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Stand: 22.11.2002
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Landgericht gibt Bundestagspräsident Thierse im Streit mit "Bild" in allen Punkten Recht

Das Landgericht Hamburg hat heute in zwei Verhandlungen über die von Bundestagspräsident Thierse gegen "Bild" beantragte Unterlassungsverfügung entschieden und "Bild" zu einer Gegendarstellung verpflichtet.
Demnach darf "Bild" nicht mehr behaupten, Thierse habe die Abgeordneten nach Paris eingeladen, sondern muss die Feststellung des Bundestagspräsidenten veröffentlichen "ich habe nicht eingeladen". Bild darf ebenfalls nicht behaupten, der Ältestenrat habe eine Zusammenkunft der beiden Parlamente aus Anlass des 40. Jahrestages des Elysée-Vertrages abgelehnt, sondern muss in der Gegendarstellung feststellen: " Der Ältestenrat hat dieses Treffen nicht abgelehnt". Schließlich darf "Bild" nicht wieder den Eindruck erwecken, Bundestagspräsident habe in einer Reaktion auf die unzutreffenden Tatsachenbehauptungen der Zeitung die Unwahrheit gesagt. Im Text der Gegendarstellung heißt es dazu: "Der hierdurch erweckte Eindruck, ich (Thierse) hätte die Unwahrheit gesagt, ist falsch."
Den Entscheidungen des Gerichts ist - so der Bundestagspräsident - nichts hinzuzufügen. Die am vergangenen Dienstag erlassene Unterlassungsverfügung gegen den Bundestagspräsidenten lässt nicht die Folgerung zu, das Gericht halte die Kostenangaben von "Bild" für zutreffend. Dies hat das Gericht nicht entschieden. "Bild" hatte eine Summe von 500.000 Euro angegeben. Bei der jetzt vorgesehenen dezentralen Anreise der Mitglieder des Deutschen Bundestages von vier verschiedenen Flughäfen entstehen aber Kosten von nur 90.000 Euro.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2002/pz_021122
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