Blickpunkt Bundestag
Juni 01/1998
Abkommen über Raumstation zustimmen(bf) Der Bundestag soll einem Übereinkommen über die Zusammenarbeit bei einer zivilen internationalen Raumstation zustimmen. Die Bundesregierung hat hierzu einen Ratifikations-Gesetzentwurf (13/10713) vorgelegt.Sie erläutert darin, Mitglieder der Europäischen Weltraumorganisation ESA, darunter auch die Bundesrepublik Deutschland, hätten am 29. Januar dieses Jahres gemeinsam mit den Regierungen der USA, Kanadas, Rußlands und Japans ein Abkommen zu diesem Zweck unterzeichnet. Die europäische Beteiligung an dem Projekt umfaßt den Angaben zufolge im wesentlichen das europäische Labormodul COF (Columbus Orbital Facility), das fest an die Station angedockt wird, sowie die Bereitstellung von Logistikleistungen mit dem Transportfahrzeug ATV (Automated Transfer Vehicle), das mit der europäischen Rakete Ariane 5 gestartet werden soll. Zusätzlich seien Versorgungsflüge mit dieser Rakete geplant. Beginn noch 1998Laut Bundesregierung werden die Kernelemente der geplanten Raumstation (Wohn-, Versorgungs- und Labormodule) von den USA und Rußland bereitgestellt. Mit dem Zusammenbau der ersten Stationselemente soll noch in diesem Jahr begonnen werden.Der Bundesregierung zufolge hat sich Deutschland zur Zahlung seines Beitrags in Höhe von 41 Prozent des europäischen Anteils für die Entwicklungs- und Bauphase verpflichtet. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 2,5 Milliarden DM für die gesamte Laufzeit des Programms zwischen 1996 und 2004 würden aus dem Haushalt des Bundesforschungsministeriums bereitgestellt. Entscheidungen hinsichtlich der vom Übereinkommen mit abgedeckten Betriebs- und Nutzungsphase der Raumstation würden "zu gegebener Zeit" zu treffen sein. Industrieller Hauptauftragnehmer für den Bau des europäischen Labormoduls COF ist nach Mitteilung der Bundesregierung das deutsche Unternehmen Daimler-Benz Aerospace AG (DASA). Der entsprechende Vertrag mit einem Volumen von etwa 1,3 Milliarden DM sei im März 1996 unterzeichnet worden. |
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9801/9801051a