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Stand: 08.11.2002
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Bundestagspräsident Thierse erwirkt einstweilige Verfügung gegen "Bild"

Die Zivilkammer 24 beim Landgericht Hamburg hat heute einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Unterlassung falscher Tatsachenbehauptungen stattgegeben. Der '"Bild"-Zeitung des Axel-Springer Verlages ist damit verboten,


  1. die Behauptung aufzustellen und zu verbreiten, Bundestagspräsident habe alle Bundestagsabgeordneten nach Paris eingeladen;
  2. den Eindruck zu erwecken, der Ältestenrat des Deutschen Bundestages habe eine Zusammenkunft der Abgeordneten des Bundestages und des französischen Parlaments anlässlich des 40. Jahrestages des Elysée-Vertrages abgelehnt;
  3. den Eindruck zu erwecken, Bundestagspräsident Thierse habe in seiner Reaktion auf die Berichterstattung über die angeblich von ihm ausgesprochene Einladung die Unwahrheit gesagt.


Bundestagspräsident Thierse hat die Entscheidung des Gerichts begrüßt. Damit sei klar, dass die bisherige Kampagne der Zeitung gegen die großartige Geste unserer französischen Freunde auf Falschmeldungen beruht. Es sei nun Sache aller Fraktionen des Deutschen Bundestages, auf die französische Einladung angemessen und freundschaftlich zu reagieren.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2002/pz_0211084
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