Blickpunkt Bundestag
Juni 01/1998
Bundestag hebt BAföG-Bedarfssätze an(bf) Die Bedarfssätze nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sollen zum Herbst dieses Jahres um durchschnittlich zwei Prozent und die Freibeträge um durchschnittlich sechs Prozent angehoben werden. Dies hat am 28. Mai der Bundestag mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und F.D.P. beschlossen. Das Parlament stimmte auf Beschlußempfehlung des Bildungs- und Forschungsausschusses (13/10668) einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (13/10241) zur Änderung des BAföG (19. BAföGÄndG) zu.Nach Angaben der Regierung wird der Förderungshöchstsatz nach Inkrafttreten der Novelle von 995 DM auf 1.010 DM steigen. Berücksichtige man zusätzlich das Kindergeld, stünde voll geförderten Studierenden dann mindestens ein Betrag von 1.230 DM monatlich zur Verfügung. Der Haushaltsausschuß erklärte in seinem Bericht zu dem Gesetzentwurf (13/10755), dieser sei mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar. Die SPD hatte im Verlauf der Beratungen ihre Zustimmung zu der Vorlage damit begründet, die Anpassung sei besser als nichts, bleibe aber weit hinter den Notwendigkeiten zurück. Kritikwürdig sei zudem, daß die Koalition trotz gegenteiliger Zusicherung eine Strukturreform der Ausbildungsförderung nicht auf den Weg gebracht habe.Die Abgeordneten beschlossen außerdem, Opfern politischer Verfolgung in der DDR auch weiterhin Vergünstigungen bei der Förderung von Ausbildungsabschnitten oder Fortbildungsmaßnahmen zu gewähren. Entsprechende Fristen im BAföG und im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz wurden deshalb bis 1. Januar 2001 verlängert und an Vorschriften im beruflichen Rehabilitierungsgesetz angepaßt. Basis dieses Beschlusses war ein im federführenden Ausschuß von CDU/CSU, SPD und F.D.P. gemeinsam vorgelegter Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Ein inhaltsgleicher Gesetzentwurf der SPD (13/9414) wurde zugleich für erledigt erklärt. Keine Mehrheit fanden SPD und PDS mit Entschließungsanträgen (13/10816, 13/10796). Die Sozialdemokraten hatten den Bundestag unter anderem auffordern wollen, die "überfällige Reform" der Bundesausbildungsförderung zu verwirklichen und dafür das von der Mehrheit der Länder sogenannte fortgeschriebene Drei-Körbe-Modell als Basis zu sehen. Das Modell sieht einen elternunabhängigen Sockelbetrag (Ausbildungsgeld), eine einkommensabhängige Ausbildungsförderung (Ausbildungshilfe) sowie eine Studienabschlußförderung durch unverzinsliche Staatsdarlehen vor. Bundesregierung und CDU/CSU hatten dazu bereits mehrfach deutlich gemacht, sie lehnten diesen Vorschlag ab. Sie favorisierten vielmehr das "Bayern-Modell", das vorsieht, studienbezogenes Kindergeld und steuerlichen Kinder- und Ausbildungsfreibeträge für Studierende an bestimmte BAföG-Kriterien, wie etwa Leistungsnachweise, zu knüpfen. Dies lehnt wiederum die Opposition ab. Die PDS hatte verlangt, die Regierung solle die Fehlentwicklungen der letzten BAföG-Novelle, die Förderungseinschränkungen für bestimmte Studierendengruppen sowie das verzinsliche Bankdarlehen korrigieren. Das Parlament lehnte am 28. Mai zudem Anträge der SPD (13/6998), der Bündnisgrünen (13/10278) und der PDS (13/7058) zum Thema Ausbildungsförderung ab. Einen weiteren Antrag der Bündnisgrünen (13/7071) erklärte das Parlament für erledigt. |
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9801/9801051b