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Stand: 16.09.2004
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Parteiengesetz korrekt angewendet, Rückzahlung der CDU in Höhe von 21 Millionen Euro endgültig

Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgericht erklärt Bundestagspräsident Wolfgang Thierse:

Das Bundesverfassungsgericht hat meine Entscheidung vom Februar 2000 abschließend bestätigt, der CDU wegen ihrer Verstöße gegen das Parteiengesetz die staatliche Parteienfinanzierung für das Jahr 1998 um den Zuwendungsanteil von 41 Millionen DM zu kürzen.

Damit hat das Bundesverfassungsgericht nunmehr ausdrücklich und endgültig entschieden, dass das Parteiengesetz von mir in verfassungsrechtlich zutreffender Weise ausgelegt und angewendet worden ist.

Die CDU hatte für das Jahr 1998 einen Rechenschaftsbericht eingereicht, der das in der Schweiz lagernde Vermögen der CDU Hessen in Höhe von 9 Millionen Euro nicht auswies und der daher nicht den Vorschriften des Parteiengesetzes entsprach. Dadurch war die Grundlage für den so genannten Zuwendungsanteil der staatlichen Parteienfinanzierung in Höhe von ca. 21 Millionen Euro entfallen und die CDU hatte diesen Betrag zurück zu zahlen.

Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist die rechtliche Klärung der Angelegenheit abgeschlossen.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2004/pz_040916
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