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Stand: 13.03.2003
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Menschenrechtsausschuss: Folterverbot gilt absolut

Anlässlich der aktuellen Diskussion zum Folterverbot in Deutschland und der heutigen Menschenrechtsdebatte im Bundestag erklärt die Vorsitzende des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Christa Nickels:

"Das Verbot der Folter und der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung gilt absolut und ohne Ausnahme.

Es handelt sich hierbei um eines der elementaren und unabdingbaren Grund- und Menschenrechte in der internationalen Staatengemeinschaft. Das Folterverbot gehört zum Kernbestand unserer Verfassung. Es ist als zwingendes Recht anerkannt und in zahlreichen Menschenrechtsabkommen verankert. Diese Abkommen gelten auch für die Bundesrepublik Deutschland.

Es gibt in diesen Regelungen keinen Raum dafür, dass Folter oder die Androhung von Folter im Einzelfall einmal erlaubt sein könnte.

Diese Überzeugung wird von allen Mitgliedern des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe geteilt. Sie ist ein zentraler Bestandteil der politischen Arbeit des Ausschusses."

Der Ausschuss hat sich in seiner 10. Sitzung am 12. März 2003 anlässlich der Äußerungen des Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes und der sich anschließenden öffentlichen Diskussion von der Bundesregierung über das verfassungs- und völkerrechtliche Folterverbot unterrichten lassen.

Für Rückfragen steht Ihnen das Sekretariat des Ausschusses unter den Rufnummern 227-33550 und 227-37839 zur Verfügung.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2003/pz_030313
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