (CDU/CSU))

   Nach Schätzungen der UN werden allein in Europa Jahr für Jahr 500 000 Frauen und Mädchen verschleppt und zur Prostitution gezwungen. Damit werden etwa 10 Milliarden Euro umgesetzt. Weltweit sind es 60 Milliarden Euro und etwa 4 Millionen Frauen, die als Ware gehandelt werden. Frauenhandel ist heute das lukrativste, das expansivste und das risikoärmste Geschäft der organisierten Kriminalität und hat längst den Waffen- und Drogenhandel abgelöst.

   Wie sieht es bei uns in Deutschland aus? Berlin ist längst – so der Bundesaußenminister im Oktober 2001 auf der OSZE-Konferenz „Europa gegen den Menschenhandel“ – zur Drehscheibe des internationalen Menschenhandels geworden. Es gibt unterschiedliche Zahlen. Als gesichert gilt, dass in Deutschland etwa 250 000 Prostituierte leben und arbeiten. 80 Prozent davon sind Migrantinnen. Jede zweite davon ist in der Zwangsprostitution. Das heißt, bei uns sind etwa 100 000 Frauen in der Zwangsprostitution und dabei ist jede Frau eine Frau zu viel. Es wird weiter davon ausgegangen, dass von etwa 34 Millionen männlichen Volljährigen in Deutschland täglich bis zu 1,2 Millionen die Dienste von Prostituierten in Anspruch nehmen.

   Ich habe dieser Tage die Diplomarbeit einer Studentin der Sozialwissenschaften der FH Potsdam erhalten. Sie ist vom März 2005 und befasst sich mit der Prostitution, einer Bestandsaufnahme und einer Handlungsaufforderung – auch an die Politik. Ich habe die Arbeit sehr interessiert, aber auch erschüttert gelesen. Sie endet mit den Worten:

Es ist, wenn wir Glück haben, fünf vor zwölf.

Das sind klare Worte.

   Wir alle sind aufgefordert, den Opfern von Menschenhandel, den Zwangsprostituierten mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu helfen. Dies betrifft im Übrigen Frauen aus allen Bevölkerungsschichten mit den unterschiedlichsten beruflichen Hintergründen.

   Menschenhandel ist ein Kontrolldelikt. Das heißt, nur durch polizeiliche Razzien können Zwangsprostituierte überhaupt gefunden und befreit werden. Ich erinnere an die jüngste Großrazzia im Raum Hannover mit 230 Einsatzkräften und 31 Festnahmen. Dabei konnten 15 Zwangsprostituierte aufgegriffen werden.

   Frau Schewe-Gerigk, auch wenn Sie es immer wieder heftigst bestreiten: Das Prostitutionsgesetz aus dem Jahre 2002 hat dazu geführt, dass kaum noch erfolgreiche Razzien

(Joachim Stünker (SPD): Stimmt doch nicht! – Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie wiederholen es immer wieder, auch wenn es falsch ist!)

durchgeführt werden können. Ihr Verweis auf die polizeiliche Generalklausel in den Ländern hilft da wenig. Geldnot und mancherorts auch der fehlende politische Wille spielen sicherlich eine Rolle, aber Hauptgrund ist das Prostitutionsgesetz.

(Beifall bei der CDU/CSU – Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dann müssen Sie in den Ländern dafür sorgen, dass die Polizei besser ausgestattet ist!)

   Mit dem Prostitutionsgesetz wurde die Prostitution, für die in den Medien stark geworben wird, hoffähig gemacht. Sie ist eine legale Dienstleistung wie jede andere geworden und führt bei konsequenter Anwendung von Hartz IV sogar so weit, dass Leistungskürzungen bei Verweigerung der Arbeitsaufnahme entstehen können.

(Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Oh, jetzt erzählen Sie schon wieder so einen Blödsinn! Das gibt es doch gar nicht!)

Den Frauen wurde damit nicht geholfen, ganz im Gegenteil: Kaum eine hat sich zwischenzeitlich sozialversichern lassen. Die Förderung der Prostitution ist nicht mehr strafbar. Die Polizei spricht hier sogar von einem Zuhälterschutzgesetz.

(Dr. Wolfgang Götzer (CDU/CSU): Das ist die Realität!)

   Sie wissen, dass sich der Bundesrat derzeit auf Initiative Bayerns ebenfalls mit der Bestrafung der Freier bei Zwangsprostitution befasst und darüber hinaus das Prostitutionsgesetz auf die Tagesordnung gesetzt hat. Wir werden über dieses unsägliche Gesetz noch zu reden haben.

(Dr. Wolfgang Götzer (CDU/CSU): Sehr richtig!)

   Ich empfehle im Übrigen die Lektüre der eingangs erwähnten Diplomarbeit. Prostitution ist ein Verstoß gegen die Menschenwürde. Sie ist keine Dienstleistung wie jede andere. Das zu meinen oder zu verbreiten ist meines Erachtens zynisch. Die Diplomandin war – ich zitiere – „über die Abgründe des Themas fassungslos“. In ihrem Anschreiben an mich heißt es unter anderem:

Die Recherche hat mich in meinen politischen Grundfesten erschüttert – denn bis dato war ich treue Grünen- und PDS-Wählerin.

   Ich erwähne an dieser Stelle auch Alice Schwarzer, sicherlich keine Sympathisantin der Union. Sie äußerte sich gleich lautend. Ich könnte die Reihe beliebig fortsetzen.

   Viele Zwangsprostituierte – zu 80 Prozent Migrantinnen, wie eingangs erwähnt – sind in den vergangenen Jahren nicht mehr über die grüne Grenze, sondern mittels Visa vermeintlich legal nach Deutschland gekommen.

(Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): So ist das in der EU!)

Die „Lageberichte Menschenhandel“ des BKA von 1999 bis 2003 bestätigen dies. Für die Schlepper bestand keine Gefahr mehr, aufzufliegen; der Preis für die Schleusung konnte erhöht werden und die Gewinne wurden noch satter. Der Handel blühte und blüht, solange ihm nicht Einhalt geboten wird.

   Der EU-Justizkommissar Frattini ist bekanntlich mit der Überprüfung der Visapraxis befasst; denn davon ist der gesamte Schengen-Raum betroffen. Nach einer ersten Bewertung liegt ein Verstoß Deutschlands gegen EU-Recht vor.

(Joachim Stünker (SPD): Reden Sie doch mal über Ihren Gesetzentwurf!)

   Da Menschenhandel ein Delikt ist, das keine Grenzen kennt, und die mafiosen Verbrecher weltweit agieren, muss nicht nur auf europäischer, sondern auch auf internationaler Ebene eng zusammengearbeitet werden. Dazu gehört auch, dass die entsprechenden Rechtsvorschriften zeitnah umgesetzt werden. Hier bestehen in Deutschland erhebliche Defizite: Der EU-Rahmenbeschluss zur Bekämpfung des Menschenhandels wurde erst nach Ablauf der Umsetzungsfrist verabschiedet. Die Richtlinie zur Verstärkung des strafrechtlichen Rahmens für die Bekämpfung der Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise ist trotz Fristablaufs bis heute nicht umgesetzt. Die UN-Konvention gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität sowie die Zusatzprotokolle gegen Menschenhandel und Schleusungen von Migranten aus dem Jahr 2000 sind ebenfalls noch nicht umgesetzt.

(Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Weil die Gesetze schon so sind, dass da nichts mehr umgesetzt werden muss!)

Wenn die Bekämpfung des Menschenhandels und der Zwangsprostitution ganz oben auf der Agenda steht, dann ist es eine Frage der Glaubwürdigkeit, dass die Rechtsetzung zeitnah erfolgt.

   Das gilt auch in diesem Fall. Die strafrechtliche Bekämpfung der Zwangsprostitution kann erst dann ihre volle Wirkung entfalten, wenn sie nicht länger allein auf Zuhälter und Menschenhändler ausgerichtet ist. Diese Drahtzieher haben erst durch die Freier die Basis für ihre Verbrechen, die die Notlage der Frauen schamlos ausnutzen. Das sieht nicht nur die Union so. Auch die Kirchen und die Opferschutzorganisationen sehen das Erfordernis, die Freier von Zwangsprostituierten unter Strafe zu stellen. Die Union hat erst vor einigen Tagen ein Symposium zur Situation der Zwangsprostituierten durchgeführt, auf dem insbesondere die Freierbestrafung diskutiert wurde.

   Der von uns eingeschlagene Weg hat sich als der richtige erwiesen. Es besteht eine Gesetzeslücke. Dies wird im Übrigen von namhaften Professoren bestätigt; Professor Renzikowski war Sachverständiger bei der Anhörung zur Verschärfung der Vorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels. Die Versuche gerade vom Bündnis 90/Die Grünen, die Unionsinitiative mit dem Hinweis auf bestehende Gesetze zu Fall zu bringen, sind untauglich. Ich erwähne hier die unterlassene Hilfeleistung, die Vergewaltigung oder die Nichtanzeige einer geplanten Straftat; all diese Vorschriften sind nicht einschlägig, um die Verhinderung von Zwangsprostitution und die Freierbestrafung auf den Weg zu bringen.

(Vorsitz: Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms)

   Meine Damen und Herren Kollegen der Koalitionsfraktionen, Ihre Kollegin Helmhold hat im November 2004 im Niedersächsischen Landtag gesagt: Auch für die Freierbestrafung wird in Kürze eine Regelung gefunden. Sie selbst haben in den vergangenen Wochen in verschiedenen Presseerklärungen geäußert: Über die Strafwürdigkeit eines solchen Verhaltens besteht für uns kein Zweifel. Geben Sie sich einen Ruck! Zwar steht auf dem Antrag „CDU/CSU“, aber dennoch ist er richtig und wichtig. Die geschändeten Frauen warten auf ein Zeichen.

   Dr. Lea Ackermann hat in ihrer 20-jährigen Tätigkeit bei Solwodi mit vielen Zwangsprostituierten gesprochen, sie betreut und bei Prozessen begleitet. Sie hat sie nach einer möglichen Bestrafung ihrer Freier befragt. Die Frauen haben ausnahmslos gesagt, dass sie sich eine Bestrafung dieser Freier wünschen. Recht haben sie.

(Beifall bei der CDU/CSU)

   Natürlich muss mehr getan werden, als die Freier zu bestrafen; das allein reicht nicht. Der Opferschutz muss ausgebaut werden. Beim Bundesfrauenministerium wurde 1997 die Arbeitsgruppe „Frauenhandel“ eingerichtet, die gute Arbeit geleistet hat und weiter leisten wird. Mit dem Zuwanderungsgesetz wurden Möglichkeiten geschaffen, den Aufenthaltsstatus der leidgeprüften Frauen zu verbessern. Es gibt eine EU-Richtlinie über die Erteilung von Aufenthaltstiteln für Drittstaatenangehörige, die nur umgesetzt werden muss. Die Opfer und auch die Opferhilfsorganisationen brauchen dringend finanzielle Unterstützung. Die Profite aus den Straftaten müssen abgeschöpft, die Telefonüberwachung muss ausgeweitet und die internationale Zusammenarbeit muss intensiviert werden.

Ich appelliere abschließend an alle Fraktionen in diesem Hause, an die Opfer von Zwangsprostitution zu denken und die anstehenden Diskussionen nicht mit ideologischen Scheuklappen zu führen. Dieses Thema ist zu wichtig und das Leid der vielen Frauen ist zu groß. Es gibt in Deutschland über 100 000 Frauen, die wie Tiere gehalten werden, die keine Freiheit und keine Menschenwürde mehr haben. Wir würden uns freuen, wenn den Frauen, die schon hier sind, geholfen wird und wenn durch die Gesetzgebung erreicht wird, dass keine Frauen hinzukommen, sodass ihnen dieses Schicksal erspart bleibt.

   Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP - Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Diese Frauen lassen Sie doch immer abschieben!)

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

Das Wort hat jetzt die Kollegin Erika Simm von der SPD-Fraktion.

Erika Simm (SPD):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Granold, wenn man Ihnen zuhört, hat man das Gefühl, dass Sie hier zwar über vieles, nicht aber über den Anlass der heutigen Aussprache, den von Ihnen vorgelegten Gesetzentwurf, geredet haben.

(Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie im Untersuchungsausschuss! – Zuruf von der CDU/CSU: Von uns kommen ja zwei Redner!)

   Ich allerdings werde mich bemühen, das, soweit es in der mir zur Verfügung stehenden Zeit möglich ist, zu tun. Allerdings kann ich mich nicht des Eindrucks erwehren – vielmehr wird er durch einiges von dem, was Sie gesagt haben, noch bestätigt –, dass es der Union bei diesem Thema eher darum geht, den unbewiesenen Vorwurf zu untermauern, dass durch die so genannte Visaaffäre massenhaft Frauen in die Zwangsprostitution getrieben worden seien, statt darum, eine angemessene gesetzliche Regelung zu finden.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das, was sie im Visa-Ausschuss machen, wird hier im Bundestag wiederholt! – Zuruf von der CDU/CSU: Woher kommt denn dieser Vorwurf?)

– Ich habe mir die Mühe gemacht, im Protokoll des Bundesrates die Rede von Frau Merk nachzulesen, die auch in diese Richtung ging.

   Ich selbst komme aus Ostbayern und kenne die Probleme mit dem Sextourismus, die es dort seit der Grenzöffnung gibt. Unsere Polizei schätzt, dass täglich etwa 2 000 Freier die Grenze überqueren, um in Tschechien die Dienste von Prostituierten zu nutzen. Ständig gibt es auch entsprechende Veröffentlichungen in regionalen Zeitungen. Man kann davon ausgehen, dass die Freier aufgrund dieser Veröffentlichungen wissen, dass unter diesen Prostituierten auch eine ganze Reihe von Frauen sind, die Opfer eines Menschenhandels geworden sind und Prostitution nur unter Zwang ausüben.

   Auch können wir davon ausgehen – hier gebe ich Ihnen Recht –, dass es das Angebot der Prostitution – jedenfalls das der Zwangsprostitution – ohne die Nachfrage der Freier nicht in dem Ausmaß gäbe, wie es gegenwärtig der Fall ist. Ich persönlich unterstütze – auch aufgrund meiner Antipathie gegen diese zum Teil biederen Bürger, die dort regelmäßig hinfahren – Bestrebungen, nach einem Weg zu suchen, wie wir Freier – zumindest diejenigen, die erkennbar nach Zwangsprostituierten suchen – strafrechtlich belangen können.

   Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass Sie Ihren Antrag im Rahmen der Beratungen über die neuen Menschenhandelstatbestände erst sehr spät eingebracht haben. Dabei waren wir übereingekommen, dass es doch nicht ganz so einfach ist, diesen Straftatbestand praktikabel auszugestalten, dass wir dieses Vorhaben daher zurückstellen und uns um gemeinsame Lösungen bemühen werden.

   Nun sind Sie mit Ihrem Gesetzentwurf vorgeprescht. Er ist so gestrickt, dass ich nicht das ernsthafte Bemühen erkennen kann, zu einer Lösung dieses Problems zu kommen.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich kann das nicht in allen Details begründen. Wir werden darüber im Ausschuss beraten und sicherlich auch Anhörungen dazu durchführen. Aber sehen Sie sich allein die Konstruktion des Grundtatbestandes in § 232 a Abs. 1 des Strafgesetzbuches an: Die Vorsatztat setzt eine Vortat nach § 232 des Strafgesetzbuches voraus. Die Frau muss also Opfer eines Menschenhandels geworden sein. Das Gericht muss das als erwiesene Vortat feststellen. Inwieweit muss das Gericht dann eigentlich die Vortat erforschen? Die Vortat muss vom Vorsatz des Täters umfasst werden. Aufgrund meiner Strafrechtspraxis beurteile ich diese Regelung als in der Praxis nicht handhabbar. Sie wird zu keinen Verurteilungen führen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

   Sie haben das Problem auch erkannt – wir hatten ja im Vorfeld darüber geredet – und haben in einem Fahrlässigkeitstatbestand Ausflucht gesucht, wonach ein Täter auch strafbar ist, wenn er sexuelle Beziehungen zu einem solchen Opfer eines Menschenhandels aufnimmt und leichtfertig die Lage des Opfers nicht erkennt. Ich sage Ihnen aus meiner Erfahrung heraus: Leichtfertigkeit ist im Strafrecht mitnichten einfacher nachzuweisen als einen Vorsatz oder gar einen bedingten Vorsatz. Leichtfertigkeit ist ein gesteigertes Maß an Sorgfaltspflichtverletzung, das Außerachtlassen all dessen, was man jemandem im Auge zu haben und bei einem bestimmten Vorgang zu beachten zumuten kann. Sie werden – das sage ich Ihnen voraus – auch damit zu keinen Verurteilungen kommen, machen aber gerade für die Freier ein breites Feld von Ausflüchten auf. Möglicherweise werden geschickte Verteidiger Gutachten beantragen, um den Beweis zu führen, dass der Angeklagte aufgrund seiner Vorbildung nicht intelligent genug war zu erkennen, in welcher Situation er sich befindet. In meinen Augen ist das völlig untauglich.

   Der Bundesrat hat diesen Teil Ihrer Strafvorschrift, die insoweit identisch ist mit dem Gesetzentwurf von Bayern im Bundesrat, in seinen Beratungen zu Recht gestrichen. Aber Sie sind unbeeindruckt; es geht Ihnen in Wahrheit wohl nicht um eine sachgerechte Lösung. Denn unverdrossen haben Sie das hier trotzdem so eingebracht und halten es erkennbar aufrecht.

   Mir ist noch einiges aufgefallen, auf das Sie hinzuweisen ich der Boshaftigkeit halber nicht unterdrücken kann, weil es für mich ein Hinweis darauf ist, dass Sie Ihren Gesetzentwurf nicht mit letzter Konsequenz zu Ende gedacht haben, dass Sie insbesondere die Konsequenzen aus diesem Fahrlässigkeitstatbestand nicht bedacht haben. Das hat nun zur Folge, dass plötzlich in § 5, in dem die Auslandstaten aufgelistet sind – Taten, die nach unserem Recht bestraft werden können, auch wenn sie im Ausland begangen worden sind –, ein Fahrlässigkeitstatbestand auftaucht, nämlich mit § 232 a Abs. 2. Ferner ist nach Ihrer Konstruktion künftig eine Fahrlässigkeitstat mit einer Kronzeugenregelung bedacht und auch eine Telekommunikationsüberwachung kann wegen einer Fahrlässigkeitstat anordnet werden. Ich bitte, noch einmal zu überlegen, ob Sie da nicht ein Stück weit über das hinausgeschossen sind, was – unter Juristen jedenfalls – diskutabel ist. Denn alle diese Dinge – Auslandsstrafbarkeit, Kronzeugenregelung, Telekommunikationsüberwachung – sehen wir in unserem Strafgesetz bisher nur bei schweren Taten, bei Vorsatztaten und auch dabei nur bei solchen mit einigem Gewicht vor. Sie sehen das alles jetzt für eine Fahrlässigkeitstat vor, die Sie im Höchstmaß mit zwei Jahren Freiheitsstrafe bedrohen – das heißt im Regelfall: Geldstrafe – und die Sie damit selber am untersten Rand der Strafbarkeit überhaupt angesiedelt haben. Die Sinnhaftigkeit dieses Vorhabens bitte ich noch einmal zu bedenken.

(Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Scheinheilig!)

   Wir haben uns dem Thema seriös genähert: Wir haben eine Expertenanhörung durchgeführt. Wir sind durch die Expertenanhörung noch nicht so ganz schlau geworden; da gibt es noch eine ganze Reihe Fragen zu beantworten. Wir werden aber weiter an dem Thema bleiben und uns um eine angemessene Lösung bemühen.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

Das Wort hat jetzt Herr Kollege Jörg van Essen von der FDP-Fraktion.

Jörg van Essen (FDP):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon mehrfach daran erinnert worden: Wir hatten bei der gemeinsamen Verabschiedung der verschärften Bestimmungen zum Menschenhandel verabredet, das Thema der Bestrafung von Freiern anzugehen. Wir haben heute die erste Lesung. Erste Lesung bedeutet, dass man einen Vorschlag vorläufig bewertet und dass man deutlich macht, wo man Fragezeichen sieht und wie die eigene Position am Beginn der Beratungen im Plenum ist.

   Bevor ich zu Einzelheiten komme, möchte ich auf zwei Gesichtspunkte hinweisen, die mir außerordentlich wichtig sind:

   Die erste Bemerkung. Viel bedeutender noch als mögliche strafrechtliche Änderungen ist für mich, dass wir ein allgemeines gesellschaftliches Klima schaffen, durch das wir deutlich machen, dass wir Zwangsprostitution nicht akzeptieren.

(Beifall im ganzen Hause)

Ich will in diesem Zusammenhang nicht verschweigen, dass es mich ganz außerordentlich ärgert, dass uns eine prominente Person, die dadurch aufgefallen ist, dass sie auf entsprechende Anzeigen sexuelle Dienstleistungen in Anspruch genommen hat, nach kürzester Zeit schon wieder auf dem Bildschirm begegnet, dass es keinen Protest dagegen gibt

(Beifall bei der FDP, der SPD und der CDU/CSU)

und dass es ganz offensichtlich als selbstverständlich hingenommen wird, dass jemand, der sich so verhalten hat, wieder durch Fernsehsendungen führen kann. Ich halte das für nicht erträglich.

(Beifall bei der FDP, der SPD und der CDU/CSU)

   Die zweite Bemerkung. Zu den Dingen, die wir in der letzten Zeit feststellen mussten und durch die die Situation von Zwangsprostituierten nach meiner Meinung zynisch aufgegriffen wurde, gehörten auch die Bemerkungen der nordrhein-westfälischen Ministerin Bärbel Höhn, die aus ihrer Sicht deutlich gemacht hat, dass Zwangsprostituierte mit Visum besser dastehen als ohne. Auch das bagatellisiert das Unrecht, das es in diesem Bereich gibt. Auch das halte ich für nicht hinnehmbar.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

   Wir haben uns verabredet, dass wir die Probleme sorgfältig prüfen werden. Dass wir sie sorgfältig prüfen müssen, haben insbesondere die Staatsanwälte bei den bisherigen Beratungen deutlich gemacht. Die Staatsanwälte kennen die Situation, die Frau Kollegin Granold geschildert hat und die auch Frau Simm in ihrem Beitrag aufgezeigt hat. Sie haben uns deutlich gemacht, wie schwierig es ist, in diesem Bereich zu ermitteln. Ich denke, dass wir dies berücksichtigen müssen. Es hilft nicht, dass wir hier im Bundestag eine Bestimmung verabschieden, die hinterher in der Praxis nicht wirklich tauglich ist.

(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eine praxistaugliche Bestimmung ist für mich ein ganz wichtiges Ziel, das wir erreichen müssen.

   Auch bezogen auf einen zweiten Punkt möchte ich die Position der Freien Demokraten deutlich machen. Frau Granold, Sie haben sich sehr kritisch zum Prostitutionsgesetz geäußert. Wir halten es für richtig, dass wir dieses Gesetz verabschiedet haben.

(Beifall bei der FDP und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Wir bleiben dabei. Es wird für uns kein Zurück geben. Auch das ist in diesem Zusammenhang eine wichtige Markierung.

   Bei Ihrem Gesetzentwurf, den Sie heute vorstellen, gibt es sehr viele rechtliche Fragezeichen. Frau Simm hat ein Thema angesprochen, das mir persönlich sehr wichtig ist. Sie wissen, dass ich mich den Telefonüberwachungen, deren Zahl immer mehr zunimmt, widme. Wir müssen dort zu einer Neuordnung kommen. Ich fordere die Bundesregierung nachdrücklich auf, ihre Vorstellungen in diesem Bereich endlich vorzulegen.

   Es kann aber nicht sein, dass wir dann, wenn wir alle wissen, dass wir in diesem Zusammenhang nachsteuern müssen, auf einmal den Bereich der Fahrlässigkeitstaten mit aufnehmen. Das kann nicht sein.

(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Insgesamt bin ich im Übrigen sehr skeptisch. Wir haben im Bereich der Sexualdelikte bisher zu Recht keine Fahrlässigkeitstaten. Wenn Ihr Vorschlag Gesetz werden würde, wäre das der Einstieg dafür, dass es auch hier Fahrlässigkeitstaten gäbe. Ich bin dort sehr zurückhaltend.

   Insgesamt werden wir eine Lösung finden müssen. Das ist auch der Wille der Freien Demokraten. Ich erkläre ausdrücklich die Bereitschaft, dass wir uns an den Gesprächen beteiligen. Ich habe aber das Gefühl, dass das, was Sie bisher vorgelegt haben, eher mehr Fragezeichen aufwirft als Antworten gibt. Damit möchte ich meinen Beitrag heute hier schließen.

   Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

Das Wort hat jetzt die Kollegin Irmingard Schewe-Gerigk vom Bündnis 90/Die Grünen.

Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über eines sind wir uns hier im Hause einig: Menschenhandel ist eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung, ein Verbrechen an der Würde und der Freiheit der Opfer, das mit allen Mitteln und auf allen Ebenen bekämpft werden muss.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

   Bei den Opfern handelt es sich größtenteils um Frauen, die meist mit falschen Jobversprechen als Aupairmädchen oder Bardame nach Deutschland geholt und zur Prostitution gezwungen werden. Hier werden ihnen die Pässe abgenommen, sie werden verkauft und physischer und psychischer Gewalt ausgesetzt. Diesem menschenverachtenden Geschäft, das für die Menschenhändler nicht nur lukrativ, sondern auch risikoarm ist, müssen wir den Boden entziehen.

   Darum hat Rot-Grün eine Vielzahl von Gesetzen zum Schutz der Opfer, aber auch zur besseren Verfolgung der Täter beschlossen. Die Situation, die wir 1998 vorgefunden haben, war für die Frauen katastrophal: Wurden sie bei Razzien ohne Papiere angetroffen, behandelte man sie nicht etwa als Opfer von Menschenhandel, sondern als Täterinnen, die gegen das Ausländerrecht verstoßen hatten. Abschiebehaft oder sofortiger Rückflug war die Folge. Die Täter blieben unerkannt, weil die Opfer nicht mehr aussagen konnten, und konnten ihr schmutziges Geschäft weiterführen. Sogar jetzt noch gibt es CDU-regierte Länder, die den vierwöchigen Abschiebeschutz nicht gewähren und damit eine Aufklärung der Verbrechen verhindern. Ich nenne dies Täterschutz.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lachen bei der CDU/CSU – Dr. Wolfgang Götzer (CDU/CSU): Das von den Grünen!)

   Auch heute habe ich das Gefühl, dass es Ihnen, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU/CSU, nicht wirklich um die Opfer geht, sondern um ein Thema, das sich wunderbar zu einer höchst emotionalisierenden und polemischen Hetze gegen die Regierungsparteien missbrauchen lässt. Frau Granold, ich wollte es nicht ansprechen. Aber heute sind die Zeitungen voll davon, dass die ILO gestern in ihrem Jahresbericht mitgeteilt hat, dass es keinen Zusammenhang zwischen der Visapraxis und einem erhöhten Anteil von Opfern des Frauenhandels gebe. Sie aber wollen dieses Problem instrumentalisieren. Ihnen ist dies im Ausschuss nicht gelungen; jetzt tragen Sie es hier in den Bundestag hinein.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Zuruf des Abg. Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU))

Zu dieser Annahme führen mich vor allem die Unsachlichkeit und Undifferenziertheit, mit der einige – ich betone: einige – an dieses Thema herangehen.

   Das beste Beispiel dafür – wir haben es vorhin schon wieder gehört – ist die anhaltende Vermischung des Frauenhandels mit dem Prostitutionsgesetz. Dieses Gesetz verbessert die Situation der Prostituierten, die freiwillig und legal in Deutschland tätig sind. An den polizeilichen Ermittlungsmöglichkeiten hat es überhaupt nichts geändert. Noch gestern habe ich vom LKA Berlin gehört, dass die Razzien in gleicher Intensität weitergeführt werden, wie es vor dem In-Kraft-Treten des Prostitutionsgesetzes der Fall war.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie des Abg. Jörg van Essen (FDP))

Wie häufig Razzien durchgeführt werden, liegt also allein in der Länderzuständigkeit. Daher bitte ich Sie, diese bewusste Täuschung zu unterlassen und keine Verbindung zwischen Prostitutionsgesetz und Ermittlungstätigkeit mehr herzustellen.

   Aber nun zu Ihrem Antrag: Schon im Vermittlungsausschuss hatten wir Ihnen zugesagt, einen Straftatbestand für jene Freier zu prüfen, die die Zwangssituation von Menschenhandelsopfern vorsätzlich ausnutzen. Für mich ist das ein strafwürdiges Verhalten; ich stehe daher einer solchen Strafbarkeit offen gegenüber. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, gut gemeint ist ja oft nicht gut.

(Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU): Nichts gemacht ist noch schlechter!)

Selbst unter den Opferverbänden, der Polizei und der Rechtswissenschaft gibt es keine einheitliche Bewertung.

   Nach einer intensiven Anhörung, die wir gemeinsam mit der SPD durchgeführt haben, habe ich viel mehr Fragen als vorher: Führte ein Straftatbestand dazu, dass die Schleuser die Mauern um die Opfer erhöhen und diese dadurch für die Außenwelt noch weniger sichtbar werden? Könnte auch weiterhin jede fünfte Frau durch Hinweise eines Freiers als Opfer von Frauenhandel identifiziert werden – so ist es jetzt; 20 Prozent der Freier geben den Behörden eine Nachricht – oder würden die Männer schweigen, weil sie sich strafbar machen? Käme es möglicherweise wie im Jahre 2003 in Schweden, wo ja alle Freier bestraft werden, zu keiner Verurteilung?

   Für mich steht nur eines fest: Eine gesetzliche Regelung könnte durch ein klares Verbot die wichtige Signalwirkung entfalten, dass dieses menschenverachtende Verhalten vom Staat nicht toleriert wird. Wir müssen also darüber nachdenken, wie wir zu einer solchen Generalprävention gelangen können. Ihr Antrag ist für uns aber in der hier vorliegenden Form nicht zustimmungsfähig. Wir sehen auch, dass es schwer ist, einem Freier nachzuweisen, dass er um die Zwangssituation eines Menschenhandelsopfers wusste. Es ist allerdings kein gangbarer Weg, dies dadurch aufzufangen, dass auch fahrlässiges Nichterkennen bestraft werden soll.

   Viel zu umstritten ist unter Fachleuten die Frage, ob die Zwangssituation der Opfer für die Freier erkennbar ist.

Wenn Sie dann auch noch als einen der Umstände, die auf Opfer von Menschenhandel hindeuten, die fehlende Arbeitserlaubnis oder Drogenabhängigkeit nennen, dann macht das wirklich deutlich, dass Sie diese Problematik nicht verstanden haben. Auch wenn es nicht in Ihr Bild passt: Außer der Zwangssituation des Menschenhandels kann es noch ein paar andere Umstände geben, die Migrantinnen dazu bringen, ihren Lebensunterhalt und vielleicht auch den ihrer Familie mit Prostitution zu verdienen.

   Sie fordern weiterhin eine Kronzeugenregelung für Menschenhandelsdelikte. Das lehnen wir auch in diesem speziellen Deliktbereich ab. Eine solche Regelung würde doch geradezu dazu einladen, die Zwangslage eines Opfers von Menschenhandel zunächst auszunutzen, die Tat erst danach zur Anzeige zu bringen und dafür auch noch straffrei zu bleiben.

(Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU): Das ist eine Ermessensvorschrift! Das ist doch kein Muss! Das entscheidet das Gericht!)

Selbst auf Ihrem eigenen Symposium hat die Staatsanwältin Leister die Frage gestellt, warum die CDU/CSU die Freier besser stellen möchte als die Opfer. Darüber können Sie ja einmal nachdenken. Im Übrigen ist eine solche Regelung auch nicht nötig, da die Gerichte bereits nach dem geltenden Recht die Bereitschaft zur Aufklärung bei der Strafzumessung der Tat berücksichtigen können.

   Handlungsbedarf sehen wir wie Sie bei der Telekommunikationsüberwachung, wenn es sich um Verbrechen handelt. Auch wir halten es bei der Strafverfolgung für wichtig, die Strukturen organisierter Kriminalität durch geeignete Ermittlungsmethoden aufzubrechen. Dies werden wir im Rahmen der Reform der Telefonüberwachung, an der die Koalition derzeit arbeitet, berücksichtigen.

   Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU/CSU: Bei all Ihren Vorschlägen zum Frauenhandel fällt mir immer wieder auf, dass strafrechtliche und polizeiliche Instrumente in einem absolut unausgeglichenen Verhältnis zu Opferschutz und Opferrechten stehen.

(Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU): Das ist Quatsch!)

Den Frauenhandel werden wir nur wirksam bekämpfen können, wenn wir auf Prävention, Opferschutz und Strafverfolgung setzen.

(Ute Granold (CDU/CSU): Genau das haben wir gesagt!)

   Ich habe die große Sorge, dass die Maßnahmen, die den Frauen wirklich helfen, wie sichere Unterkünfte, ein besserer Aufenthaltsstatus, qualifizierte Betreuung in spezialisierten Beratungsstellen, die Sie in Ihren Ländern mit Ihrer Mehrheit beschließen können, nicht durchgeführt werden, auch weil sie Geld kosten, und dass man sein Gewissen dadurch entlasten will, dass man lediglich im Strafrecht etwas ändert. Das finde ich scheinheilig.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Einen kleinen Vorgeschmack hat uns die bayerische Justizministerin gegeben, die sagt, sie wisse gar nicht, woher sie das Geld für die Beratungsstellen nehmen solle. Ich frage Sie: Wie wäre es mit einem Opferfonds – Herr Kauder, wir haben gestern Abend darüber diskutiert – à la Rheinland-Pfalz?

   Herr Kauder, ich möchte Ihnen einen Vorschlag machen. Sie wissen, Rot-Grün hat im Bundesrat keine Mehrheit, kann also keine aufenthaltsrechtlichen Änderungen durchsetzen, die als Opferschutz dringend notwendig sind. Die CDU/CSU hat im Bundestag keine Mehrheit und kann keine Strafrechtsänderung durchsetzen. Wir sollten uns zu einem Berichterstatter- und Berichterstatterinnengespräch zusammensetzen und beides machen, nämlich in einem Paket einen gemeinsamen Antrag sowohl zum Aufenthaltsrecht als auch zum Strafrecht. Dann könnten wir den Menschenhandel wirkungsvoll bekämpfen.

   Ich freue mich schon auf die Debatte.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU): Wenn Sie Ihre Arbeit auch machen, geht es weiter! – Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich mache meine!)

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

Das Wort hat jetzt der Parlamentarische Staatssekretär Alfred Hartenbach.

Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:

Herr Präsident! Verehrtes Präsidium! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bundesrat hat in der letzten Woche beschlossen, einen Gesetzesantrag des Landes Bayern unter der Überschrift „Bekämpfung des Menschenhandels“ mit einigen Änderungen einzubringen. Diesen Entwurf wird der Bundestag in Kürze beraten. Die Union legt nun heute einen Gesetzentwurf vor, der mit dem bayerischen Entwurf weitgehend identisch ist.

   Ich verstehe nicht ganz, was das soll. Ich kann es mir eigentlich nur so erklären, dass Sie meinen, ausgerechnet mit diesem Thema Wahlkampf machen zu müssen.

(Widerspruch bei der CDU/CSU)

Wenn das so ist, wofür viel spricht, dann instrumentalisieren Sie die Not und das Elend der Opfer von Menschenhändlern für Ihre Kampagnen gegen uns, die Regierung und die Koalition.

(Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU): Hast du heute die falsche Rede rausgeholt?)

Es wird Ihnen aber nichts nützen. Ihre Aufgeregtheit zeigt mir, dass ich Recht habe.

(Beifall bei der SPD)

In einem Punkt geht Ihr Entwurf sogar über die Vorlagen des Freistaates Bayern und des Bundesrates hinaus, nämlich bei der Freierstrafbarkeit auch bei Fahrlässigkeit. Diesen Vorschlag hat schon der Bundesrat gestoppt. Wie gestern der Presse zu entnehmen war, wird er auch von Opferverbänden und der Gewerkschaft der Polizei kritisch gesehen. Zu Recht. Ich gehe davon aus, dass dieser Vorschlag auch im Bundestag abgelehnt wird. Das, was Sie da machen, ist nichts anderes als vordergründiger gesetzgeberischer Aktionismus.

   Das gilt letztlich auch für den Vorsatztatbestand, wie Sie ihn vorschlagen. Der Vorschlag ist vielleicht gut gemeint, den Kern des Unrechts trifft er aber nicht. Eine Strafe ist doch nur dann berechtigt, wenn ein Freier eine gegenwärtige, also eine noch wirksame Zwangslage ausnutzt. Ihr Entwurf stellt ebenso wie der Gesetzentwurf des Bundesrates nicht auf die gegenwärtige Situation des Opfers ab, sondern knüpft an ein vorgelagertes Geschehen an, also an eine Zwangslage, die möglicherweise zum Tatzeitpunkt gar nicht mehr besteht.

(Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU): Was?)

Damit Sie sich aber jetzt nicht aufregen müssen, lasse ich keinen Zweifel an folgender Feststellung: Wenn ein Freier bewusst die Zwangslage einer Frau ausnutzt, ist das nicht hinnehmbar. Das sollten wir nicht dulden. Das werden wir nicht dulden und da werden wir gemeinsam mit der Koalition ein deutliches Zeichen setzen.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU): Wann?)

– Dann, wenn wir es vernünftig beraten haben, aber nicht mit Schnellschüssen, wie Sie das zu machen pflegen.

(Beifall bei der SPD – Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU): Das geht wie mit Graffiti, DNA-Analyse und den ganzen anderen Sachen! – Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

– Bevor Sie jetzt HB-Männchen spielen, beruhigen Sie sich etwas.

   Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat mit dem Bündnis 90/Die Grünen auch in Erfüllung einer Prüfzusage aus dem Vermittlungsverfahren zum 37. Strafrechtsänderungsgesetz vor kurzem eine Expertenanhörung durchgeführt. Über das Ergebnis haben Frau Schewe-Gerigk und Frau Simm bereits berichtet. Es ist nicht richtig, wenn Sie, Frau Granold, sagen, Sie hätten das zurückgezogen, weil wir über die Frist hinaus gewesen seien.

(Ute Granold (CDU/CSU): Sie war im August abgelaufen! Natürlich!)

Wir haben die Frist auch deshalb überschritten, weil Ihre konservativ geführten Regierungen den Vermittlungsausschuss angerufen haben und dadurch eine weitere Verzögerung eingetreten ist.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Ute Granold (CDU/CSU): Weil das Gesetz erheblich nachgebessert werden musste! – Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU): Das stimmt doch gar nicht!)

Wenn Sie ein bisschen Vernunft hätten, dann wüssten Sie, dass wir vereinbart haben, dass wir die Praxis befragen wollen. Wir haben die Praxis noch nicht befragt, Sie schon ganz und gar nicht.

(Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU): Wann wollen Sie die denn befragen?)

– Das überlassen Sie einmal mir, Herr Kauder, jedenfalls nicht bei Nacht und Nebel und nicht im Schlafanzug, wie Sie das machen.

(Lachen des Abg. Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU))

   Wenn man nicht nur symbolische Gesetzgebung betreiben möchte, dann muss man sich auch mit den möglichen Folgen eines solchen Straftatbestandes auseinander setzen. Es kommt gar nicht so selten vor – auch das ist schon erwähnt worden –, dass Freier Anzeige erstatten und damit den Frauen aus der Zwangslage heraushelfen.

(Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU): Das ist doch gut!)

Diese Anzeigebereitschaft hätte sicher ein Ende, wenn die Freier selbst eine Bestrafung befürchten müssten. Daran wird auch keine Kronzeugenregelung etwas ändern. Die Freierstrafbarkeit – vor allem, wenn sie, wie Sie das wollen, schon bei Fahrlässigkeit eintreten soll – könnte dazu führen, dass sich die Szene in der Illegalität abschottet. Gerade das würde den Opfern nicht helfen.

   Erstaunlich und erfreulich finde ich, dass Sie das urbayerische Anliegen, das Prostitutionsgesetz wieder abzuschaffen, wenigstens heute nicht auf die Tagesordnung gebracht haben.

(Dr. Wolfgang Götzer (CDU/CSU): Das kommt noch!)

– Ich wollte Sie gerade loben und sagen, dass das zeigt, dass Sie doch nicht die kleine Filiale des bayerischen Justizministeriums sind.

(Ute Granold (CDU/CSU): Armselig!)

Aber die Rede von Frau Granold lässt mich da schweigen. Sie sind die Filiale des bayerischen Justizministeriums.

(Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU): Das ist nicht schön, was Sie sagen!)

– Ich freue mich, dass Sie sich aufregen.

   Ich muss jetzt noch auf die Kronzeugenregelung eingehen. Sie schlagen eine bereichsspezifische Kronzeugenregelung für Menschenhandelsdelikte vor, nachdem Sie in den vergangenen Jahren gebetsmühlenartig frühere Vorschläge des Bundesrates mit weiteren Kronzeugenregelungen als eigene Ideen verkauft haben. Wenn ich richtig gezählt habe, wären wir jetzt bei der 24. Kronzeugenregelung angelangt:

(Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Im Innenausschuss haben wir noch eine!)

drei bereits bestehende, 20 weitere aus der konservativen Ecke in den Vorjahren und nunmehr dieser Vorschlag eines § 233 c StGB. Über die Schwächen dieser Unmenge von bereichsspezifischen Regelungen sind wir uns eigentlich einig. Diese Schwächen bestehen nach wie vor. Sie sollten langsam einmal erkennen, dass Sie hier nicht auf dem richtigen Weg, sondern vielmehr auf dem Holzweg sind, und auf einem morschen noch dazu. Ich verpflichte mich hier: Wenn im nächsten Jahr Ihre 25. Kronzeugenregelung kommt, werde ich hier Weinessig und Zitronen spendieren.

(Erika Simm (SPD): Für uns Wein!)

– Nein, nur für die.

   Auch bei der Telekommunikationsüberwachung setzen Sie auf den alten Hut konservativer Denkweise. Wir haben für die Fälle, in denen es richtig ist, bereits eine Telefonüberwachung und wir werden – das ist angesprochen worden – die Probleme der Telekommunikationsüberwachung anders regeln müssen als durch eine ständige Erweiterung des Straftatenkatalogs.

(Jörg van Essen (FDP): Sehr richtig!)

   Kommen wir also auf den Kern des Anliegens, das Sie hier mit treuem Augenaufschlag vorgetragen haben und welches Herr Kauder jetzt noch in allen Einzelheiten erläutern wird, zurück.

(Dr. Wolfgang Götzer (CDU/CSU): Das war jetzt persönlich!)

– Nein, das war nicht persönlich. Sie alle haben mich mit treuem Augenaufschlag angeguckt. – Kommen wir darauf zurück: Im Kern lautet Ihr Anliegen, dem auch wir uns nicht verschließen werden, sondern das wir genauso aktiv verfolgen werden und zu dem wir vernünftige Regelungen vorlegen werden: Schutz der Frauen, die gegen ihren Willen zur Prostitution gezwungen werden. Es kann nicht lauten, so wie es Frau Granold gesagt hat, die meint, man würde damit einen Sumpf austrocknen: Strafbarkeit der Freier um jeden Preis. Das, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, hat schon der biblische König David nicht gewollt.

   Danke schön.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

Das Wort hat jetzt der Kollege Siegfried Kauder von der CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Emotionalität, mit der diese Debatte teilweise geführt wurde, hat mich erschüttert. „Ich werde dir Europa zeigen. Du wirst in Deutschland für mich arbeiten. Du wirst eine wundervolle Zukunft haben.“ So wurde eine ukrainische Frau vom Schleuser Boris B. mit einem gefälschten Reisepass und einem erschlichenen Visum nach Berlin verbracht.

(Joachim Stünker (SPD): Zum Thema bitte, Herr Kollege!)

Dort wandelte sich das Gesicht von Boris B. sehr schnell. „Ab jetzt bin ich dein Direktor, dein Vater und dein Gott“ – und auf dem Schreibtisch lag eine Sexpostille als Anweisung für die zukünftige Berufstätigkeit.

(Erika Simm (SPD): Das ist doch strafbar!)

Irina C. wurde mit drei weiteren Damen in einem Ein-Zimmer-Appartement untergebracht; zwei schliefen in Stockbetten, eine auf dem Sofa, eine auf dem Boden. Sie waren kaserniert.

(Erika Simm (SPD): Alles strafbar!)

In einschlägigen Postillen wurde angeboten: „Naturgeile ukrainische junge Frau, zu allem bereit.“ Bei Boris B. fand man 3 500 Adressen, an die diese Mädchen verschachert worden sind. Meine Damen und Herren, einen solchen Zustand kann man nicht anstehen lassen.

(Joachim Stünker (SPD): Wollen wir auch nicht! – Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wer will das denn? Das ist doch eine Unterstellung!)

   Irina C. wurde auf der Straße angetroffen, sie wurde bei der Polizei vernommen. Sie wurde angeklagt und wegen Urkundenfälschung und eines Verstoßes gegen das Ausländergesetz zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

(Joachim Stünker (SPD): Der einzige Polemiker hier ist Herr Kauder!)

Boris B. wurde ebenfalls – und er zu Recht – zu einer Haftstrafe verurteilt. Der Freier läuft frei herum, auch wenn er die Situation des Mädchens erkannt hat.

   Das hat dieses Hohe Haus im Jahr 1993 besser gemacht. Damals ging es um eine Änderung der Vorschriften zur Kinderpornographie. Fraktionsübergreifend war man zu Recht der Meinung, auch der Besitz von kinderpornographischen Schriften solle unter Strafe gestellt werden,

(Erika Simm (SPD): Das war damals sehr schwer durchzusetzen, Herr Kauder!)

weil nämlich der Besitz von Kinderpornographie mittelbar den sexuellen Missbrauch von Kindern begünstigt. Nicht anders ist es beim Freier.

   Nun kann man sich natürlich fragen: Hat es einen Sinn, ein Gesetz zu beschließen, das den Besitz von Kinderpornographie bestraft? Wie will ich denn den Besitz, der zu Hause stattfindet, nachweisen? Es gelingt der Polizei immer wieder, denn der Besitz von Kinderpornographie ist ein Kontrolldelikt. Nicht anders ist es beim Menschenhandel und beim Missbrauch von Frauen. Auch dort handelt es sich um Kontrolldelikte.

(Erika Simm (SPD): Das macht die Sache ja so schwierig!)

Meine Damen und Herren, entsprechend haben wir den Straftatbestand der Freierstrafbarkeit ausgebaut. Der Freier, der die durch Menschenhandel geschaffene Situation entweder erkennt oder sie leichtfertig – das ist die höchste Stufe der Fahrlässigkeit – nicht erkennt und der diese Situation ausnützt, macht sich strafbar.

   Nun wird der Einwand erhoben: Wo gibt es denn so etwas wie die Bestrafung von Fahrlässigkeit bei Sexualdelikten? Das ist im System nicht bekannt. Dieses Argument hat ein Professor aufgebracht; es ist aber falsch. Ich empfehle, in § 178 des Strafgesetzbuches nachzulesen:

Verursacht der Täter durch ... Vergewaltigung ... wenigstens leichtfertig den Tod des Opfers, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.
(Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU): Hört! Hört! – Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es geht um Vorsatz!)

Wir haben es also mit einer Kombination aus Vorsatz und Fahrlässigkeit zu tun. Das macht deutlich, dass der formale Einwand nicht richtig ist.

(Widerspruch bei der SPD)

   Wir haben uns sehr wohl auch Gedanken darüber gemacht, wie eine Tataufklärung möglich sein soll. Das ist zweifellos ein Problem. Wir haben uns entschlossen, eine Kronzeugenregelung einzuführen, deren Sinnhaftigkeit von der Regierungskoalition offensichtlich nicht erkannt worden ist. Der Freier, der eine Frau in ihrer Situation missbraucht, wird in aller Regel diese Kronzeugenregelung nicht in Anspruch nehmen müssen. Ihm kann man schon nach derzeitigem Recht mit den §§ 153 oder 153 a der Strafprozessordnung helfen.

   Wir wollen aber auch, dass der Menschenhändler die Chance hat, sich zu offenbaren und eine Strafmilderung zu bekommen; denn nur so bekommt man Zugang zu einem mafiosen System. Beim Betäubungsmittelrecht ist es auch nicht anders. Dort können wir entsprechende Erfolge zeitigen.

(Beifall bei der CDU/CSU – Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie wollen, dass Menschenhändler straffrei sind! Das ist unglaublich! Sollen wir die auch noch laufen lassen?)

Wie Sie sehen, haben wir zu unserem Gesetzentwurf durchaus sinnvolle Überlegungen angestellt.

   Nun darf ich Sie persönlich ansprechen, Frau Schewe-Gerigk. Wir haben gestern gemeinsam eine Veranstaltung des Deutschen Instituts für Menschenrechte besucht. Sie wissen sehr wohl, dass es derzeit auf europäischer Ebene schon Überlegungen gibt, ob nicht genau das, was wir in unserem Gesetzentwurf vorsehen, auf europäischer Ebene festgelegt werden sollte, nämlich dass der Missbrauch von Menschenhandelsopfern durch den Freier unter Strafe gestellt wird.

(Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aber nur, wenn es Vorsatz ist! Das haben Sie hier unterschlagen!)

– Also darf ich festhalten: Bei der Bestrafung vorsätzlichen Handelns machen Sie mit. Es geht Ihnen um die Leichtfertigkeit. Darüber können wir im Ausschuss diskutieren. Damit kommen wir zu unserem Thema. Wenn Sie die Regelungen zu vorsätzlich begangenen Taten mittragen, dann müssen Sie das hier auch gegenüber der Öffentlichkeit zum Ausdruck bringen. Darüber können wir reden.

   Nun lässt sich einwenden, wie man dem Freier nachweisen soll, dass er die Situation des Menschenhandelsopfers erkannt oder leichtfertig verkannt hat. Diese Frage höre ich allerdings überwiegend von Männern; das könne man doch gar nicht belegen. „Frauenrecht ist Menschenrecht e.V.“ hat einen Zwölfpunktekatalog entwickelt, nach dem man indiziell die Zwangssituation eines Menschenhandelsopfers feststellen kann: sie kann zum Beispiel kein Deutsch; sie kann die sexuelle Dienstleistung und deren Dauer nicht selbst aushandeln; sie nimmt das Geld nicht in Empfang; sie hat möglicherweise Verletzungsspuren. Die Indizien insgesamt ermöglichen sehr wohl einen Tatnachweis.

   Auch Ihre Kritik an der Kronzeugenregelung ist nicht berechtigt. Lesen Sie nach, was der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei dazu sagt. Er ist ebenso wie wir der Meinung, dass dies eine sehr gute Möglichkeit ist, Zugang zu der Struktur des meist mafios durchgeführten Menschenhandels zu bekommen.

(Erika Simm (SPD): Wir reden nicht über Menschenhandel, sondern über Freierbestrafung!)

   Sie sehen also, wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Eines fällt bezeichnenderweise auf. Sie bringen außer der Kritik hinsichtlich der Leichtfertigkeit keine sachliche Kritik an unserem Gesetzentwurf vor, weil Ihnen offenkundig nichts einfällt.

(Widerspruch bei der SPD)

Sie sind aber auch nicht bereit – obwohl Sie das Problem erkannt haben –, aktiv und zum Schutz dieser Opfer daran mitzuarbeiten.

(Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Haben Sie meine Rede vorhin eigentlich gehört?)

Ich hätte mir vorgestellt, dass Sie in die heutige Diskussion Vorschläge zum Bleiberecht dieser Opfer einbringen. Wir müssen uns dieses Themas zweifellos annehmen. Es geht aber nicht an, dass Sie sagen: Wir machen schon beim ersten Schritt nicht mit; dann müssen wir uns den zweiten nicht überlegen. Das Bleiberecht ist ein Thema, das wir sehr wohl gemeinsam diskutieren können. Wir müssen uns aber erst darüber einig werden, ob die Freierstrafbarkeit eingeführt werden soll oder nicht.

Dieses Thema, das Frauen, die nach Deutschland eingeschleust werden, auf der Seele liegt und auf das Frauenverbände zu Recht beharrlich und beständig hinweisen, haben Sie gar nicht im Blickfeld. Wir haben gestern bei der Veranstaltung des Deutschen Instituts für Menschenrechte auch gehört, dass wir nicht länger warten dürfen. Wir sehen einen Sachverhalt, der kriminogen ist, den wir aber schleifen lassen, weil Sie nichts tun und noch nicht einmal bereit sind, den ersten Schritt mitzumachen. Das ist – ich sage bewusst nicht: eine Schande – schade. Ich hoffe, dass wir in der sachlichen Zusammenarbeit im Ausschuss doch noch einiges bewegen.

   Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU): Wohltuende Sachlichkeit! Hohe Kompetenz!)

Vizepräsident Dr. Norbert Lammert:

Als letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt hat nun das Wort die Kollegin Angelika Graf von der SPD-Fraktion.

Angelika Graf (Rosenheim) (SPD):

Sehr geehrte Damen und Herren! In der 14. Legislaturperiode, also vor knapp vier Jahren, haben wir von den Regierungsfraktionen einen Antrag eingebracht, der sich mit der Situation von Frauen beschäftigt, die als Opfer von Menschenhandel vorwiegend aus den Ländern des ehemaligen Ostblocks hierher verschleppt werden. Der Titel dieses Antrags lautet „Prävention und Bekämpfung von Frauenhandel“. Wir haben ihn hier im Dezember 2001 einstimmig verabschiedet. In diesem Antrag wird sehr genau die Tatsache beschrieben – das hat Frau Granold schon wiedergegeben –, dass etwa 120 000 Frauen zum Zweck der sexuellen Ausbeutung nach Westeuropa verbracht werden und dass der Jahresgewinn aus diesem „Geschäft“ höher ist als aus dem Drogenhandel.

   In diesem Antrag werden aber auch die Ziele unserer gemeinsamen Politik in diesem Bereich beschrieben. Wir beschritten damit – ich spreche für diejenigen, die diesen Antrag damals erarbeitet haben – keineswegs Neuland. Es gab bereits damals aus der Ära Kohl den runden Tisch „Frauenhandel“ und den Bundesweiten Koordinierungskreis. Ich kann mich gut erinnern, dass die Recherchen zu diesem Antrag trotzdem mühsam waren. Ich hätte mir gewünscht, dass nicht so viel von den Bundesländern geregelt werden muss. Das betrifft insbesondere den Opferschutz. Ich habe damals oft mit geringem oder sogar fehlendem Problembewusstsein meiner Gesprächspartner aus den Bundesländern zu kämpfen gehabt.

   Ich rate Ihnen allen sehr zur Lektüre des Antrags; denn er hat in den letzten vier Jahren an Aktualität, was die Situation der Opfer betrifft, nichts verloren. Noch heute gibt es zu wenige Beratungsstellen für Opfer von Menschenhandel in den Bundesländern. Infolge der Mittelkürzungen in den Bundesländern – auch das ist schon angesprochen worden – werden existierende Beratungsstellen nicht mehr bezuschusst und müssen oft geschlossen werden. Noch heute fehlen dort oft die Mittel für die Betreuung der Opfer von Menschenhandel. Einzig Rheinland-Pfalz hat – auch das ist schon angesprochen worden – einen Opferfonds eingerichtet.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

   Noch heute wird jungen Frauen, die als illegale Prostituierte bei einer Razzia oder einer Kontrolle aufgegriffen werden, trotz der Aufklärungsarbeit des BKA und der Beratungsstellen oft nicht die Vierwochenfrist eingeräumt, die ihnen bis zu einer freiwilligen Ausreise eigentlich zusteht. Das fördert bedauerlicherweise nun wieder den Drehtüreffekt und verhindert oft Ermittlungen gegen die Schlepper. Noch heute erhalten sehr wenige Frauen, die großen Mut bewiesen haben und durch ihre Aussage zur Aufdeckung und Zerschlagung der Netze der Schlepperbanden beigetragen haben, Abschiebeschutz oder sogar ein Bleiberecht oder eine neue Identität.

   Wie grau der Themenbereich noch immer ist, zeigt die Tatsache, dass Sie in Ihrem Gesetzentwurf die Vorschläge nicht mit den entsprechenden Zahlen unterlegen konnten, mit Zahlen, die für den Beweis zum Beispiel der Nützlichkeit des Unterfangens der Freierbestrafung wichtig wären.

   Seit der Verabschiedung unseres Antrags im Jahr 2001 haben wir vonseiten des Bundes eine Reihe der darin enthaltenen Forderungen erfüllt. Ich denke dabei zum Beispiel an die jüngste, schon öfter angesprochene Änderung des Strafrechts in §§ 232 und 233. Dies wird das Vorgehen gegen die Täter, die Schlepper, erleichtern. Aber auch die Opferrechtsreform möchte ich in Erinnerung rufen. Sie hat die Situation der Opfer von Menschenhandel deutlich verbessert. Ich erwähne außerdem noch einmal den runden Tisch und möchte bitten, die Arbeit des BMZ bei der Bekämpfung der Armut in den Herkunftsländern nicht zu vergessen.

   Wurde damit das Problem an sich bekämpft? Es ist richtig: Ohne die Kunden, die Männer, die Sex möglichst billig kaufen wollen, gäbe es das Phänomen der Ausbeutung der illegalen Prostituierten bei uns nicht. Man muss natürlich nicht erst seit dem Fall Friedman fragen, welche Mittel wir haben, um denen, die als Kunden diese Frauen wissentlich ausbeuten, das Handwerk zu legen.

   Wie groß der „Bedarf“ an derart billigem Sex ist, beschreibt die Aussage einer bayerischen Polizistin aus dem Gebiet der Grenze zu Tschechien – auch Frau Simm hat das zitiert –, die von täglich 2 000 Freiern aus Deutschland berichtet, die auf der anderen Seite der Grenze billige Sexdienstleistungen einkaufen. Da geht es wohl noch billiger und noch einfacher als bei uns.

   Frauenhandel ist also ein transnationales Problem. Ich rate jedem, sich die armen jungen Frauen auf dem tschechischen Straßenstrich hinter dem Grenzübergang Philippsreut anzusehen, die dort ihre Dienste freiwillig oder nicht freiwillig anbieten, um zu überleben. Man begreift, dass Frauenhandel mit der Armut in den Herkunftsländern direkt zu tun hat. Man erkennt aber auch, wie schwach entwickelt das Mitleid und das Schuldbewusstsein vieler Kunden offensichtlich ist. Ich denke, da packt einen zu Recht die Wut. Ich verstehe deswegen, dass man sich über die Bestrafung von Freiern Gedanken macht.

   Wir haben uns bei dem fraktionsübergreifenden Berichterstattergespräch damals im Zusammenhang mit der Änderung des StGB bezüglich Menschenhandels darauf geeinigt, den Punkt Freierstrafbarkeit mit der nötigen Sorgfalt zu prüfen. Fest steht für mich: Nichts wäre – auch im Hinblick auf die Situation und die Gefühlslage der Opfer, die wir bei aller Diskussion über die Täter nicht aus dem Auge verlieren dürfen – fataler als Regelungen, die in Wahrheit nicht greifen, die Situation der Opfer eher verschlechtern

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

oder die illegale Prostitution noch mehr in den Untergrund verdrängen

(Beifall der Abg. Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

und damit die Lage der betroffenen Frauen noch unerträglicher und noch auswegloser machen. Das soll heißen: Ich will keine mit heißer Nadel gestrickte Änderung des StGB, die sich populistisch gut vermarkten lässt, sondern eine Regelung, die insbesondere die Situation der Opfer im Blick hat.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

   Dabei sollte man bedenken, dass in Italien – Frau ScheweGerigk, dort sind die aufenthaltsrechtlichen Regelungen für die Opfer von Frauenhandel nämlich wesentlich besser als bei uns und dort ist das Netz der Beratungsstellen dichter – 20 Prozent aller registrierten Fälle von illegaler Prostitution von den Freiern aufgedeckt werden, die sich an die Beratungsstellen wenden.

   Zur Polizei gehen in Italien wie hier in Deutschland die wenigsten der Freier. Eine Ermittlung der Polizei würde nämlich aufdecken, dass der Mann eine Prostituierte aufgesucht hat – ein Umstand, der bei Frau oder Freundin sicherlich nicht unbedingt auf Gegenliebe oder Verständnis stößt. Ich denke, da ist der logische Fehler in Ihrem Ansatz. Eine Kronzeugenregelung würde nicht helfen.

   Herr Kauder, zu der von Ihnen ins Spiel gebrachten Kronzeugenregelung für Schlepper möchte ich sagen: Darüber müssen wir noch intensiv reden. Ich persönlich bin im Augenblick eher dagegen.

(Beifall des Abg. Joachim Stünker (SPD))

Eine Freierstrafbarkeit, die sich auch auf die Fahrlässigkeit erstreckt, würde zudem nach Ansicht der Beratungsstellen jede präventive Arbeit im Freiermilieu zunichte machen.

(Jörg van Essen (FDP): Richtig!)

Das Ziel sollte meines Erachtens nicht sein, die Freier generell zu kriminalisieren – sie würden generell kriminalisiert, wenn dieser Vorschlag umgesetzt wird –, sondern ihnen zu helfen, zu erkennen, wann eine Frau in die Prostitution gezwungen wurde, und dann richtig zu handeln.

(Jörg van Essen (FDP): Genau das muss das Ziel sein!)

   Wir weisen Ihre Angriffe auf das Prostitutionsgesetz deutlich zurück. Dazu ist schon im Vorfeld vieles gesagt worden.

   Ich möchte auf den eingangs erwähnten Antrag der Regierungsfraktionen aus dem Jahre 2001 zurückkommen. In ihm wird dieses Thema unter dem Aspekt der Menschenrechte der Opfer behandelt. Eines der großen Ziele, die mit der Verabschiedung des Antrages verbunden waren, war die Verbesserung des Opferschutzes. Bei aller Diskussion über die Freier wäre es gut, wenn wir dieses Ziel nicht aus dem Auge verlören.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Wirken Sie doch bitte auf die von Ihnen regierten Länder ein, das Ihre in diesem Bereich zu tun und zum Beispiel die Beratungsstellen weiterhin entsprechend zu finanzieren! Wenn das geschieht, wäre schon viel gewonnen.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:

Ich schließe die Aussprache.

   Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 15/5326 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge?  Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen.

[Der folgende Berichtsteil – und damit der gesamte Stenografische Bericht der 175. Sitzung – wird morgen,
Freitag, den 13. Mai 2005,
an dieser Stelle veröffentlicht.]
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/plenarprotokolle/plenarprotokolle/15175
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