GESETZENTWURF VORGELEGT Bundesratsforderungen zur Steuerreform umsetzen(fi) Die Bundesregierung will den Spitzensatz der Einkommensteuer ab 2005 um einen weiteren Prozentpunkt auf 42 Prozent absenken. Bereits ab 2001 soll der halbe Steuersatz für Betriebsveräußerungen und Betriebsaufgaben für Unternehmer, die aus dem Berufsleben ausscheiden, wieder eingeführt werden. Dies sind die Kernpunkte des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Ergänzung des Steuersenkungsgesetzes ( 14/4217), mit denen Forderungen des Bundesrates umgesetzt werden sollen. Der Bundestag hat ihn am 12. Oktober zur Beratung an den Finanzausschuss überwiesen. Der Bundesrat hatte dem am 6. Juli vom Bundestag verabschiedeten Steuersenkungsgesetz in seiner Sitzung am 14. Juli zugestimmt und dabei die Erwartung geäußert, dass diese beiden Forderungen erfüllt werden. Der halbe durchschnittliche Steuersatz für Betriebsveräußerungen und Betriebsaufgaben soll von ausscheidenden Unternehmern ab 2001 einmal im Leben in Anspruch genommen werden können, wenn er das 55. Lebensjahr vollendet hat oder dauernd berufsunfähig ist. Diese Besteuerung soll nur auf Antrag des Steuerpflichtigen und nur für Gewinne bis 10 Millionen DM (ab 2002 5 Millionen Euro) gelten. Für diese Einkünfte soll er wählen können, ob er zur Sicherung der Altersvorsorge die Besteuerung mit dem halben durchschnittlichen Steuersatz oder die ermäßigte Besteuerung nach der so genannten Fünftelregelung beantragt. Unterschreitet der tatsächlich ermittelte halbe durchschnittliche Steuersatz jedoch den jeweils gültigen Eingangssteuersatz, so müsse mindestens der Eingangssteuersatz anstatt des halben durchschnittlichen Steuersatzes angesetzt werden, heißt es in dem Entwurf weiter. Durch das Steuersenkungsergänzungsgesetz werden die Steuerzahler um weitere rund 7 Milliarden DM entlastet, betont die Regierung. Der Bundesrat schlägt in seiner Stellungnahme eine Klarstellung vor, weil ansonsten missbräuchliche Gestaltungen mit erheblichen Steuerausfällen die Folge wären, so die Länderkammer. In ihrer Gegenäußerung dazu ( 14/4293) erklärt die Regierung, sie wolle dies im Gesetzgebungsverfahren prüfen. Dabei geht es um die geplante Wiedereinführung des halben Steuersatzes für Betriebsaufgaben und Betriebsveräußerungen. Nach Meinung der Länder würde die Vergünstigung nach den Regierungsplänen im Jahr 2001 auch auf den Verkauf von im Privatvermögen gehaltenen Anteilen an Kapitalgesellschaften ausgedehnt. |