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Stand: 02.07.2004
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Stellungnahme der Kinderkommission des Deutschen Bundestages zum Thema "Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe"

(Beschluss der Kinderkommission vom 30. Juni 2004)

Mit großer Sorge nimmt die Kinderkommission Verlautbarungen zur Kenntnis, nach denen innerhalb der Bundesstaatskommission darüber nachgedacht wird, die Kinder- und Jugendhilfe allein in die Zuständigkeit der Länder zu geben. Nach bestehender Rechtslage ist die Kinder- und Jugendhilfe nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 Grundgesetz (GG) Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung. Tendenzen, die Zuständigkeit des Bundes zu beschneiden und damit dem Achten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe die Existenzgrundlage zu entziehen, hält die Kinderkommission für unangebracht und rückschrittlich. Wesentliches Anliegen unserer Gesellschaft muss es sein, gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen. Dies ist zum einen eine Aufgabe, die dem Bund verfassungsrechtlich (Art. 72 Abs. 2 GG) auferlegt ist. Es entspricht zum anderen auch den Interessen von Kindern und Jugendlichen, bundesweit vergleichbare Standards in der Kinder- und Jugendhilfe zu gewährleisten.
Vorsitzende Ingrid Fischbach, MdB: "Es muss der Gefahr begegnet werden, dass Umfang und Qualität von Leistungen für Kinder und Jugendliche allein von örtlichen Prioritätensetzungen bestimmt werden. Hier kommt den Rahmenvorschriften des SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe eine wesentliche Bedeutung zu. Die Kinderkommission wird sich vehement für einen Erhalt der bestehenden Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe einsetzen."

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2004/pz_040702
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