Kinderkommission fordert Aufklärung der Öffentlichkeit über Diagnose und Behandlung von Hyperaktivität
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Stand: 07.02.2002
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Psychopharmaka an Kinder nicht vorschnell verabreichen
Kinderkommission fordert Aufklärung der Öffentlichkeit über Diagnose und Behandlung von Hyperaktivität

Die Kinderkommission hat sich in ihrer letzten Sitzung vom Bundesministerium für Gesundheit umfassend über die Schwierigkeiten bei der Diagnose und Behandlung der Aufmerksamkeitsdefizits-Hyperaktivitäts-Störung (ADHS) informieren lassen.

Als Fazit stellt die Kinderkommission fest, dass die Erforschung des Krankheitsbildes ADHS im Hinblick auf die Ursachen und tatsächliche Häufigkeit unbedingt voran getrieben werden muss. Hyperaktivität bei Kindern muss keineswegs immer durch die hirnorganisch verursachte Krankheit ADHS ausgelöst sein. Vielmehr können auch Lebensgewohnheiten wie ausufernder Fernsehkonsum u.ä. Auslöser für Hyperaktivität bei Kindern sein. Es ist nicht hinnehmbar, dass Kinder, bei denen keine hirnorganische Erkrankung vorliegt, zum Teil jahrelang hochwirksame Psychopharmaka verabreicht bekommen.

"Hochwirksame arzneiliche Wirkstoffe wie z.B. Methylphenidat zur Behandlung von Hyperaktivität dürfen an Kinder nur mit der gebotenen Sorgfalt in Diagnose und Behandlung verabreicht werden", erklärt die Vorsitzende der Kinderkommission des Deutschen Bundestages, Rosel Neuhäuser, MdB (PDS). "Gerade bei der Diagnose und Behandlung von ADHS dürfen nicht vorschnell Psychopharmaka an Kinder verordnet werden. Vielmehr ist eine umfassende Untersuchung und Einbeziehung auch des sozialen Lebensumfeldes bei der Diagnose von ADHS unerlässlich."

Die Kinderkommission fordert das Bundesministerium für Gesundheit auf zu prüfen, ob an die Ärzte, die die Diagnose ADHS stellen, besondere Qualifikationsvoraussetzungen gestellt werden können. Ferner hält sie eine umfassende Aufklärung der Öffentlichkeit, d.h. der Ärzte, Eltern, Lehrer und Erzieher über Hyperaktivität bei Kindern und ihre Behandlungsmöglichkeiten für geboten.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2002/pz_020207
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