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Stand: 08.03.2001
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Christel Hanewinckel zum Internationalen Tag der Frau

Die Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages, Christel Hanewinckel, zum Internationalen Tag der Frau:

Am heutigen Internationalen Frauentag berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung das neue Gewaltschutzgesetz. Mit diesem

Gesetz wird endlich dafür gesorgt, dass nicht die Gewaltopfer, nämlich Frauen und Kinder, sondern vielmehr die Gewalttäter selbst die gemeinsame Wohnung verlassen müssen. Wie dringend eine solche gesetzliche Regelung ist, zeigt sich am Beispiel Berlin: Während des letzten Jahres suchten hier 2000 Frauen und ebenso viele Kinder Schutz vor häuslicher Gewalt - Tendenz steigend.

Neben dem Gewaltschutzgesetz wurde das Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst von der Bundesregierung auf den Weg gebracht. Ein Gesetz für die Privatwirtschaft wird folgen. Desweiteren sind die Programme "Frau und Beruf" und "Frauen ans Netz" beispielhaft, um die Benachteiligung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu bekämpfen und ihnen Berufsmöglichkeiten in den Zukunftsbranchen zu erschließen.

Im 90. Jahr des Internationalen Frauentages wird das Prinzip der Gleichstellung von Frauen und Männern - "Gender Mainstreaming" - endlich umgesetzt. Der gewichtigste Grund, den 90. Internationalen Frauentag in Ost und West gebührend zu feiern.

Verantwortlich für den Textinhalt ist das Sekretariat des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Telefon: (030) 227 37112.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2001/pz_010308a
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