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Stand: 28.07.2005
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Bundestagspräsident: BGH-Urteil ist keine Ermutigung für Bürger, die sich gegen Neonazis zur Wehr setzen

Aus Anlass des Urteils des Bundesgerichtshofes zur öffentlichen Verwendung der Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" erklärt Bundestagspräsident Thierse:

"Mit Erstaunen und Befremden habe ich das Urteil des Bundesgerichtshofes zur Verwendung der Losung "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" zur Kenntnis genommen. Nach diesem Urteil kann der Eindruck entstehen, dass neonazistische Parolen und Propaganda nicht mehr strafbar seien. Eine Ermunterung und Ermutigung für alle Bürger und insbesondere junge Menschen, die sich gegen die Aktivitäten der Neonazis in unserem Land wenden, ist dieses Urteil nicht."

Im Übrigen verweist der Bundestagspräsident auf die Vorschrift des § 130 Abs. 4 StGB, in dem die Verherrlichung der NS-Gewaltherrschaft unter Strafe gestellt ist. Bundestagspräsident Thierse: "Es bleibt die beunruhigende Frage, warum dieser Artikel in der Entscheidung des Bundesgerichtshofes nicht angesprochen worden ist, denn was ist es anderes als Verherrlichung, wenn einer der schlimmsten Organisationen des NS-Terrors öffentlich "Ruhm und Ehre" ausgesprochen werden kann.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2005/pz_050728
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