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Juni 01/1998
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Sommersmog-Gesetz nicht verschärfen

(um) Eine Verschärfung der Grenzwerte im Sommersmog-Gesetz wird es nicht geben. Der Bundestag lehnte mit den Stimmen der Koalition entsprechende Anträge von SPD (13/4974) und Bündnis 90/Die Grünen (13/4727) ab und folgte damit einer Beschlußempfehlung des Umweltausschusses (13/6150).
Beide Oppositionsfraktionen hatten in ihren Anträgen erklärt, für sie sei der derzeit geltende Grenzwert für ein Fahrverbot zu hoch angesetzt, um insbesondere die Gefährdung der Gesundheit von besonders empfindlichen Personen wie Kindern zu vermeiden.
Die Sozialdemokraten wollten daher mit ihrer Initiative die Bundesregierung auffordern, ab 160 Mikrogramm bodennahes Ozon pro Kubikmeter Luft für Pkw und Motorrädern eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h, für Lkw von 60 km/h einzuführen. Auf anderen überörtlichen Straßen sollte die Höchstgeschwindigkeit 60 km/h betragen. Ab einem Grenzwert von 210 Mikrogramm bodennahes Ozon pro Kubikmeter Luft sollten nach den Vorstellungen der SPD-Fraktion ein flächendeckendes Fahrverbot für alle Pkw ohne Drei-Wege-Katalysator, nichtschadstoffarme Diesel-Pkw sowie für Lkw, die nicht der sogenannten Euro-Norm I entsprechen, gelten. Die Ausnahmeregelungen sollten zudem reduziert werden.
Die Bündnisgrünen hatten ihrerseits verlangt, den Grenzwert für Fahrverbot von 240 auf 180 Mikrogramm Ozon pro Kubikmeter Luft herabzusetzen. Um im Rahmen der Vorsorge zu einer drastischen Reduktion der Ozon-Vorläufersubstanzen zu kommen, plädierten sie außerdem unter anderem für ein Tempo-Limit von 30 Kilometern pro Stunde in Ortschaften, 80 auf Landstraßen und 100 auf Autobahnen, für die schrittweise Erhöhung der Mineralölsteuer sowie für eine Raumordnungs- und Förderpolitik, die die Verkehrsvermeidung in den Mittelpunkt stellt. Die SPD-Fraktion setzte sich in ihrem Antrag für eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung auf Bundesautobahnen im Rahmen einer europäischen Harmonisierung ein.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9801/9801054c
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