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Juni 01/1998
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Regierung nicht verpflichtet

(um) Die Bundesregierung muß auch künftig nicht sicherstellen, daß sogenannte teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe (H-FCKW) als Treibmittel zur Herstellung von Dämmstoffen und als Kältemittel in Neuanlagen nur noch dann verwendet werden, wenn es keine umweltfreundliche Alternative gibt. Einen entsprechender Antrag der SPD (13/5806) hat der Bundestag am 29. Mai auf Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (13/7469) zurückgewiesen.
In ihrem Antrag hatten die Sozialdemokraten erläutert, der "anhaltende Einsatz" von H-FCKW verzögere deutlich die Regenerationsfähigkeit der Ozonschicht, weshalb diese Stoffe zügig ersetzt werden müßten. Die "beispielhafte Selbstverpflichtungen" einiger Unternehmen, die in den vergangenen Jahren klimafreundliche Schäumungs- und Kühlverfahren entwickelt hätten, drohten allerdings ins Leere zu laufen, wenn der Gesetzgeber nicht bald für einheitliche Marktbedingungen sorge.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9801/9801054b
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