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Juni 01/1998
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Soldaten informieren

(vt) Den Jahresbericht 1997 der Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages (13/10000) hat am 28. Mai der Verteidigungsausschuß zur Kenntnis genommen. Er verband dies mit der Feststellung, die im Bericht enthaltenen Empfehlungen sollten - soweit sie nicht bereits erledigt sind - der Bundesregierung zur Prüfung, Erwägung und Beachtung zur Kenntnis gebracht werden.
Dem Plenum des Bundestages wird ferner empfohlen, die Regierung zu bitten, den Jahresbericht, die Stellungnahme des Verteidigungsministeriums dazu und die Ergebnisse der Beratungen des Parlaments der Truppe zugänglich zu machen. Der Wehrbeauftragten, Claire Marienfeld, und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gebühre ferner der Dank für die geleistete Arbeit im Berichtsjahr. Die Regierung soll vom Bundestag zudem gebeten werden, bis zum 1. März kommenden Jahres dem Parlament über Ergebnisse und vollzogene Maßnahmen zu berichten.
In der Sitzung hatten sich Vertreter von CDU/CSU und F.D.P. kritisch darüber geäußert, manche versuchten den Bericht der Wehrbeauftragten, der lediglich Mängel beschreibe, als Zustandsbericht der Truppe umzuinterpretieren. Dies werde der Situation der Streitkräfte aber keineswegs gerecht.
Die SPD betonte, wie schon die Wehrbeauftragte in ihrem Bericht, die zentrale Rolle der politischen Bildung für die Soldaten und plädierte dafür, den Traditionserlaß vom September 1982 im Bewußtsein der Truppe zu halten. Bündnis 90/Die Grünen dankten der Wehrbeauftragten für die Korrektur der ihres Erachtens zu "schlichten" Vorstellung von der Bundeswehr als Spiegelbild der Gesellschaft in ihrem Bericht.
Einstimmig angenommen wurde in der Sitzung des Ausschusses zudem ein auf Ausschußebene vorgelegter Antrag der SPD, erwähnten Traditionserlaß in die Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 10/1 aufzunehmen. Zuvor hatte die Bundesregierung im Ausschuß zugesagt, bei der nächsten Überarbeitung dieser Vorschrift diesen Schritt zu vollziehen. Keine Mehrheit fand hingegen ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (13/10279), der die gleiche Forderung zum Inhalt hatte. CDU/CSU und F.D.P. begründeten ihre Ablehnung mit dem Hinweis darauf, diese Initiative sei inhaltlich eindeutig gegen die Bundeswehr gerichtet und deshalb nicht konsensfähig.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9801/9801040a
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